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Weitere Entscheidungen unten: OLG Stuttgart, 27.07.1992 | OLG Koblenz, 20.05.1992

Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.04.1992 - 2 W 107/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8095
OLG Köln, 03.04.1992 - 2 W 107/91 (https://dejure.org/1992,8095)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.04.1992 - 2 W 107/91 (https://dejure.org/1992,8095)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. April 1992 - 2 W 107/91 (https://dejure.org/1992,8095)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vollstreckungstitel; Auslegung; Umstände außerhalb des Titels; Berücksichtigung; Äußere Umstände; Anerkenntnisurteil; Tatbestand; Entscheidungsgründe; Urteilsformel; Rückgriff; Zug um Zug; Eigentumsübertragung; Bewegliche Sache; Anhaltspunkte; Angebot der Gegenleistung; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 379
  • Rpfleger 1992, 527
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 73/84

    Bestimmheit eines ausländischen Titels; Vollstreckbarerklärung einer in der …

    Auszug aus OLG Köln, 03.04.1992 - 2 W 107/91
    Da der Vollstreckungstitel den Inhalt und Umfang der Zwangsvollstreckung festlegt und der Schuldner staatlichen Zwang nur nach seiner Maßgabe zu dulden hat, kann bei dieser Auslegung außer auf gesetzliche Vorschriften nur auf den Titel selbst, bei einem Urteil also außer auf die Urteilsformel gegebenenfalls auch auf Tatbestand und Entscheidungsgründe zurückgriffen werden, nicht dagegen auf sonstige, außerhalb des Titels liegende Umstände (vgl. Senat, OLGZ 1979, 487, 488; Senat, NJW 1985, 274; Senat, OLGZ 1986, 86, 88; KG NJW-RR 1988, 1406; vgl. auch BGH NJW 1986, 1440; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 50. Aufl. 1992, Grundz.
  • KG, 29.07.1988 - 1 W 2199/88
    Auszug aus OLG Köln, 03.04.1992 - 2 W 107/91
    Da der Vollstreckungstitel den Inhalt und Umfang der Zwangsvollstreckung festlegt und der Schuldner staatlichen Zwang nur nach seiner Maßgabe zu dulden hat, kann bei dieser Auslegung außer auf gesetzliche Vorschriften nur auf den Titel selbst, bei einem Urteil also außer auf die Urteilsformel gegebenenfalls auch auf Tatbestand und Entscheidungsgründe zurückgriffen werden, nicht dagegen auf sonstige, außerhalb des Titels liegende Umstände (vgl. Senat, OLGZ 1979, 487, 488; Senat, NJW 1985, 274; Senat, OLGZ 1986, 86, 88; KG NJW-RR 1988, 1406; vgl. auch BGH NJW 1986, 1440; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 50. Aufl. 1992, Grundz.
  • OLG Köln, 10.01.1984 - 2 W 173/83
    Auszug aus OLG Köln, 03.04.1992 - 2 W 107/91
    Da der Vollstreckungstitel den Inhalt und Umfang der Zwangsvollstreckung festlegt und der Schuldner staatlichen Zwang nur nach seiner Maßgabe zu dulden hat, kann bei dieser Auslegung außer auf gesetzliche Vorschriften nur auf den Titel selbst, bei einem Urteil also außer auf die Urteilsformel gegebenenfalls auch auf Tatbestand und Entscheidungsgründe zurückgriffen werden, nicht dagegen auf sonstige, außerhalb des Titels liegende Umstände (vgl. Senat, OLGZ 1979, 487, 488; Senat, NJW 1985, 274; Senat, OLGZ 1986, 86, 88; KG NJW-RR 1988, 1406; vgl. auch BGH NJW 1986, 1440; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 50. Aufl. 1992, Grundz.
  • OLG Köln, 03.09.1979 - 2 W 93/79

    Gesamtschuldnerhaftung bei unklarer Fassung des Vollstreckungstitels

    Auszug aus OLG Köln, 03.04.1992 - 2 W 107/91
    Da der Vollstreckungstitel den Inhalt und Umfang der Zwangsvollstreckung festlegt und der Schuldner staatlichen Zwang nur nach seiner Maßgabe zu dulden hat, kann bei dieser Auslegung außer auf gesetzliche Vorschriften nur auf den Titel selbst, bei einem Urteil also außer auf die Urteilsformel gegebenenfalls auch auf Tatbestand und Entscheidungsgründe zurückgriffen werden, nicht dagegen auf sonstige, außerhalb des Titels liegende Umstände (vgl. Senat, OLGZ 1979, 487, 488; Senat, NJW 1985, 274; Senat, OLGZ 1986, 86, 88; KG NJW-RR 1988, 1406; vgl. auch BGH NJW 1986, 1440; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 50. Aufl. 1992, Grundz.
  • OLG Köln, 11.09.1985 - 2 W 107/85

    Kündigungsschutzklage; Abfindung; Zwangsvollstreckung; Fälligkeit

    Auszug aus OLG Köln, 03.04.1992 - 2 W 107/91
    Da der Vollstreckungstitel den Inhalt und Umfang der Zwangsvollstreckung festlegt und der Schuldner staatlichen Zwang nur nach seiner Maßgabe zu dulden hat, kann bei dieser Auslegung außer auf gesetzliche Vorschriften nur auf den Titel selbst, bei einem Urteil also außer auf die Urteilsformel gegebenenfalls auch auf Tatbestand und Entscheidungsgründe zurückgriffen werden, nicht dagegen auf sonstige, außerhalb des Titels liegende Umstände (vgl. Senat, OLGZ 1979, 487, 488; Senat, NJW 1985, 274; Senat, OLGZ 1986, 86, 88; KG NJW-RR 1988, 1406; vgl. auch BGH NJW 1986, 1440; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 50. Aufl. 1992, Grundz.
  • OLG Köln, 02.11.1999 - 2 W 137/99

    Flexibler Nullplan im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig

    Daß ein Schuldenbereinigungsplan, der eine Nullösung vorsieht, keinen vollstreckungsfähigen Inhalt hat und daß ein flexibler Nullplan jedenfalls regelmäßig nicht den Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit eines Vollstreckungstitels (vgl. BGHZ 88, 62 [65]; BGHZ 122, 16 [17]; Senat, Rpfleger 1992, 527 [528]; OLG Frankfurt, NJW-RR 1994, 9; OLG Hamm, NJW 1974, 652; Baumbach/ Lauterbach/Hartmann, ZPO, 57. Aufl. 1999, Grundz.
  • OLG Saarbrücken, 26.09.2007 - 5 W 210/07

    Vollstreckbarkeit einer Freistellungsverpflichtung im Prozessvergleich nur bei …

    Es genügt insbesondere nicht, wenn auf Urkunden Bezug genommen wird, die nicht Bestandteil des Titels sind (…vgl. BGH, Urt. v. 07.12.2005 - XII ZR 94/03, NJW 2006, 695; OLG Köln, RPfleger 1992, 527;… Zöller-Stöber aaO., § 704 ZPO, Rdnr. 5; LAG Köln, MDR 2003, 778).
  • LG Dessau-Roßlau, 10.11.2016 - 1 T 87/16

    Räumungsvollstreckung: Bestimmtheit des Räumungstitels bei fehlender Benennung …

    Das Amtsgericht hat auch zutreffend, darauf verwiesen, dass in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, dass auf andere tatsächliche oder rechtliche Umstände als gesetzliche Vorschriften insoweit nicht zurückgegriffen werden darf (…Stöber in Zöller, ZPO, 31. Auflage, § 704 Rn. 5 m.V.a. Hamm OLGZ 74, 59; Köln Rpfleger 92, 527).
  • OLG Saarbrücken, 13.08.2013 - 5 W 79/13

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckungsfähigkeit eines Vergleichs mit der …

    Es genügt nicht, wenn auf Urkunden Bezug genommen wird, die nicht Bestandteil des Titels sind - selbst wenn es sich dabei um Gerichtsurteile handelt -, oder wenn sonst die Leistung nur aus dem Inhalt anderer Schriftstücke ermittelt werden kann (…BGH, Urt. v. 7.12.2005 - XII ZR 94/03 - NJW 2006, 695; OLG Köln, Rpfleger 1992, 527; LAG Köln, MDR 2003, 778;… Lackmann in: Musielak, ZPO, 10. Aufl. 2013, § 704 Rdn. 6).
  • OLG Saarbrücken, 26.11.2002 - 4 U 46/02

    Zur Frage, ob die verspätete Zustellung eines Pfändungs- und …

    Bei der gebotenen Auslegung des Titels darf auf andere tatsächliche oder rechtliche Umstände als gesetzliche Vorschriften nicht zurückgegriffen werden (vgl. OLG Hamm, OLGZ 1974, 59; OLG Köln, RPfleger 1992, 527;… Zöller-Stöber, aaO., § 704 ZPO, Rdnr. 5).
  • LAG Düsseldorf, 28.01.2000 - 9 (14) Sa 1719/99

    Lohnzahlungsklagen: Rechtskraftwirkung; Betriebsübergang: Fortgeltung von …

    Ob bei einem Anerkenntnisurteil, das keines Tatbestandes und keiner Entscheidungsgründe bedarf (§ 313 b ZPO ) für die Bestimmung seiner Rechtskraftwirkung das Klagevorbringen und die Anerkenntniserklärung nutzbar gemacht werden können, wird in der Rechtsprechung kontrovers entschieden (bejahend: OLG Köln, NJW-RR 1993, 1407;… MünchKomm/ Gottwald, § 322 ZPO Rdn. 165;… Musielak, ZPO , § 322 Rdn. 53; verneinend: OLG Frankfurt NJW-RR 1994, 9; OLG Köln, RPfleger 1992, 527, 528).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 27.07.1992 - 8 W 253/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5749
OLG Stuttgart, 27.07.1992 - 8 W 253/92 (https://dejure.org/1992,5749)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.07.1992 - 8 W 253/92 (https://dejure.org/1992,5749)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Juli 1992 - 8 W 253/92 (https://dejure.org/1992,5749)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 120 Abs. 4, § 127 Abs. 2 S. 1

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ratenzahlungen; Ablehnung der erstmaligen Anordnung; Beschwerderecht; Prozeßbevollmächtigter; Staatskasse; Prozeßkostenhilfe

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1992, 527
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 14.10.2011 - 8 WF 110/11

    Verfahrenskostenhilfe: Anfechtungsrecht eines beigeordneten Rechtsanwalts gegen …

    Rn. 8 Mit Beschluss vom 27.07.1993 hat der Senat (8 W 253/92 - Die Justiz 1993, 119) ausgeführt, dass ein eigenes Anfechtungsrecht des beigeordneten Anwalts gegen eine Entscheidung nach § 120 Abs. 4 ZPO, durch die die Anordnung von Raten oder aus dem Vermögen zu leistenden Zahlungen abgelehnt wird, durch § 127 Abs. 2 S. 1 ZPO ausgeschlossen ist (…so auch Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl. § 127 Rn. 15;… Münchener Kommentar ZPO/Motzer, 3. Aufl. § 127 Rn. 25; OLG Hamm FamRZ 2006, 349; OLG Schleswig JurBüro 1998, 92).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.05.1992 - 13 WF 389/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,13590
OLG Koblenz, 20.05.1992 - 13 WF 389/92 (https://dejure.org/1992,13590)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.05.1992 - 13 WF 389/92 (https://dejure.org/1992,13590)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Mai 1992 - 13 WF 389/92 (https://dejure.org/1992,13590)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1992, 527
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dejure.org Übersicht OLG Koblenz
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