Rechtsprechung
| LG Kempten, 11.07.2007 - 5 S 704/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Überschwemmungsbegriff in der Elementarschadenversicherung
- kompetenz-im-versicherungsrecht.eu (Leitsatz)
Hausratversichersicherung: Voraussetzungen des Versicherungsfalles der "Überschwemmung"; Leistungsausschluss bei Wasserschaden durch "Rückstau"
Verfahrensgang
- AG Kempten, 07.03.2007 - 1 C 35/07
- LG Kempten, 11.07.2007 - 5 S 704/07
Papierfundstellen
- r+s 2009, 71
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.04.2005 - IV ZR 252/03
Begriff der Überschwemmung in der Gebäudeversicherung
Auszug aus LG Kempten, 11.07.2007 - 5 S 704/07
Hierfür genügt insbesondere nicht, dass nach Niederschlagen Wasser eine Böschung herunterläuft, weil der Begriff Überschwemmung als weiteres Merkmal voraussetzt, dass die entstehende Wasseransammlung nicht mehr erdgebunden ist (vgl. OLG Hamm v. 28.9.2005, 20 U 103/05 , BGH Versicherungsrecht 2005, 828). - BGH, 26.04.2006 - IV ZR 154/05
Begriff der Überschwemmung
Auszug aus LG Kempten, 11.07.2007 - 5 S 704/07
Auch die Rechtsprechung (z.B. BGH Versicherungsrecht 2006 966) verlangt die Überflutung von Grund und Boden in erheblichem Umfang. - OLG Hamm, 28.09.2005 - 20 U 103/05
Neues Vorbringen in der Berufung - Überschwemmung des Grundstücks
Auszug aus LG Kempten, 11.07.2007 - 5 S 704/07
Hierfür genügt insbesondere nicht, dass nach Niederschlagen Wasser eine Böschung herunterläuft, weil der Begriff Überschwemmung als weiteres Merkmal voraussetzt, dass die entstehende Wasseransammlung nicht mehr erdgebunden ist (vgl. OLG Hamm v. 28.9.2005, 20 U 103/05 , BGH Versicherungsrecht 2005, 828).
- OLG Oldenburg, 20.10.2011 - 5 U 160/11
Anforderungen an das Vorliegen eines Versicherungsfalls wegen Überschwemmung …
Wasser, was von der Straße - etwa durch eine Kellertür - in den betroffenen Gebäudeteil läuft, genügt für die Annahme des Versicherungsfalles dagegen nicht (vgl. LG Kempten RuS 2009, 71). - LG Nürnberg-Fürth, 26.07.2012 - 8 O 9839/10
Wohngebäudeversicherung: Auslegung von Versicherungsbedingungen hinsichtlich des …
Damit verlangen die hier relevanten Klauseln für eine Überschwemmung nicht - jedenfalls nicht erkennbar -, dass sich erhebliche Wassermengen auf der nicht versiegelten Geländeoberfläche ansammeln (so aber z.B. LG Kempten BeckRS 2008, 01988; ähnlich tendierend wohl AG Heinsberg r+s 2009, 25).Rn. 39 bb) Ebenso hat für einen ähnlichen Fall das LG Kempten (BeckRS 2008, 01988) entschieden.
- LG Dortmund, 04.07.2012 - 2 O 452/11
Vorliegen einer Überschwemmung i.S.v. § 3 BEW bei Ansammlung von Schneemassen auf …
Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und der Verkehrsanschauung liegt eine in den Bedingungen nicht näher definierte "Überflutung von Grund und Boden" dann vor, wenn sich erhebliche Wassermengen auf der Geländeoberfläche ansammeln (…BGH NJW-RR 2005, 1052, OLG Karlsruhe a.a.O.;… Dietz, Wohngebäudeversicherung, 2. Aufl., J 4.1; LG Kempten, r + s 2009, 71; LG Köln, Beschluss vom 05.04.2006, Az: 24 T 5/06 = BeckRS 2009, 05101).
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