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Rechtsprechung
   LG Berlin, 01.09.1998 - 7 S 19/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,20454
LG Berlin, 01.09.1998 - 7 S 19/98 (https://dejure.org/1998,20454)
LG Berlin, Entscheidung vom 01.09.1998 - 7 S 19/98 (https://dejure.org/1998,20454)
LG Berlin, Entscheidung vom 01. September 1998 - 7 S 19/98 (https://dejure.org/1998,20454)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • r+s 1999, 336
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Köln, 18.09.2007 - 37 O 199/07

    Anforderungen an das Vorliegen eines Unfallereignisses im Sinne der jeweiligen …

    Der ersten Schilderung eines Versicherungsnehmers kommt entscheidende Bedeutung zu, weil er in dieser unbehelligt von rechtlichen Erwägungen am ehesten den Vorfall so berichtet, wie er sich tatsächlich zugetragen hat (vgl. LG Berlin r+s 1999, 336, 337; OLG Köln r+s 1991, 277, 278).
  • LG Dortmund, 04.03.2009 - 2 O 21/08

    Voraussetzungen für ein Ausschlusstatbestand bzgl. Geistesstörungen und …

    Dabei sind jedoch hohe Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit und Widerspruchsfreiheit der neuen Behauptung zu stellen (vgl. LG Berlin, RuS 1999, 336; OLG Köln, RuS 1991, 277).
  • LG Bamberg, 18.08.2014 - 2 O 23/14

    Unterschiede in der Unfallschilderung und der unvermeidbare Auffahrunfall

    Ihr kommt nämlich entscheidende Bedeutung zu, weil der Betroffene in dieser - noch unbehelligt von rechtlichen Erwägungen - am ehesten den Vorfall so berichtet, wie er sich tatsächlich zugetragen hat (vgl. LG Berlin RuS 1999, 336/337; OLG Köln RuS 1991, 277/278;… LG Köln, Urt. v. 18.09.2007, 37 O 199/07).
  • LG Darmstadt, 02.02.2010 - 10 O 499/08
    Wie bereits das LG Köln (Urteil vom 18.9.2007 - 37 O 199/07) zutreffend ausgeführt hat, kommt der ersten Schilderung eines Versicherungsnehmers entscheidende Bedeutung zu, weil er in dieser unbehelligt von rechtlichen Erwägungen am ehesten den Vorfall so berichtet, wie er sich tatsächlich zugetragen hat (vgl. LG Berlin r+s 1999, 336, 337; OLG Köln r+s 1991, 277, 278).
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