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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.01.1996 - 20 U 308/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,21181
OLG Hamm, 05.01.1996 - 20 U 308/94 (https://dejure.org/1996,21181)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.01.1996 - 20 U 308/94 (https://dejure.org/1996,21181)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Januar 1996 - 20 U 308/94 (https://dejure.org/1996,21181)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • r+s 1997, 215
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 10.08.2012 - 11 U 116/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Beweislastverteilung bei einer …

    BGH, Urt. v. 18.06.2002 - VI ZR 448/01, Rdn. 16 f., NJW 2002, 3027 = VersR 2002, 1171; ferner OLG Hamm, Urt. v. 05.01.1996 - 20 U 308/94, Rdn. 9, RuS 1997, 215; Urt. v. 14.07.2004 - 20 U 20/04, Rdn. 48 ff., VersR 2005, 773; OLG Saarbrücken, Urt. v. 09.11.2005 - 5 U 50/05, Rdn. 40, VersR 2006, 681).
  • OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 5 U 217/06

    Rechtsanwaltshaftung: Schaden bei Nichtannahme eines Vergleichsangebots der …

    bb) Die Frage der Erheblichkeit - die Gefahrerheblichkeit muss trotz der Vermutung des § 16 Abs. 1 S. 3 VVG, wenn sie nicht auf der Hand liegt, unter Rückgriff auf die Geschäftsgrundsätze des Versicherers festgestellt werden - im Hinblick auf die Knieverletzung für den Abschluss des Versicherungsvertrages liegt, gerade auch im Hinblick auf den angegebenen Beruf der versicherten Person, bei der, wie von der Klägerin geltend gemacht wird, die schwere körperliche Tätigkeit im Vordergrund gestanden haben soll, auf der Hand, entsprechende Darlegungen der Versicherung sind insoweit entbehrlich (so für Kniebeschwerden im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung OLG Hamm RuS 1997, 215).
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