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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 09.10.1998 - 10 U 1357/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,15387
OLG Koblenz, 09.10.1998 - 10 U 1357/97 (https://dejure.org/1998,15387)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.10.1998 - 10 U 1357/97 (https://dejure.org/1998,15387)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. Oktober 1998 - 10 U 1357/97 (https://dejure.org/1998,15387)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 218
  • r+s 1999, 348
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Koblenz, 29.04.2004 - 10 U 1275/03

    Unfallversicherung, Invaliditätsentschädigung

    Kann aufgrund einer Kernspintomographie und einer MR-Angiographie gesichert davon ausgegangen werden, dass bei einem zum Unfallzeitpunkt 71 Jahren alten VN ein Stoß mit dem Hinterkopf gegen den Querholm eines Gabelstaplerdaches nicht zu einer traumatisch bedingten Subarachnoidalblutung (Blutung in die Hirnwasserräume) geführt hat, sondern diese auf eine arteriosklerotische Veränderung aller Hirngefäße zurückzuführen ist, bestehen keine Ansprüche aus der Unfallversicherung(in Anknüpfung an Senatsurteil vom 9.10.1998 VersR 2000, 218 = r+s 1999, 348).

    (10 U 1357/97 OLG Koblenz) durchgeführte Beweisaufnahme wurde (GA 34 RS) auf Antrag beider Parteien mit Beschluss vom 19.7.1995 das Ruhen des Verfahrens angeordnet.

    Für den Eintritt des Versicherungsfalles, des Unfallereignisses als solches und für die dadurch bedingte Gesundheitsschädigung ist der Versicherungsnehmer voll beweispflichtig (BGH Urteil vom 19.12.1990 - IV ZR 255/89 - r+s 1991, 143; Senatsurteil im Parallelverfahren vom 9.10.1998, VersR 2000, 218 = r+s 1999, 348 ).

  • OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 5 U 575/06

    Keine Anwendung des Anscheinsbeweises für den Nachweis der Kausalität zwischen …

    Da der Versicherungsnehmer für das Vorliegen eines unter den Versicherungsschutz fallenden Unfalles voll beweispflichtig ist, muss der Kläger nachweisen, dass der in Folge der Ruptur des Aneurysmas bzw. die hierdurch hervorgerufene subarachnoidalen Blutung eingetretene Gehirnschaden durch ein Unfallereignis herbeigeführt worden ist (vgl. hierzu auch OLG Stuttgart, VersR 1992, 306; OLG Koblenz, RuS 1999, 348; OLG Köln, RuS 1991, 356; OLG Schleswig, VersR 1991, 916; OLG Hamm, VersR 2002, 883; OLG Köln, ZfSch 1989, 174).
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