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OLG Köln, 05.11.1992 - 5 U 45/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 6 Abs. 1; Allg. Transportvers. bed. Nr. 1.2 S. 2
Bewachungsklausel enthält verhüllte Obliegenheit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1993, 574
- r+s 1993, 119
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.06.1985 - IVa ZR 261/83
Aushandeln von Vertragsbestimmungen; Voraussetzungen der Eintrittspflicht bei …
Auszug aus OLG Köln, 05.11.1992 - 5 U 45/92
Bei der Bestimmung der Nr. 1.2 S. 2 handelt es sich nicht um eine Risikobegrenzung, sondern um eine verhüllte Obliegenheit (vgl. zu ähnlichen Klauseln BGH VersR 1985, 979 LG Köln VersR 1982, 140). - LG Köln, 01.04.1981 - 24 (74) O 545/80
Auszug aus OLG Köln, 05.11.1992 - 5 U 45/92
Bei der Bestimmung der Nr. 1.2 S. 2 handelt es sich nicht um eine Risikobegrenzung, sondern um eine verhüllte Obliegenheit (vgl. zu ähnlichen Klauseln BGH VersR 1985, 979 LG Köln VersR 1982, 140).
- LG Köln, 12.01.2005 - 20 O 335/03
Kurzkennzeichen
Entscheidend ist, ob die Klausel eine individualisierende Beschreibung eines bestimmten Wagnisses enthält, für das der Versicherer allein Versicherungsschutz gewähren möchte, oder ob sie in erster Linie ein bestimmtes vorbeugendes Verhalten des Versicherungsnehmers fordert, von dem es abhängt, ob er einen zugesagten Versicherungsschutz behält oder verliert (BGH RuS 1990, 230; OLG Köln RuS 1993, 119).