Rechtsprechung
| OLG Köln, 29.07.2003 - 9 U 165/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 05.09.2002 - 24 O 237/01
- OLG Köln, 29.07.2003 - 9 U 165/02
Papierfundstellen
- r+s 2003, 454
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 08.05.2024 - 5 U 36/23
Versicherungsschutz in einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung bei …
Als von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossene Erfüllungsansprüche sieht die Rechtsprechung dementsprechend Ansprüche wegen Verletzung von Hauptleistungsansprüchen aus Verträgen an (vgl. etwa OLG Köln, Urteil vom 29. Juli 2003 - 9 U 165/02, RuS 2003, 454) oder Nutzungsausfallschäden wegen der Mangelhaftigkeit einer Sache, des erstellten Werks oder der versprochenen Dienstleistung (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1985 - IVa ZR 183/83, VersR 1985, 1153).
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