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Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamm, 15.04.1997 | OLG Karlsruhe, 05.09.1996

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.09.1996 - 18 U 57/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6199
OLG Düsseldorf, 19.09.1996 - 18 U 57/96 (https://dejure.org/1996,6199)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.09.1996 - 18 U 57/96 (https://dejure.org/1996,6199)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. September 1996 - 18 U 57/96 (https://dejure.org/1996,6199)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • schiedsstellen.de PDF

    BGB § 839; BGB § 832
    Grenzen der Aufsichtspflicht auf Schulhöfen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 832
    Pflicht des Lehrpersonals zur Beaufsichtigung verhaltensunauffälliger Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 16 O 138/95
  • OLG Düsseldorf, 19.09.1996 - 18 U 57/96

Papierfundstellen

  • r+s 1997, 413
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.07.1984 - VI ZR 273/82

    Umfang der Aufsichtspflicht der Eltern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.1996 - 18 U 57/96
    Insoweit ist von der Rechtsprechung anerkannt, daß schon vierjährige Kinder sich ohne ständige Kontrolle allein auf einem Spielplatz oder Sportgelände aufhalten dürfen und nur gelegentlich beobachtet werden müssen (BGH FamRZ 1984, 84; OLG Karlsruhe VersR 1979, 58 ), daß ein vierjähriges Kind ohne durchgängige Überwachung auf dem Bürgersteig spielen darf (BGH LM § 683 Nr. 5), daß ein sechsjähriges Kind beim Spielen außerhalb der Wohnung nur gelegentlich beobachtet werden muß, und daß acht- bis neunjährigen Kindern das Spielen im Freien ohne Aufsicht auch in einem räumlichen Bereich gestattet werden darf, der ein unmittelbares Eingreifen der Eltern nicht ermöglicht (BGH NJW 1984, 2574 ).
  • BGH, 07.07.1987 - VI ZR 176/86

    Haftungsverteilung bei Kollision eines radfahrenden Kindes mit einem erwachsenen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.1996 - 18 U 57/96
    Entscheidend ist letztlich, was ein verständiger Aufsichtspflichtiger nach vernünftigen Anforderungen im konkreten Fall unternehmen muß, um Schädigungen Dritter durch das Kind zu verhindern (BGH NJW-RR 1987, 1430 ; NJW 1990, 2553 ).
  • BGH, 29.05.1990 - VI ZR 205/89

    Aufsichtspflicht bei psychischem Beistandleisten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.1996 - 18 U 57/96
    Entscheidend ist letztlich, was ein verständiger Aufsichtspflichtiger nach vernünftigen Anforderungen im konkreten Fall unternehmen muß, um Schädigungen Dritter durch das Kind zu verhindern (BGH NJW-RR 1987, 1430 ; NJW 1990, 2553 ).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.1995 - 18 U 91/95

    Umfang der Aufsichtspflicht von Lehrern - "gefahrenträchtige Stellen"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.1996 - 18 U 57/96
    Wie der Senat bereits in dem von dem beklagten Land herangezogenen Urteil vom 14.12.1995 - 18 U 91/95 - ausgeführt hat, kann bei Kindern im Schulalter unterstellt werden, daß ihnen die Gefahr der Entstehung von Schäden an Personen oder Sachen durch Steinwürfe bereits bewußt ist.
  • OLG Frankfurt, 06.07.1978 - 1 U 162/77

    Unebene Stelle des Bürgersteigs; Sturz eines Fußgängers; Gefährliche Vertiefung; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.1996 - 18 U 57/96
    Insoweit ist von der Rechtsprechung anerkannt, daß schon vierjährige Kinder sich ohne ständige Kontrolle allein auf einem Spielplatz oder Sportgelände aufhalten dürfen und nur gelegentlich beobachtet werden müssen (BGH FamRZ 1984, 84; OLG Karlsruhe VersR 1979, 58 ), daß ein vierjähriges Kind ohne durchgängige Überwachung auf dem Bürgersteig spielen darf (BGH LM § 683 Nr. 5), daß ein sechsjähriges Kind beim Spielen außerhalb der Wohnung nur gelegentlich beobachtet werden muß, und daß acht- bis neunjährigen Kindern das Spielen im Freien ohne Aufsicht auch in einem räumlichen Bereich gestattet werden darf, der ein unmittelbares Eingreifen der Eltern nicht ermöglicht (BGH NJW 1984, 2574 ).
  • OLG Bremen, 15.07.1983 - 5 UF 53/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.1996 - 18 U 57/96
    Insoweit ist von der Rechtsprechung anerkannt, daß schon vierjährige Kinder sich ohne ständige Kontrolle allein auf einem Spielplatz oder Sportgelände aufhalten dürfen und nur gelegentlich beobachtet werden müssen (BGH FamRZ 1984, 84; OLG Karlsruhe VersR 1979, 58 ), daß ein vierjähriges Kind ohne durchgängige Überwachung auf dem Bürgersteig spielen darf (BGH LM § 683 Nr. 5), daß ein sechsjähriges Kind beim Spielen außerhalb der Wohnung nur gelegentlich beobachtet werden muß, und daß acht- bis neunjährigen Kindern das Spielen im Freien ohne Aufsicht auch in einem räumlichen Bereich gestattet werden darf, der ein unmittelbares Eingreifen der Eltern nicht ermöglicht (BGH NJW 1984, 2574 ).
  • OLG Düsseldorf, 07.08.2020 - 16 U 102/20

    Pflichten Betreuungsperson: Aufsichtspflichten für Kinder

    Rn. 13 a. Soweit die Berufung auf die Gefahrenlage beim Zurücklegen des Schulweges abstellt und daraus ableitet, dass es vorliegend keiner Überwachung "auf Schritt und Tritt" (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 1995, Az.: VI ZR 219/94, NJW 1995, 3385 - 3386; Urteil vom 27. Februar 1996, Az.: VI ZR 86/95, NJW 1996, 1404 - 1405; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. September 1996, Az.: 18 U 57/96, RuS 1997, 413) bedurfte, vielmehr es genüge, sich "über das Tun und Treiben in groben Zügen einen Überblick zu verschaffen" (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2009, Az.: VI ZR 199/08, NJW 2009, 1954 - 1955), verfängt dies nicht.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.04.1997 - 9 U 219/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4789
OLG Hamm, 15.04.1997 - 9 U 219/96 (https://dejure.org/1997,4789)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.04.1997 - 9 U 219/96 (https://dejure.org/1997,4789)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. April 1997 - 9 U 219/96 (https://dejure.org/1997,4789)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 832
    Aufsichtspflicht gegenüber Kindern hinsichtlich von Zündmitteln

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 722
  • r+s 1997, 413
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.02.1996 - VI ZR 86/95

    Verletzung der Pflicht zur Beaufsichtigung eines zum Zündeln neigenden Kindes

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.1997 - 9 U 219/96
    In der Rspr. ist seit langem anerkannt, dass an die Pflicht zur Aufsicht über Kinder sowohl bezüglich der Belehrung über die Gefahren des Feuers als auch der Überwachung eines möglichen Umgangs mit Zündmitteln strenge Anforderungen zu stellen sind (zuletzt BGH VersR 96, 586, 587 = NJW 96, 1404 f.).
  • BGH, 01.07.1986 - VI ZR 214/84

    Aufsichtspflicht der Eltern hinsichtlich eines minderjährigen Kindes

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.1997 - 9 U 219/96
    Befinden sie sich noch in einem unreifen Alter, liegt es dann auch nahe, dass sie ein beginnendes Feuer nicht mehr unter Kontrolle halten können (BGH VersR 86, 1210 f. = NJW-RR 87, 13 f.).
  • OLG Köln, 30.11.2010 - 24 U 155/09

    Inbrandsetzung einer Halle auf einem als Reitanlage genutzten …

    Bei normal entwickelten Kindern bis zum Ende des Grundschulalters (…vgl. zur Abgrenzung zu älteren Kindern BGH, Urt. v. 19.01.1993 - VI ZR 117/92, Juris Rn. 7) müssen die Eltern neben der Belehrung und Aufklärung ihrer Kinder über die Gefahren von Feuer und der Kontrolle auf einen etwaigen Besitz von Zündmitteln auch eine Besitzerlangung von Zündmitteln im häuslichen Bereich im Rahmen des Zumutbaren unterbinden (OLG Hamm, Urt. v. 15.04.1997 - 9 U 219/96, VersR 1998, 722, 723).
  • OLG Koblenz, 02.08.2004 - 12 U 587/00

    Voraussetzungen der Beschränkung der Haftung des Wohnungsmieters im Brandfall; …

    Deshalb erfordert hier die Aufsichtspflicht ein hohes Maß an Sorgfalt und Umsicht (vgl. z. B. BGH VersR 1983, 734; OLG Düsseldorf, VersR 1992, 310 f.; OLG Hamm, VersR 1998, 722 f.).

    In subjektiver Hinsicht muss es sich dabei um ein unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt (vgl. z. B. BGH VersR 1987, 351, 352 Sp. 1 Abs. 4; OLG Hamm, VersR 1998, 722, 723 Sp. 2 Abs. 2).

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 4 U 13/03

    Mietausfallschaden in der Feuerversicherung

    Bei einem Fünf- bis Sechsjährigen, auch wenn er normal entwickelt und bislang nie aufgefallen ist, muss in Rechnung gestellt werden, dass er den Verlockungen des Feuers erliegt (vgl. OLG Düsseldorf, 22. Zivilsenat, VersR 1992, 310; OLG Hamm VersR 1998, 722).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.09.1996 - 19 U 131/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,11294
OLG Karlsruhe, 05.09.1996 - 19 U 131/95 (https://dejure.org/1996,11294)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.09.1996 - 19 U 131/95 (https://dejure.org/1996,11294)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. September 1996 - 19 U 131/95 (https://dejure.org/1996,11294)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1115
  • r+s 1997, 413
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 29.04.2011 - 10 U 4208/10

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall: Anspruch des Geschädigten auf …

    Rn. 17 a) Ist die Versetzung in den Ruhestand ausschließlich wegen des gesundheitlichen Zustandes des Beamten ausgesprochen worden, der sich aus dem erlittenen Verkehrsunfall entwickelt hat, so endet damit die Nachprüfbarkeit des Verwaltungsakts durch die ordentlichen Gerichte; es kann nicht geltend gemacht werden, die Pensionierung sei wegen der Unfallfolgen nicht sachlich geboten gewesen (BGH in stRspr. seit VersR 1959, 132 [134], z.B. VersR 1961, 595 [596] und 638 [639]; 1967, 953 [954]; 1969, 75 [76] und 538; 1972, 975; 1983, 488; OLG Frankfurt a.M. NZV 1993, 471 [472] = VRS 86 [1994] 17 [19]; OLG Bamberg OLGR 1998, 231; KG KGR 1998, 416 [418]; OLG Karlsruhe VersR 1998, 1115 [1116] und OLGR 1998, 431 [432]).
  • OLG München, 11.09.2015 - 10 U 4282/14

    Erwerbsschaden einer Beamtin nach einem Verkehrsunfall

    Rn. 26 2. Ist die Versetzung in den Ruhestand wie hier ausschließlich wegen des gesundheitlichen Zustandes des Beamten ausgesprochen worden, der sich aus dem erlittenen Verkehrsunfall entwickelt hat, so endet damit die Nachprüfbarkeit des Verwaltungsakts durch die ordentlichen Gerichte; es kann nicht geltend gemacht werden, die Pensionierung sei wegen der Unfallfolgen nicht sachlich geboten gewesen (BGH in st. Rspr.. seit VersR 1959, 132 [134], z. B. VersR 1961, 595 [596] und 638 [639]; 1967, 953 [954]; 1969, 75 [76] und 538; 1972, 975; 1983, 488; OLG Frankfurt a.M. NZV 1993, 471 [472] = VRS 86 [1994] 17 [19]; OLG Bamberg OLGR 1998, 231; KG KGR 1998, 416 [418]; OLG Karlsruhe VersR 1998, 1115 [1116] und OLGR 1998, 431 [432]).
  • OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 99/06

    Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfallschadens nach vorzeitiger Zurruhesetzung …

    Nur wenn ohnehin alsbald oder später mit Gewissheit aus anderen Gründen eine vorzeitige Versetzung des Beamten in den Ruhestand erfolgt wäre, geht die Zurruhesetzung nicht mehr zu Lasten des Schädigers (vgl. BGH, VersR 1969, 538; OLG Koblenz, VersR 1997, 1289; OLG Karlsruhe, VersR 1998, 1115 - die dagegen eingelegte Revision hat der BGH nicht angenommen; OLG Frankfurt, r + s 1994, 377).

    Erst ein darüber hinaus erzielbarer Verdienst könnte den Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger mindern (BGH, VersR 1983, 488; OLG Karlsruhe, VersR 1998, 1115 - die dagegen eingelegte Revision hat der BGH nicht angenommen ; OLG Frankfurt, r + s 1994, 377;… Pardey, Berechnung von Personenschäden, 3. Aufl., Rn. 949 a. E.;… Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 8. Aufl., Rn. 746).

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