Rechtsprechung
| LG Trier, 11.03.1999 - 3 S 181/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Krankenversicherung: Einzelne Abteilung als selbständige Krankenanstalt - Indiz für eine gemischte Anstalt - Vertrauensschutz bei wiederholter Leistungserbringung ohne vorherige Leistungszusage
Papierfundstellen
- r+s 1999, 341
Wird zitiert von ... (4)
- KG, 11.03.2003 - 6 U 171/01
Eintrittspflicht der Krankenhaustagegeldversicherung: Einordnung einer Klinik als …
Entscheidend für die Abgrenzung sind dabei die tatsächlichen Verhältnisse in der betreffenden Einrichtung, wie sie sich aus dem Leistungsangebot insgesamt ergeben (OLG Stuttgart NVersZ 1999, 265 f.; OLG Düsseldorf r + s 1992, 388; LG Trier r + s 1999, 341;… Schoenfeldt/Kalis in Bach/-Moser, Private Krankenversicherung, 3. Aufl., Rn. 104 zu § 4 MB/KK), so dass es auf die Einordnung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. nicht entscheidend ankommen kann. - OLG Frankfurt, 30.08.2000 - 7 U 201/99
Krankenversicherung: Wirksamkeit der Klausel über die Behandlung in einer …
Allgemein wird aber in einem solchen Verhalten des Versicherers keine Zusage gesehen bzw. daraus keine Verpflichtung abgeleitet, sich in Zukunft ebenso zu verhalten (OLG Köln RuS 1998, 478 bei juris; OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 1055 bei juris; OLG Hamm RuS 1994, 229 bei juris; LG Trier, RuS 1999, 341 bei juris, LG Osnabrück, RuS 1999, 340 bei juris; Prölss-Martin a.a.0. - AG Köln, 29.06.2011 - 118 C 159/11
Aufenthalt eines Versicherungsnehmers in einer sog. gemischten Anstalt …
Die zulässige Beschränkung der Leistungspflicht dient gerade auch dazu, dem Versicherer die konkrete Prüfung des Einzelfalls zu ersparen, welche Einrichtung aufgesucht und welche Behandlung konkret durchgeführt worden ist (vgl. OLG Karlsruhe, r+s 98, 297, 298; LG Köln, r+s 99, 339; LG Osnabrück, r+s 99, 341; LG Trier, r+s 99, 341).Denn der Versicherer ist berechtigt, seine Leistungspflicht für jeden Versicherungsfall erneut zu prüfen und bindet sich durch seine frühere Entscheidung nicht (vgl. OLG Köln, r+s 88, 239; OLG Nürnberg, r+s 96, 283; LG Osnabrück, r+s 99, 341, LG Trier, r+s 99, 341).
- AG Köln, 01.07.2009 - 118 C 288/09
Übernahme der Zahlung eines Tagesgeldes als Versicherungsleistung im Hinblick auf …
Die zulässige Beschränkung der Leistungspflicht dient gerade auch dazu, dem Versicherer die konkrete Prüfung des Einzelfalls zu ersparen, welche Einrichtung aufgesucht und welche Behandlung konkret durchgeführt worden ist ( vgl. OLG Karlsruhe, r+s 98, 297, 298 ; LG Köln, r+s 99, 339 ; LG Osnabrück, r+s 99, 341; LG Trier, r+s 99, 341 ).
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