Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 28.07.1997 - 12 WF 41/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,7930) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1997, 1156
- FamRZ 1997, 1489
- Rpfleger 1997, 536
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 08.04.1986 - 8 WF 16/86
Auszug aus OLG Hamburg, 28.07.1997 - 12 WF 41/97
Hiernach ist vielmehr erforderlich, daß der auszahlende Beamte die Zahlungen bestätigt und dabei angibt, wann welche Beträge an welche Person überwiesen worden sind (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 1987, 81 f.).
- OLG Jena, 15.05.2012 - 4 U 661/11
Fälligkeit und Verjährung treten auch ohne Rechnung ein!
§ 418 ZPO kann deshalb verfassungskonform nur dahin verstanden werden, dass er für öffentliche Urkunden ausschließlich in solchen Prozessen gilt, an denen der Aussteller der Urkunde nicht selbst als Partei beteiligt ist (ebenso: OLG Hamburg MDR 97, 1156). - OLG Hamm, 16.05.2023 - 26 U 99/22
Übergang Ansprüche aus Verkehrsunfall bei Tod des Versicherten an …
§ 418 ZPO kann deshalb verfassungskonform nur dahin verstanden werden, dass er für öffentliche Urkunden ausschließlich in solchen Prozessen gilt, an denen der Aussteller der Urkunde nicht selbst als Partei beteiligt ist (OLG Thüringen v. 15.05.2012 - 4 U 661/11; OLG Hamburg MDR 97, 1156). - LG Stade, 21.02.2005 - 7 T 19/05
Abtretung; Abtretungserklärung; Anhörung; Forderungsübergang; gesetzlicher …
(ebenso z.B.: OLG Hamburg Rpfleger 97, 536: OLG Köln 19.Senat MDR 93, 381; 95, 94; OLG Braunschweig MDR 95, 94; SaarlOLG Saarbrücken Rpfleger 2001, 437; 2004, 430;VersR 2002, 971; OLG Dresden Rpfleger 2003, 673; OLG Nürnberg MDR 93.6850LG Stuttgart NJW-RR 2001, 868; LG Detmold Rpfleger 2001, 310). - LG Krefeld, 02.05.2024 - 3 S 12/23
Rechnungsprüfung beim Regress des Sozialversicherungsträgers
§ 418 ZPO kann deshalb verfassungskonform nur dahin verstanden werden, dass er für öffentliche Urkunden ausschließlich in solchen Prozessen gilt, an denen der Aussteller der Urkunde nicht selbst als Partei beteiligt ist (OLG Thüringen v. 15.05.2012 - 4 U 661/11; OLG Hamburg MDR 97, 1156; vgl. insgesamt OLG Hamm, Urteil vom 16.05.2023, I- 26 U 99/22, juris).
dejure.org
Übersicht OLG Hamburg
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.