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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.09.1988 - 5 U 274/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4831
OLG Köln, 15.09.1988 - 5 U 274/87 (https://dejure.org/1988,4831)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.09.1988 - 5 U 274/87 (https://dejure.org/1988,4831)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. September 1988 - 5 U 274/87 (https://dejure.org/1988,4831)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 25
  • r+s 1988, 370
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 18.03.1992 - IV ZR 51/91

    Rechtsschutzversicherung; Eintrittspflicht

    Allerdings wird diese Ansicht in Rechtsprechung und Literatur weitgehend vertreten (vgl. LG Osnabrück, ZfS 1985, 302; OLG München, NJW-RR 1986, 1285 = VersR 1987, 1209; LG Kassel, ZfS 1987, 114; LG Hildesheim, ZfS 1988, 390; OLG Düsseldorf, r x s 1989, 88; OLG Köln, NJW-RR 1989, 25; Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 4. Aufl., § 4 Rdnr. 154 u. § 18 Rdnr. 19; Prölss-Martin, VVG, 24. Aufl., ARB § 1 Anm. 2; a. A. OLG Karlsruhe, VersR 1981, 845 m. abl.
  • OLG Köln, 08.04.2008 - 9 U 122/07

    Anspruch eines Versicherungsnehmers gegen seinen Rechtsschutzversicherer auf …

    Aufgrund dieses von der Beklagten geschaffenen Vertrauenstatbestandes ist es ihr nunmehr im Prozess verwehrt, erstmals ihre Einstandspflicht wegen des Ausschlusstatbestandes abzulehnen (vgl. OLG Köln, RuS 1997, 201; RuS 1988, 370 sowie 334; OLG Frankfurt, RuS 1997, 420).
  • OLG Köln, 08.03.1994 - 9 U 14/94

    Erstattung von Zahlungen auf Grund eines Versicherungsfalls i.R.v. Schäden und …

    Dann ist anzunehmen, daß bei Fragen, die sowohl im Ausgangsprozeß als auch im Deckungsprozeß entscheidungserheblicu sind, eine Bindungswirkung der rechtskräftigen Entscheidung im Ausgangsprozeß für den Deckungsprozeß besteht ( vgl. OLG Köln, NJW-RR 1989, 25 m. w. N. ).Auch diese Wirkung gilt im Verhältnis zweier verschiedener Deckungsprozesse, die nicht haftpflichtrechtliche Feststellungen zum Gegenstand haben, nicht.
  • LG Frankfurt/Main, 27.03.1990 - 14 O 425/89

    Vorsätzlicher Herbeiführung eines Versicherungsfalles durch einen …

    Das Oberlandesgericht Köln (5 U 274/87) hat mit Urteil vom 15.09.10-88 (Bl. 18 ff. d. A.) auf die Berufung des Beklagten die Klägerin zur Zahlung von 1.160,52 DM verurteilt und die weitergehende Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln zurückgewiesen.
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