Rechtsprechung
| OLG Köln, 28.10.2005 - 9 U 156/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstandspflicht eines Versicherers in einem Brandfall; Ausschluss der Einstandspflicht wegen Eigenbrandstiftung; Anforderungen an eine hinreichende Beweiswürdigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 05.08.2004 - 24 O 104/01
- OLG Köln, 28.10.2005 - 9 U 156/04
- BGH, 26.04.2006 - IV ZA 17/05
Papierfundstellen
- r+s 2006, 21
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.05.2003 - IV ZR 166/02
Zurechnung des den Versicherungsfalls herbeiführenden Verhaltens Dritter; Begriff …
Auszug aus OLG Köln, 28.10.2005 - 9 U 156/04
Es braucht nicht hinzuzutreten, dass er auch Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag wahrzunehmen hat (BGH, r+s 2003, 367). - BGH, 14.04.1999 - IV ZR 181/98
Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung
Auszug aus OLG Köln, 28.10.2005 - 9 U 156/04
Ebenfalls zutreffend hat es ausgeführt, dass es für den von dem Versicherer zu führenden Beweis genügt, dass die Gesamtwürdigung der vorgetragenen Umstände und aller Beweiszeichen einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit ergibt, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig ausschließen zu müssen (BGH, r+s 1999, 247). - LG Siegen, 25.06.2002 - 7 O 75/02
Gefühlsbetonte Werbung und Kopplungsgeschäfte
Auszug aus OLG Köln, 28.10.2005 - 9 U 156/04
Sie nimmt Bezug auf das zu ihren Gunsten ergangene Urteil des OLG Frankfurt vom 22.12.2004 in dem zwischen ihr und dem Gebäudeversicherer geführten Rechtsstreit (LG Frankfurt 2/7 O 80/02, OLG Frankfurt 7 U 20/04), in dem das OLG Frankfurt ausgeführt hat, dass zwar einzelne Umstände einen gewissen Verdacht der Eigenbrandstiftung begründeten, diese jedoch für sich genommen und in ihrer Gesamtheit kein ausreichendes Gewicht hätten. - OLG Frankfurt, 22.12.2004 - 7 U 20/04
Auszug aus OLG Köln, 28.10.2005 - 9 U 156/04
Sie nimmt Bezug auf das zu ihren Gunsten ergangene Urteil des OLG Frankfurt vom 22.12.2004 in dem zwischen ihr und dem Gebäudeversicherer geführten Rechtsstreit (LG Frankfurt 2/7 O 80/02, OLG Frankfurt 7 U 20/04), in dem das OLG Frankfurt ausgeführt hat, dass zwar einzelne Umstände einen gewissen Verdacht der Eigenbrandstiftung begründeten, diese jedoch für sich genommen und in ihrer Gesamtheit kein ausreichendes Gewicht hätten.
- OLG Köln, 15.05.2007 - 9 U 117/06
Erstattung eines durch einen Pkw-Brand entstandenen Schadens; Darlegungslast und …
Eine mathematische, jede Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ausschließende, von niemandem mehr anzweifelbare Gewissheit ist indessen nicht erforderlich (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs und des Senats, vgl. z. B. BGH - IV ZR 21/05 - RuS 2007, 59-62 m. w. Nachw. und Senat - 9 U 156/04 - RuS 2006, 21-23 = ZfSch 2006, 161 ff.;… siehe auch Prölss in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 61, Rn. 23;… Römer/M.heid, VVG, 2. Aufl., § 61, Rn 90). - LG Flensburg, 03.08.2018 - 4 O 229/15
Indizien für eine Eigenbrandstiftung durch den Versicherungsnehmer
Auch ist ein Motiv eines Dritten nicht ersichtlich (vgl. OLG Köln, Urteil vom 28.10.2005, 9 U 156/04, zitiert nach juris). - LG Bonn, 01.07.2008 - 10 O 571/06
Anforderungen an den Beweis des Eintritts eines Versicherungsfalls i.S.d. …
Dabei ist bei einer Mehrzahl von Indizien bzw. Aussagen insbesondere eine zusammenfassende Würdigung und Gesamtschau erforderlich (…BGH, RuS 2007, 59 f., juris- Rz. 12;… BGH, NJW 2004, 777, juris-Rz. 9;… BGH, RuS 1999, 247 f., juris-Rz. 10;… BGH, NJW-RR 1996, 665 f., juris-Rz. 6;… BGHZ 53, 245, 255 f., juris-Rz. 72; OLG Köln, RuS 2006, 21 ff.).
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