Rechtsprechung
| LG Köln, 07.09.2006 - 24 O 479/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines versicherungsvertragsrechtlichen Leistungsanspruchs gegenüber einer Garantieversicherung mit dem vereinbarten Versicherungsschutz gegen u.a. durch Konstruktionsfehler und Gussfehler, Materialfehler oder Montagefehler verursachte Schäden an den ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Umfang der Garantieversicherung
Papierfundstellen
- r+s 2009, 377
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.05.1995 - VI ZR 158/94
Überprüfungs- und Befundsicherungspflicht des Herstellers kohlensäurehaltigen …
Auszug aus LG Köln, 07.09.2006 - 24 O 479/05
Selbst wenn man berücksichtigt, dass Entwicklungsrisiken solche Gefahren sind, die von der Konstruktion eines Produkts ausgehen - produkthaftungsrechtlich indes nur dann, wenn sie nach dem neusten Stand der Technik nicht zu vermeiden waren (BGHZ 129, 353 = NJW 1995, 2162 [insb. S. 2163]), und beachtet, dass diese produkthaftungsrechtliche Einstufung auch dem technischen Verständnis des Begriffes "Konstruktion" nachgeht, wonach ein Konstruktionsprozess in vier Phasen verläuft vom Entwerfen und Entwickeln bis zur Erarbeitung der Fertigungsunterlagen (vgl. Brockhaus Enzyklopädie Stichwort "Konstruktion"), ergibt sich hier kein anderes Verständnis des vertraglich Vereinbarten:.Rn. 28 Zum anderen steht einer Auslegung des hier im Vertrag verwandten Begriffs des Konstruktionsfehlers im Sinne der klägerseits bemühten Definition aus BGHZ 129, 353 entgegen, dass in der Rechtsprechung jedenfalls zur Maschinen-Garantieversicherung der Begriff des Konstruktionsfehlers eindeutig definiert ist (s. BGH, VersR 1984, 1185).
- BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 170/82
Konstruktionsfehler und Stand der Technik
Auszug aus LG Köln, 07.09.2006 - 24 O 479/05
Rn. 28 Zum anderen steht einer Auslegung des hier im Vertrag verwandten Begriffs des Konstruktionsfehlers im Sinne der klägerseits bemühten Definition aus BGHZ 129, 353 entgegen, dass in der Rechtsprechung jedenfalls zur Maschinen-Garantieversicherung der Begriff des Konstruktionsfehlers eindeutig definiert ist (s. BGH, VersR 1984, 1185).
- FG München, 21.04.2010 - 4 K 2880/05
Garantie-Versicherung für Werk im Ausland unterliegt Versicherungssteuer
Eine Garantie-Versicherung im Zusammenhang mit der Herstellung oder Montage eines Werks oder einer Anlage dient somit der Absicherung des Schadensersatzrisikos des Werkunternehmers nach der Werksabnahme (vgl. hierzu: Landgericht Köln Urteil vom 7. September 2006, 24 O 479/05, RuS 2009, 377; BGH-Urteil vom 3. Oktober 1984 IV a ZR 170/82, VersR 1984, 1186; Oberster Gerichtshof Wien Beschlüsse vom 2. März 2005, 7 Ob 28/05a, VersR 2006, 1432 und vom 24. November 1998, / Ob 288/98y, VersR 1999, 1523).
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