Rechtsprechung
| OLG Köln, 11.03.2003 - 9 U 130/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ARB 75 § 15 Abs. 1 d); ; ARB 75 § 15 Abs. 1 cc); ; ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 1.F.; ; ZPO § 538 Abs. 1 Nr. 2 a.F.; ; ZPO § 540 a.F.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht
, S. 7 (Kurzinformation)
Unzulässige Berufung
Verfahrensgang
- LG Köln, 04.07.2002 - 24 O 5/02
- OLG Köln, 11.03.2003 - 9 U 130/02
Papierfundstellen
- r+s 2003, 455
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.03.1994 - VI ZR 227/93
Unzulässigkeit einer Berufung mangels Beschwerde des Klägers - Zuerkennung des …
Auszug aus OLG Köln, 11.03.2003 - 9 U 130/02
Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Berufung zulässig ist, darf selbstverständlich nicht nur auf den Antrag abgestellt werden (BGH NJW 1994, 2835).
- BSG, 21.12.2006 - B 4 R 25/06 R Sowohl der Hauptantrag auf Aufhebung des Urteils des LSG als auch der hilfsweise gestellte Antrag auf Zurückverweisung an das LSG sind wegen der fehlenden "Sachbitte" unzulässig (vgl hierzu: OLG Hamburg, Urteil vom 26. September 1986, 1 U 2/85 , NJW 1987, 783 f; OLG Köln, Urteil vom 11. März 2003, 9 U 130/02, RuS 2003, 455 f).
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