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   OLG Köln, 10.05.2005 - 9 U 65/04   

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https://dejure.org/2005,17972
OLG Köln, 10.05.2005 - 9 U 65/04 (https://dejure.org/2005,17972)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.05.2005 - 9 U 65/04 (https://dejure.org/2005,17972)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - 9 U 65/04 (https://dejure.org/2005,17972)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung durch eine Teilkaskoversicherung aufgrund von Entwendungen von Fahrzeugteilen; Vortäuschen eines Diebstahls zum Zwecke eines Versicherungsbetruges; Beweiserleichterungen für den Versicherungsnehmer im Rahmen einer Diebstahlversicherung von Kraftfahrzeugen; ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2006, 103
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2005 - 9 U 65/04
    Zum Nachweis des äußeren Bildes einer Fahrzeugentwendung reicht es in der Regel aus, dass bewiesen wird, dass der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und es dort später nicht wieder aufgefunden hat (vgl. BGH, r+s 1995, 288).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2005 - 9 U 65/04
    Er muss lediglich einen Sachverhalt darlegen und beweisen, der mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Fahrzeugentwendung, beziehungsweise die Entwendung von Fahrzeugteilen, zulässt (vgl. BGH, VersR 1984, 29).
  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2005 - 9 U 65/04
    Ist es dem Versicherungsnehmer - wie hier - nicht möglich, das äußere Bild durch Zeugen nachzuweisen, so kann der Nachweis durch eigene Angaben des nach § 141 ZPO anzuhörenden Versicherungsnehmers erbracht werden (vgl. BGH, r+s 1991, 221; r+s 1992, 221; Senat, r+s 2000, 320).
  • BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2005 - 9 U 65/04
    Für diesen Mindestsachverhalt muss der Versicherungsnehmer allerdings den Vollbeweis erbringen (vgl. BGH, r+s 1993, 169).
  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 54/91

    Beweiswürdigung im Rahmen eines Versicherungsprozesses

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2005 - 9 U 65/04
    Ist es dem Versicherungsnehmer - wie hier - nicht möglich, das äußere Bild durch Zeugen nachzuweisen, so kann der Nachweis durch eigene Angaben des nach § 141 ZPO anzuhörenden Versicherungsnehmers erbracht werden (vgl. BGH, r+s 1991, 221; r+s 1992, 221; Senat, r+s 2000, 320).
  • BGH, 26.06.1996 - IV ZR 164/95

    Äußeres Bild eines Kfz-Diebstahls bei Fertigung einer Schlüsselkopie

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2005 - 9 U 65/04
    Solche Spuren gehören nicht zum äußeren Bild (vgl. BGH, r+s 1996, 341; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 12 AKB, Rn 20 m.w.N.) Allerdings können solche Spuren bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers und der Frage der erheblichen Wahrscheinlichkeit einer vorgetäuschten Entwendung eine Rolle spielen.
  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 268/95

    Äußeres Bild eines Diebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2005 - 9 U 65/04
    Verdachtsmomente im Hinblick auf eine Beteiligung an einem manipulierten Unfall reichen insoweit nicht aus (vgl. BGH, r+s 1997, 100).
  • OLG Köln, 11.01.2000 - 9 U 154/98
    Auszug aus OLG Köln, 10.05.2005 - 9 U 65/04
    Ist es dem Versicherungsnehmer - wie hier - nicht möglich, das äußere Bild durch Zeugen nachzuweisen, so kann der Nachweis durch eigene Angaben des nach § 141 ZPO anzuhörenden Versicherungsnehmers erbracht werden (vgl. BGH, r+s 1991, 221; r+s 1992, 221; Senat, r+s 2000, 320).
  • OLG Hamm, 08.02.2012 - 20 U 172/11

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Fahrzeugdiebstahls in der

    Diese Beweisregelung gilt entsprechend für die Entwendung von Teilen des abgestellten Fahrzeugs (vgl. OLG Köln, Urteil v. 10.05.2005, 9 U 65/04, RuS 2006, 103).
  • OLG Dresden, 11.03.2024 - 4 W 109/24
    Diese Beweisregelung gilt entsprechend für die Entwendung von Teilen des abgestellten Fahrzeugs (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10.05.2005, 9 U 65/04- juris).
  • OLG Hamm, 12.06.2015 - 20 U 185/14

    Kraftfahrtversicherung: äußeres Bild des Kfz-Diebstahls (hier: Beweis nicht

    Bei einem Teilediebstahl gehören zu diesem Mindestmaß an Tatsachen das Abstellen des versicherten Fahrzeugs in unbeschädigtem Zustand einschließlich der später als entwendet behaupteten Teile an einem bestimmten Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt und das spätere Wiederauffinden in beschädigtem Zustand ohne die - angeblich - gestohlenen Fahrzeugteile (Senat, Urteil vom 08.02.2012 - 20 U 172/11 -, Rn. 12, juris; KG Berlin, Beschluss vom 10. April 2014 - 6 U 107/09 -, Rn. 6, juris; OLG Köln, Urteil vom 10.05.2005 - 9 U 65/04 - Rn. 15, juris).
  • AG Karlsruhe, 21.06.2013 - 1 C 18/13

    Neuwertersatz bei der Entwendung eines Navigationsgerätes

    Diese Beweisregelung gilt entsprechend für die Entwendung von Teilen des abgestellten Fahrzeugs (vgl. OLG Köln RuS 2006, 103).
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