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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.02.1988 - 20 U 241/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,13278
OLG Hamm, 10.02.1988 - 20 U 241/87 (https://dejure.org/1988,13278)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.02.1988 - 20 U 241/87 (https://dejure.org/1988,13278)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Februar 1988 - 20 U 241/87 (https://dejure.org/1988,13278)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • r+s 1988, 343
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 7 U 106/07

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Bindefrist für einen Antrag auf Abschluss …

    Die vom Landgericht zitierten Entscheidungen (OLG Oldenburg NVersZ 2001, 409; OLG Hamm RuS 1988, 343; OLG Hamm VersR 1996, 441) betrafen nämlich nur solche Fälle, bei denen besonders gravierende Erkrankungen nicht vorlagen.
  • KG, 13.01.2006 - 6 U 115/05

    Arglistanfechtung eines Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages wegen …

    Nichts anderes ergibt sich aus den vom Kläger zitierten Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm (RuS 1988, 343; VersR 1996, 441) und Oldenburg (NVersZ 2001, 409), in denen jeweils die Verletzung der sogen. Nachmeldepflicht verneint wurde, weil sie nicht allgemein bekannt sei, jedoch - so OLG Hamm aaO - offengelassen wurde, wie zu entscheiden gewesen wäre, wenn besonders gravierende bzw. alarmierende Verschlechterungen eingetreten wären bzw. - so OLG Oldenburg aaO - anzeigepflichtige besonders schwere Erkrankungen verneint wurden.
  • OLG Frankfurt, 31.05.2001 - 3 U 141/00

    Versicherungsrecht: Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers über …

    Wird der Versicherungsnehmer über diese fortwirkende Pflicht nicht aufgeklärt, kann ein unverschuldeter Rechtsirrtum vorliegen Ob in diesem Sinne ein unverschuldeter Irrtum vorliegt, wenn bei dem Versicherungsnehmer nach Antragstellung eine alarmierende Verschlechterung des Gesundheitszustandes eintritt, ist in der Rechtsprechung bisher nicht entschieden worden (vgl. OLG Hamm r+s 88, 343; VersR 96, 441).
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