Rechtsprechung
| LG Dortmund, 08.04.1992 - 1 S 402/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AKB § 13 Abs. 5; VVG § 66 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz)
Die Voll- oder Teilkaskoversicherung muß keine Kosten für einen vom Versicherungsnehmer beauftragten Kfz-Sachverständigen erstatten
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 25.07.1931 - 109 C 7171/91
- LG Dortmund, 08.04.1992 - 1 S 402/91
Papierfundstellen
- VersR 1992, 1393
- r+s 1993, 331
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 06.05.1982 - 5 U 18/81
Auszug aus LG Dortmund, 08.04.1992 - 1 S 402/91
Rn. 15 OLG Köln VersR 1983, 847; a.A. OLG Nürnberg ZfS 82, 278).
dejure.org
Übersicht LG Dortmund
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 17.12.1992 - 12 U 210/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- r+s 1993, 331
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 12.12.2001 - 7 U 174/00
Kfz-Kaskoversicherung: Voraussetzung für eine Erstattung der Abschleppkosten bei …
Der Versicherungsagent kann den Versicherer grundsätzlich nach Eintritt des Schadensfalles ohne Bevollmächtigung hierzu nicht zu einer Leistung verpflichten, die nach dem Versicherungsvertrag nicht vorgesehen ist (vgl. OLG Köln r+s 1990, 325,326; OLG Karlsruhe r+s 1993, 331,332 f). - OLG Koblenz, 18.05.2001 - 10 U 1162/99
Haftung des Versicherers für eine Zusage durch einen Versicherungsagenten
Dies gilt nach Auffassung des Senats gleichermaßen für Agentenerklärungen bei der Anbahnung eines Versicherungsvertrags wie für entsprechende, auf den Vertragsinhalt bezogene Erklärungen im Rahmen eines bestehenden Versicherungsverhältnisses, soweit diese, wie beim vorliegenden Fall einer Deckungsanfrage, Vertrauensgrundlage für ein bestimmtes Verhalten des Versicherungsnehmers sind (…vgl. Prölss/Martin, a.a.O. Rdnr. 29; OLG Köln, RuS 1990, S. 325, OLG Karlsruhe, RuS 1993, S. 331). - OLG Koblenz, 18.05.2001 - 10 U 116/99
Leistungspflicht einer privaten Krankenversicherung
Dies gilt nach Auffassung des Senats gleichermaßen für Agentenerklärungen bei der Anbahnung eines Versicherungsvertrags wie für entsprechende, auf den Vertragsinhalt bezogene Erklärungen im Rahmen eines bestehenden Versicherungsverhältnisses, soweit diese, wie beim vorliegenden Fall einer Deckungsanfrage, Vertrauensgrundlage für ein bestimmtes Verhalten des Versicherungsnehmers sind (…vgl. Prölss/Martin, a.a.O. Rdnr. 29; OLG Köln, RuS 199O, S. 325, OLG Karlsruhe, RuS 1993, S. 331).
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