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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 20.09.1989

Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.09.1989 - 5 U 36/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5624
OLG Köln, 21.09.1989 - 5 U 36/89 (https://dejure.org/1989,5624)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.09.1989 - 5 U 36/89 (https://dejure.org/1989,5624)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. September 1989 - 5 U 36/89 (https://dejure.org/1989,5624)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 7 I; BGB § 166 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Obliegenheitspflicht; Wissenserklärungsvertreterin; Obliegenheitsverletzung

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 1225
  • r+s 1990, 43
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Köln, 25.04.1995 - 9 U 22/94

    Fahrzeug; Laufleistung; Schadensanzeige; Leistungsbefreiung; …

    Rn. 17 Nach diesen Grundsätzen kann ein Versicherungsnehmer der Versicherung im Falle einer Aufklärungspflichtverletzung generell nicht entgegenhalten, sie hätte bei sorgfältiger Aktendurchsicht vielleicht selbst die zutreffenden Tatsachen ermitteln können (vgl. OLG Köln in VersR 1990, Seite 1225;… LG Frankfurt in VersR 1986, Seite 586 und Prölss-Martin, VVG, 25. Aufl. zu § 7 AKB Anm. 2 a, Seite 1435).
  • OLG Brandenburg, 18.04.2001 - 14 U 64/00

    Rettungskostenersatz bei Ausweichmanöver zur Vermeidung eines Zusammenstoßes mit …

    Leistungsfreiheit kommt beim Offenlassen von Fragen im allgemeinen nur in Betracht, wenn der Versicherer Nachfrage hält und der Versicherungsnehmer auch darauf nicht reagiert (OLG Karlsruhe zfs 1999, 342, 343; OLG Köln VersR 1997, 962; OLG Hamm VersR 1996, 53; VersR 1994, 590 f.;… Prölss/Martin, § 7 AKB Rdnr. 13; a. A. OLG Köln VersR 1990, 1225, 1226).
  • OLG Köln, 21.01.1997 - 9 U 65/96

    Leistungsfreiheit bei offengelassenen Fragen in der Schadensanzeige, …

    Rn. 15 Zwar beruft sich das Landgericht zutreffend auf ältere Rechtsprechung des 5. Zivilsenats des OLG Köln (r + s 90, 43, 44) und des OLG Hamm (VersR 85, 387), wonach auch die Nichtbeantwortung von Fragen in der Schadenanzeige eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit darstellen kann.
  • OLG Düsseldorf, 19.11.2002 - 4 U 62/02

    Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers durch falsche Auskunft in …

    Dazu hat er den Versicherer wahrheitsgemäß über alle Umstände zu unterrichten, die für die Deckungspflicht bedeutsam sind (BGH VersR 1963, 134; OLG Köln VersR 1990, 1225) und die in der Schadenanzeige gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten (…vgl. Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 26. Aufl. 1998, AKB § 7 Rdnr. 13).
  • OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 19/96

    Aufklärungsobliegenheit Vorschäden Bagatellisierung Versicherer Leistungsfreiheit …

    Grundsätzlich kann sich der Versicherungsnehmer nicht darauf berufen, daß sich der Versicherer die erforderlichen Informationen anderweitig hätte beschaffen können (OLG Köln, VersR 1990, 1225, 1226; OLG Hamm, r+s 1993, 442, 443).
  • OLG Oldenburg, 29.01.1996 - 2 U 242/96

    Keine Widerlegung der Vorsatzvermutung durch behauptetes Vergessen; Pflicht zur …

    Enttäuscht der Versicherungsnehmer dieses Vertrauen des Versicherers, indem er vorsätzlich Fragen des Versicherers falsch beantwortet, so kann er sich hinterher nicht darauf berufen, dass dieser den wahren Sachverhalt hätte erfahren können (BGH VersR 1982, 182, 183; OLG Köln VersR 1990, 1225;… Prölss/Martin, VVG, 25. Aufl., § 34 Anm. 2 C).
  • LG Coburg, 25.05.2005 - 13 O 624/04

    Nicht jedes unvollständige Ausfüllen des Schadenfragebogens führt zur …

    Unter diesen Umständen kann das Offenlassen von Fragen bei vorsätzlichen Handeln des Versicherungsnehmers auch ohne weitere Rückfrage des Versicherers einen schwerwiegenden Verstoß gegen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers begründen (vgl. OLG Köln VersR 1990, 1225; BGH VersR 1982, 182).
  • LG Coburg, 19.02.2003 - 12 O 884/02

    Vorschäden verschwiegen - Vollkasko zahlt nicht

    Daher besteht in solchen Fällen auch kein Anlass den Versicherer nach Treu und Glauben die Berufung auf seine eingetretene Leistungsfreiheit zu versagen (vgl. BGH VersR 1982, 183; OLG Köln VersR 1990, 1225).
  • LG Coburg, 20.02.2002 - 12 O 81/01

    Vollkaskoversicherung: Angabe von Vorschäden

    Daher besteht in solchen Fällen auch kein Anlass dem Versicherer nach Treu und Glauben die Berufung auf seine eingetretene Leistungsfreiheit zu versagen (vgl. BGH VersR 1982, 183; OLG Köln VersR 1990, 1225).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.09.1989 - 20 U 194/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,19590
OLG Hamm, 20.09.1989 - 20 U 194/88 (https://dejure.org/1989,19590)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.09.1989 - 20 U 194/88 (https://dejure.org/1989,19590)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. September 1989 - 20 U 194/88 (https://dejure.org/1989,19590)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • r+s 1990, 43
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.04.1989 - IVa ZR 39/88

    Subjektive Voraussetzungen grober Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.1989 - 20 U 194/88
    Dabei müsste es sich desweiteren auch um ein subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten gehandelt haben, das das gewöhnliche Maß erheblich überstiege (ständige Rechtsprechung des BGH, zuletzt VersR 89, 840 f m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.01.1987 - 20 U 126/86

    Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Kraftfahrversicherung; Grobe …

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.1989 - 20 U 194/88
    Die volle Beweislast für die die Fahrlässigkeit und deren Grad begründenden Umstände des Einzelfalls trägt die Beklagte; ein prima-facie-Beweis grob fahrlässigen Verhaltens scheidet nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur VersR 88, 370) aus.
  • OLG Hamm, 01.02.1989 - 20 U 247/88

    Neupreisentschädigung; Anrechnung von Rabatten; Überführungs-und …

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.1989 - 20 U 194/88
    Von diesem Betrag hat der Senat 7 % als den sich aus dem schriftlichen Gutachten des Sachverständigen U vom 19.09.1989 ergebenden in zumutbarer Weise zu erreichenden Rabatt (vgl. Senat r + s 89, 248 f.) abgezogen.
  • BGH, 01.04.2003 - VI ZR 321/02

    Haftungsausschluß für Fahrzeugschäden bei einem Autorennen

    Das Vorliegen eines Rennens ist auch für den Fall verneint worden, daß bei dem Lehrgang der Sportfahrschule eines Autoherstellers auf einer Rundstrecke die Verbesserung des Fahrkönnens und der Beherrschung des Fahrzeugs im Alltagsverkehr, insbesondere in extremen Gefahrensituationen, im Vordergrund stehen, wenn die Erzielung einer möglichst hohen Geschwindigkeit nicht Haupt- und Endziel ist, weil sich die Plazierung der Teilnehmer nicht danach richtet (OLG Hamm, RuS 1990, 43 - Rundstrecke in Zandvoort -).
  • OLG Karlsruhe, 06.09.2007 - 12 U 107/07

    Fahrzeugversicherung: Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls während …

    Dass eine solche Veranstaltung auf einer nicht für den öffentlichen Verkehr frei gegebenen Rundstrecke abgehalten wird, steht dem nicht entgegen (OLG Hamm, RuS 1990, 43 - Rundstrecke in Zandvoort; vgl. auch BGH NJW 2003, 2018).
  • OLG Köln, 21.11.2006 - 9 U 76/06

    Fahrzeugversicherung bei Teilnahme an Fahrtraining

    Der Begriff der "Fahrveranstaltung, bei der es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt" umschreibt ein "Rennen" im Sinne von § 29 StVO (vgl. OLG Hamm r+s 1990, 43;… Knappmann in Prölss/Martin, 27. Aufl., § 2b AKB, Rn 62;… Stiefel/Hofmann, aaO, Rn 154).
  • OLG Hamm, 29.10.2025 - 20 U 51/24

    Zahlungsanspruch der Versicherten auf Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld aus …

    Rn. 54 Erforderlich soll danach ein "Rennen" zwischen mehreren Teilnehmern sein, bei dem die Erreichung einer möglichst hohen Geschwindigkeit den Charakter der Veranstaltung prägen müsse und im Wettbewerb eine Platzierung der Teilnehmer erfolge (so OLG Köln…, Urteil vom 21. November 2006 - 9 U 76/06 -, juris Rn. 26, 30; gleichsinnig OLG Karlsruhe, Urteil vom 6. September 2007 - 12 U 107/07 -, juris 19: Platzierung der Teilnehmer nach Maßgabe einer möglichst hohen Geschwindigkeit; ebenso OLG Karlsruhe…, Urteil vom 15. April 2014 - 12 U 149/13 -, juris Rn. 84;… ähnlich: OLG Frankfurt, Teilurteil vom 15. Oktober 2014 - 7 U 202/13 -, juris Rn. 20: Wettkampf, bei dem der Sieg oder Ausgang von der Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit abhängt; Oberlandesgericht Saarbrücken…, Urteil vom 21. Juni 2006 - 5 U 51/06 - 6 -, juris Rn. 28: Erzielung der im Vergleich zu anderen Wettbewerbern möglichst hohen Geschwindigkeit; nicht aber lediglich Feststellung des "Könnens"; vgl. auch: OLG Bamberg…, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 1 U 161/09 -, juris Rn. 8 f.: höchste Geschwindigkeit maßgeblich für den Sieg im Wettbewerb; OLG Hamm, Urteil vom 20. September 1989 - 20 U 194/88 -, juris Rn. 39: Höchstgeschwindigkeit "Haupt- und Endziel" sowie maßgeblich für Platzierung).

    Vorliegend ging es allenfalls - neben der Freude an Höchstgeschwindigkeit und Geschwindigkeitsverbesserung - auch um einen Zugewinn für die Bewältigung von Grenzsituationen, die auch im Fahralltag auftreten können (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 20. September 1989 - 20 U 194/88 -, juris Rn. 38).

    Zielsetzung war es aber ersichtlich nicht, die Beherrschung "in extremen Gefahrsituationen" gerade deswegen zu üben, um im normalen Straßenverkehr einen "Überschuss an Fahrsicherheit" zu gewinnen (zu einer solchen Veranstaltung Senatsurteil vom 20. September 1989 - 20 U 194/88 -, juris Rn. 40).

  • OLG Frankfurt, 15.10.2014 - 7 U 202/13

    Rennklausel und Gleichmäßigkeitsprüfung

    Nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Köln (U. v. 21.11.2006, Az. 9 U 76/06), Hamm (U.v. 20.9.1989, Az. 20 U 194/88) und Karlsruhe (U. v. 6.9.2007, 12 U 107/07) beschreibt die Klausel ein Rennen, also eine Veranstaltung, die durch die Erreichung einer möglichst hohen Geschwindigkeit geprägt ist, bei der dies das Haupt- und Endziel darstellt und bei der die Teilnehmer gegeneinander antreten oder gegen die Stoppuhr fahren und eine Platzierung nach der Geschwindigkeit erfolgt.
  • OLG Karlsruhe, 07.11.2024 - 12 U 69/24

    Risikoausschluss für Rennveranstaltungen in der Kfz-Kaskoversicherung

    Eine auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ausgerichtete Veranstaltung liegt auch dann nicht vor, wenn die Verbesserung des Fahrkönnens und der Beherrschung des Fahrzeugs im Alltagsverkehr im Vordergrund stehen und die Erzielung einer möglichst hohen Geschwindigkeit nicht Haupt- und Endziel ist, weil sich die Platzierung der Teilnehmer nicht danach richtet (BGH…, Urteil vom 01.04.2003 - VI ZR 321/02, juris Rn. 15 unter Verweis auf OLG Hamm, Urteil vom 20.09.1989 - 20 U 194/88, juris Rn. 39).
  • LG Stuttgart, 09.07.2014 - 18 O 112/13

    Keine Leistungsfreiheit nach der Rennklausel bei Teilnahme an einer Veranstaltung …

    Die Beklagte hätte darlegen und unter Beweis stellen müssen, dass dem Erreichen einer relativen oder absoluten Höchstgeschwindigkeit durch die Teilnehmer ein Eigenwert zukommen sollte (OLG Hamm, Urteil vom 20.9.1989 - 20 U 194/88, zitiert nach juris, Rn. 40).
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