Rechtsprechung
| OLG Köln, 14.12.2004 - 9 U 125/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)
Gebrauchsüberlassung des Pkw an einen Dritten - Beweislast und Beweiserleichterungen bei Entwendung
Verfahrensgang
- LG Köln, 12.06.2003 - 24 O 334/02
- OLG Köln, 14.12.2004 - 9 U 125/03
Papierfundstellen
- r+s 2005, 148
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.01.1993 - IV ZR 277/91
Darlegungs- und Beweislast bei Fahrzeugverlust nach Gebrauchsüberlassung an …
Auszug aus OLG Köln, 14.12.2004 - 9 U 125/03
Rn. 25 a) Steht die Gebrauchsüberlassung des Fahrzeugs an einen Dritten fest, muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass das Fahrzeug dem Dritten entwendet oder aber durch eine andere Person als diesen Dritten unterschlagen worden ist (vgl. BGH, r+s 1993, 169; Senat, r+s 2003, 57; r+s 2001, 359).Für diesen Mindestsachverhalt muss der Versicherungsnehmer allerdings den Vollbeweis erbringen (vgl. BGH, r+s 1993, 169).
- BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus OLG Köln, 14.12.2004 - 9 U 125/03
Dazu reicht es in der Regel aus, dass bewiesen wird, dass das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und dort später nicht wieder aufgefunden worden ist (vgl. BGH, r+s 1995, 288). - BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82
Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …
Auszug aus OLG Köln, 14.12.2004 - 9 U 125/03
Der Versicherungsnehmer muss lediglich einen Sachverhalt darlegen und beweisen, der mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Fahrzeugentwendung zulässt (vgl. BGH, VersR 1984, 29). - OLG Köln, 10.07.2001 - 9 U 3/99
Leistungsfreiheit einer Teilkaskoversicherung wegen fehlenden Beweises einer …
Auszug aus OLG Köln, 14.12.2004 - 9 U 125/03
Rn. 25 a) Steht die Gebrauchsüberlassung des Fahrzeugs an einen Dritten fest, muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass das Fahrzeug dem Dritten entwendet oder aber durch eine andere Person als diesen Dritten unterschlagen worden ist (vgl. BGH, r+s 1993, 169; Senat, r+s 2003, 57; r+s 2001, 359). - OLG Köln, 17.07.2001 - 9 U 70/00
Nachweis eines Entschädigungsanspruchs aus einer Kaskoversicherung wegen eines …
Auszug aus OLG Köln, 14.12.2004 - 9 U 125/03
Rn. 25 a) Steht die Gebrauchsüberlassung des Fahrzeugs an einen Dritten fest, muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass das Fahrzeug dem Dritten entwendet oder aber durch eine andere Person als diesen Dritten unterschlagen worden ist (vgl. BGH, r+s 1993, 169; Senat, r+s 2003, 57; r+s 2001, 359).
- OLG Brandenburg, 15.07.2026 - 11 U 23/24
Ansprüche aus einer Fahrzeugversicherung wegen eines behaupteten Diebstahls; …
Steht - wie hier - die Gebrauchsüberlassung des Fahrzeugs an einen Dritten fest, muss der Versicherungsnehmer aber nachweisen, dass das Fahrzeug dem Dritten entwendet oder aber unterschlagen worden ist (vgl. OLG Köln, Urt. v. 14.12.2004 - 9 U 125/03, BeckRS 2004, 16622 Rn. 15). - LG Düsseldorf, 10.03.2016 - 11 O 317/13
Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit dem …
Rn. 65 Steht fest, dass ein Dritter das Fahrzeug zum Gebrauch im eigenen Interesse überlassen bekommen hat, so hat der Versicherungsnehmer das Vorliegen eines Diebstahls oder einer Unterschlagung durch eine andere Person darzulegen und zu beweisen (…BGH, Urt. v. 20.01.1993 - IV ZR 277/91, VersR 1993, 472; OLG Köln, Urt. v. 14.12.2004 - 9 U 125/03, RuS 2005, 148;… Stiefel/Maier/Stadler, Kraftfahrtversicherung, 18. Aufl. 2010, AKB 2008 A.2.2 Rn. 126).
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