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Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 04.10.2004

Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.07.2005 - 9 U 189/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,19055
OLG Köln, 26.07.2005 - 9 U 189/04 (https://dejure.org/2005,19055)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.07.2005 - 9 U 189/04 (https://dejure.org/2005,19055)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Juli 2005 - 9 U 189/04 (https://dejure.org/2005,19055)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Regulierung eines Verkehrsunfallschadens gegenüber einer Kfz-Haftpflichtversicherung; Anforderungen an die Erlangung der Leistungsfreiheit für eine Versicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2005, 459
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Bamberg, 13.12.2012 - 1 U 85/12

    Leasingvertrag - Differenzschaden im Entwendungs- und Totalschadensfall - …

    Gleichwohl ist der auszugleichende Sachschaden in sämtlichen 13 Fällen der Leasinggeberin als Eigentümerin der entwendeten oder total beschädigten Fahrzeuge entstanden (vgl. BGH VersR 1993, 1223; OLG Köln RuS 2005, 459; OLG Hamm RuS 2012, 382; LG Köln Schaden-Praxis 2009, 26).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 04.10.2004 - 1 U 96/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20385
OLG Bamberg, 04.10.2004 - 1 U 96/04 (https://dejure.org/2004,20385)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 04.10.2004 - 1 U 96/04 (https://dejure.org/2004,20385)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 04. Oktober 2004 - 1 U 96/04 (https://dejure.org/2004,20385)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltung eines Versicherungsvertrages durch einen Dritten als Repräsentant; Aufgabe jeglicher Kontrollmöglichkeit und Zugriffsmöglichkeit im Hinblick auf die versicherte Sache als Voraussetzung für eine Repräsentantenstellung eines Dritten; Zurechnung der Haftung im ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2005, 459 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.10.2004 - 1 U 96/04
    Das Landgericht hat mit zutreffendem Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGHZ 122, 250, 255 ff) [BGH 21.04.1993 - IV ZR 34/92] den Schwager der Klägerin als deren Repräsentanten angesehen, da er auf Grund eines Vertrags- oder ähnlichen Verhältnisses die Verwaltung des Versicherungsvertrages eigenverantwortlich ausübte.
  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 287/95

    Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch den Repräsentanten des …

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.10.2004 - 1 U 96/04
    Es braucht auch nicht noch hinzuzutreten, dass der Dritte auch Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag wahrzunehmen hat (vgl. BGH NZV 1996, 447) .
  • LG Saarbrücken, 21.06.2016 - 14 S 32/15

    Kfz-Kaskoversicherung, Wissenszurechnung, Erkundigungspflicht, Eheleute

    Dann wird der Familienangehörige damit betraut an Stelle des Versicherungsnehmers den Pkw betreffende Umstände zur Kenntnis zu nehmen (Saarl. OLG, Urteil vom 15. Januar 2003 - 5 U 261/02-25, RuS 2003, 147; Urteil vom 6. Oktober 2010 - 5 U 88/10 - 16, VersR 2011, 1511 ; OLG Bamberg, RuS 2005, 459 (Ls.) = BeckRS 2009, 16615).

    Das macht sie insoweit zur Wissensvertreterin, deren Kenntnis sich der Kläger analog § 166 BGB zurechnen lassen muss (vgl. Saarl. OLG, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 5 U 88/10 - 16, VersR 2011, 1511 ; OLG Bamberg, RuS 2005, 459).

    Dadurch wird nicht nur verhindert, dass ein rein formaler Unterschied entscheidende und ihm nicht zustehende Bedeutung erlangt, sondern es wird zugleich verhindert, dass - gerade auch im Zusammenwirken von Ehegatten - ein formaler Weg zur Verfügung steht, in der Praxis nicht beweisbare, bewusste Aufklärungspflichtverletzungen folgenlos vornehmen zu können (Saarl. OLG, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 5 U 88/10 - 16, VersR 2011, 1511 ; vgl. auch OLG Bamberg, RuS 2005, 459).

  • OLG Koblenz, 30.03.2006 - 2 U 774/05

    Verbraucherkreditvertrag: Verbundenes Geschäft bei Erwerb einer Eigentumswohnung …

    Dies verbietet, sie auf die Mehrkosten gegenüber einem herkömmlichen Ratenkredit zu verwiesen (vgl. auch OLG Rostock, 1 U 96/04 Hinweisverfügung vom 10.6.2005, Anlage zum Schriftsatz der Kläger vom 17.10.2005, GA 193 f.).
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