Rechtsprechung
| OLG Köln, 17.06.1997 - 9 U 204/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VVG § 61
Papierfundstellen
- VersR 1998, 973
- r+s 1997, 409
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87
Begriff der groben Fahrlässigkeit bei einem Kfz-Diebstahl
Auszug aus OLG Köln, 17.06.1997 - 9 U 204/96
Erforderlich ist ein subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten des VN (BGH VersR 1989, 141 = r + s 89, 62.
- OLG Stuttgart, 10.08.2004 - 7 U 127/04
Kfz-Kaskoversicherung: Grobe Fahrlässigkeit bei Entwendung von Fahrzeugschlüsseln …
Rn. 10 Das Zurücklassen der Jacke mit den Fahrzeugschlüsseln im Foyer des Gemeindehauses war grob fahrlässig, da zum einen die Garderobe nicht beaufsichtigt und frei zugänglich war und zum anderen die Fahrzeugschlüssel dem PKW des Klägers leicht zuzuordnen waren (ebenso in vergleichbaren Fällen: LG Stuttgart Schaden-Praxis 2000, 390; OLG Koblenz NVersZ 1999, 429; OLG Köln VersR 1998, 973; LG Köln VersR 1998, 752; OLG Köln RuS 1996, 392; OLG Oldenburg RuS 1996, 172; Hanseatisches OLG VersR 1995, 1347; OLG Karlsruhe VersR 1995, 697; LG Stuttgart VersR 1994, 1061; OLG Stuttgart VersR 1992, 567). - LG Offenburg, 28.05.2003 - 2 O 75/03
Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung eines …
Ähnliches nahm das OLG Köln (RuS 1997, 409) für einen Schlüssel an, der während eines Kartenspiels in einer gut besuchten Gaststätte in einer unbeaufsichtigten Jacke aufbewahrt wurde, sowie das OLG Koblenz (NVersZ 1999, 429) für einen Schlüssel in einer Jacke, die in einer unbeaufsichtigten und jedermann zugänglichen Turnhalle aufbewahrt wurde.
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Rechtsprechung
| OLG München, 10.03.1997 - 31 U 5564/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
AHB § 1; BBR Abschnitt 1
Papierfundstellen
- r+s 1997, 409
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Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 26.06.1997 - 8 U 79/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
AKB § 12 Abs. 1 ; VVG § 61
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth - 8 O 2009/96
- OLG Nürnberg, 26.06.1997 - 8 U 79/97
Papierfundstellen
- r+s 1997, 409
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 22.05.2001 - 9 U 172/00
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls
Eine Vorfahrtverletzung durch Überfahren eines Stoppschildes ist wegen der großen Gefährlichkeit für den Straßenverkehr objektiv grob fahrlässig (OLG Oldenburg, r+s 1995, 42; OLG Hamm, ZfS 1998, 262: insoweit Aufgabe der früheren, noch von der Klägerin zitierten Auffassung in VersR 1993, 826; OLG Nürnberg, r+s 1997, 409) und ist ein Indiz für grobe Fahrlässigkeit in subjektiver Hinsicht (BGH r+s 1992, 292). - LG Aachen, 29.10.2002 - 9 O 196/02 Rn. 20 In Rechtsprechung und Literatur ist weitgehend anerkannt, dass ein Verkehrsteilnehmer, der das für ihn geltende Stoppschild deutschen Rechts nicht beachtet, regelmäßig objektiv und subjektiv grob fahrlässig handelt (OLG Köln, r + s 2002, 57 f., OLG Köln, SP 1996, 21 f., OLG Oldenburg r + s 1995, 42, OLG Hamm, ZFS 1998, 262, OLG Nürnberg, r + s 1997, 409 wohl: Knappmann, in Prölss/Martin, a.a.O., § 12 AKB Rd. 83, jeweils m.w.N.).
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