Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 20.05.1992 - 2 U 36/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- r+s 1992, 246
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OLG Oldenburg, 26.09.1990 - 2 U 105/90
Medizinische Befund; Berufsunfähigkeit; Befunde
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.05.1992 - 2 U 36/92
Abzustellen ist nämlich allein auf die objektiven medizinischen Feststellungen und nicht auf den subjektiven Standpunkt des behandelnden Arztes (OLG Oldenburg, VersR 91, 649).Medizinischer Befund ist nicht nur derjenige, der ausdrücklich zum Zweck der Feststellung des Vorliegens einer qualifizierten Berufsunfähigkeit veranlaßt worden ist, sondern jeder Befund, der gründlich genug erhoben worden ist, um - auch nachträglich mit Rückwirkung - eine entsprechende Aussage treffen zu können (OLG Oldenburg, VersR 91, 649, Revision nicht angenommen, BGH, Beschl. v.26.6.1991 - IV ZR 288/90).
- BGH, 26.02.1992 - IV ZR 339/90
Rückgewähranspruch des Versicherers bei Berufsunfähigkeit oder Rentenbezug des …
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.05.1992 - 2 U 36/92
weil sie den VersNehmer in seiner rechtlichen und wirtschaftlichen Position unangemessen beeinträchtigt (BGH VersR 92, 479 = r+s 92, 174). - OLG Oldenburg, 17.04.1991 - 2 U 5/91
Arbeitsunfähigkeit; Krankentagegeldleistung; Versicherungsfall
Auszug aus OLG Oldenburg, 20.05.1992 - 2 U 36/92
Völlige Arbeitsunfähigkeit ist aber nur für den Beginn der Krankentagegeldleistung, nicht aber für den Fortbestand des einmal entstandenen Anspruchs erforderlich (OLG Oldenburg, VersR 92, 483).
- OLG Oldenburg, 28.02.1996 - 2 U 295/95
Restschuldversicherung; Krankentagegeldversicherung; AGB; Berufsunfähigkeit; …
Die Klausel entspricht damit der Vorschrift des § 15 b MBKT 78. In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die zuletzt genannte Klausel gemäß § 9 AGBG unwirksam ist (BGH VersR 1992, 479; OLG Oldenburg r+s 1992, 246; OLG Hamm r+s 1993, 152; OLG Hamburg r+s 1994, 110). - OLG Oldenburg, 21.06.1995 - 2 U 83/95
Krankentagegeldanspruch für den Beruf eines nicht ausübenden Selbstständigen; …
Aus dem Vertragszweck, krankheits- bzw. unfallbedingtem Verdienstausfall zu begegnen, folgt aber im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung, dass keine Leistungspflicht des Versicherers besteht, wenn ursächlich für die Erwerbslosigkeit nicht die Erkrankung ist (vgl. BGH VersR 1992, 477 [BGH 22.01.1992 - IV ZR 59/91] u. 479, OLG Nürnberg, NJW-RR 1995, 164 [OLG Nürnberg 21.07.1994 - 8 U 222/94]; Urteil des Senats vom 20.5.1992, RuS 1992, 246).
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