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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.10.1996 - 6 U 70/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,21955
OLG Hamm, 28.10.1996 - 6 U 70/96 (https://dejure.org/1996,21955)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.10.1996 - 6 U 70/96 (https://dejure.org/1996,21955)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Oktober 1996 - 6 U 70/96 (https://dejure.org/1996,21955)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • r+s 1997, 327
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 21.01.2008 - 25 U 220/04

    Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Eigentümerstellung des Klägers; …

    So wurden bei Hinzutreten andere Umstände 7 Unfälle innerhalb eines Jahres als Beweisanzeichen gewertet (OLG Hamm, 29.9.2003, ZfS 2004, 68f.); auch genügten fünf Auffahrunfälle in viereinhalb Monaten an exakt der gleichen Unfallstelle zur Überzeugungsbildung, dass provozierte Unfälle vorlagen (OLG Hamm, RuS 1997, 327).
  • OLG Hamm, 23.11.1998 - 6 U 113/98

    Anspruch eines Versicherten auf eine Diebstahls-Kaskoentschädigung; Vortäuschung …

    Auch dort kann eine auffällige Häufung von Versicherungsfällen, die bei isolierter Betrachtung jeweils unverdächtig sind, als Indiz dafür herangezogen werden, daß der Anspruchsteller den Schaden nicht unfreiwillig erlitten hat (vgl. Senat, r+s 97, 327; Lemcke r+s 93, 121, 125), jedoch mit dem Unterschied, daß dort beim Nachweis der Unfallmanipulation das Einverständnis des "Geschädigten" voll bewiesen werden muß, was freilich auch im Wege des Indizienbeweises geschehen kann, während hier, wenn es um dem Verdacht des Versicherungsbetruges durch eine vorgetäuschte Fahrzeugentwendung geht, der Anspruch auf Kaskoentschädigung schon daran scheitern kann, daß die Indizien eine Vortäuschung in erheblichem Maße wahrscheinlich machen.
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