Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 08.11.2001 - 13 U 65/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 842 § 843 § 254 Abs. 2
Erwerbsschadenersatz - erforderliche Verwertung verbliebener Arbeitskraft, Darlegungs- und Dokumentationspflicht
Papierfundstellen
- r+s 2003, 37
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.10.1990 - VI ZR 291/89
Bestmögliche Verwertung der verbliebenen Arbeitskraft; Schadensschätzung und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2001 - 13 U 65/98
Der Kläger war also seit seiner Entlassung aus der Klinik mit Rücksicht auf die gegebene Schadensminderungspflicht gehalten, seine Arbeitskraft in dem im Bericht genannten Umfange so nutzbringend wie möglich zur Abwendung oder Minderung des Erwerbsschadens zu verwerten (vgl. BGH NJW 1991, 1412, 1413).Wenn auch grundsätzlich dem Schädiger die Darlegungs- und Beweislast dafür obliegt, dass der Verletzte seine Arbeitskraft nicht zumutbar einsetzt, hat der Verletzte seinerseits aber insoweit die Darlegungslast, als er, wenn er wieder arbeitsfähig oder teilarbeitsfähig ist, den Schädiger über die für ihn zumutbaren Arbeitsmöglichkeiten und seine Bemühungen um einen angemessenen Arbeitsplatz zu unterrichten hat (BGH NJW 1991, 1412, 1413).
- BGH, 23.10.1984 - VI ZR 30/83
Studenten-Vorlesungsstreik - § 249 BGB, Schadenszurechnung bei einem Unfall, der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2001 - 13 U 65/98
Die von dem Beklagten zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs in VersR 1985, S. 62 steht dem nicht entgegen, weil der dieser Entscheidung zugrunde liegende Fall und der vorliegende nicht vergleichbar sind. - BGH, 05.12.1995 - VI ZR 398/94
Schadensminderungspflicht des Geschädigten; Pflicht zum Einsatz der verbliebenen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2001 - 13 U 65/98
Die Verpflichtung zur Verwertung der Arbeitskraft setzt voraus, dass der Verletzte überhaupt die Möglichkeit hat, die verbliebene Arbeitskraft gewinnbringend einzusetzen (BGH NJW 1996, 652, 653). - BGH, 13.05.1953 - VI ZR 78/52
Zumutbarkeit einer Umschulung und einer Operation
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2001 - 13 U 65/98
Zwar ist einem körperlich Geschädigten im Rahmen des § 254 BGB zuzumuten, eine Operation zu erdulden, wenn sie einfach und gefahrlos, nicht mit besonderen Schmerzen verbunden ist und sich die sichere Aussicht auf Heilung oder wesentliche Verbesserung bietet (BGHZ 10, 18 ff. 19).
- OLG Frankfurt, 18.09.2007 - 8 U 127/03
Arzthaftungsprozess: Materieller und immaterieller Schadensersatz wegen eines …
Der Geschädigte muss deshalb darlegen, welche Bemühungen er unternommen hat, um eine adäquate Ersatzbeschäftigung zu finden (BGH NJW 1967, 2053; BGH VersR 1969, 538; OLG Düsseldorf RuS 2003, 37-39).
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