Rechtsprechung
| OLG Köln, 18.05.2012 - I-20 U 111/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- reise-recht-wiki.de
Begriff der akuten unerwarteten Erkrankung und der absehbaren Behandlungsbedürftigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AVB § 1
Umfang des Versicherungsschutzes einer Auslands-Krankenversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Auslands-Krankenversicherung und die bekannte Grunderkrankung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umfang des Versicherungsschutzes einer Auslands-Krankenversicherung
Verfahrensgang
- LG Köln, 25.05.2011 - 23 O 209/10
- OLG Köln, 18.05.2012 - I-20 U 111/11
Papierfundstellen
- r+s 2013, 445
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.09.2011 - IV ZR 227/09
Auslegung von Bedingungen der Reisekrankenversicherung: Unerwartetheit einer …
Auszug aus OLG Köln, 18.05.2012 - 20 U 111/11
Rn. 35 Der Begriff der "akuten Erkrankung" ist nach dem maßgeblichen Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers dahin auszulegen, dass durch das Vorliegen einer chronischen Grunderkrankung nicht von vornherein jede weitere Erkrankung, die eine Folge jener Grunderkrankung ist, vom Versicherungsschutz ausgenommen sein soll, sondern der Versicherungsschutz jede nachteilige Veränderung des Gesundheitszustandes, die sich von einem Tag auf den anderen einstellt, erfasst (Senat, VersR 2010, 379; OLG Saarbrücken ZfS 2003, 86, 87), mithin im versicherten Zeitraum neu und plötzlich auftretende Erkrankungen Versicherungsschutz genießen (BGH, Beschluss vom 21.09.2011, IV ZR 227/09). - OLG Köln, 30.10.2009 - 20 U 62/09
Begriff der akuten, unerwarteten Erkrankung in der Reisekrankenversicherung
Auszug aus OLG Köln, 18.05.2012 - 20 U 111/11
Rn. 35 Der Begriff der "akuten Erkrankung" ist nach dem maßgeblichen Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers dahin auszulegen, dass durch das Vorliegen einer chronischen Grunderkrankung nicht von vornherein jede weitere Erkrankung, die eine Folge jener Grunderkrankung ist, vom Versicherungsschutz ausgenommen sein soll, sondern der Versicherungsschutz jede nachteilige Veränderung des Gesundheitszustandes, die sich von einem Tag auf den anderen einstellt, erfasst (Senat, VersR 2010, 379; OLG Saarbrücken ZfS 2003, 86, 87), mithin im versicherten Zeitraum neu und plötzlich auftretende Erkrankungen Versicherungsschutz genießen (BGH, Beschluss vom 21.09.2011, IV ZR 227/09). - OLG Hamm, 08.11.2000 - 20 U 44/00
Auslandsreise-Krankenversicherung - neuer Versicherungsfall - plötzlicher …
Auszug aus OLG Köln, 18.05.2012 - 20 U 111/11
Auch bei der Auslegung des Begriffs der "unerwartet" aufgetretenen Erkrankung ist auf die subjektive Sicht des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person abzustellen (…BGH, a.a.O.; OLG Hamm VersR 2001, 1229), wobei entscheidend ist, welche Informationen dem Versicherungsnehmer und der versicherten Person durch behandelnde Ärzte konkret gegeben worden sind (…BGH, a.a.O.). - OLG Köln, 02.06.1997 - 5 U 229/96
Anforderungen an die Substantiierung eines Erstattungsanspruchs gegenüber einer …
Auszug aus OLG Köln, 18.05.2012 - 20 U 111/11
Eigenständige Vorerkrankungen, die lediglich Risikofaktoren bzw. prädisponierende Erkrankungen darstellen, sind nicht geeignet, den Versicherungsschutz für sekundär hierauf beruhende Akuterkrankungen auszuschließen (OLG Köln [5. Zivilsenat] VersR 1998, 354).
- BGH, 19.10.2022 - IV ZR 185/20
Wirksamkeit der Formulierung "unerwartete und schwere" Erkrankung in den …
Ob dieses der Fall ist, hängt schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch - anders als etwa bei der Formulierung "unerwartbar" - allein von der positiven Kenntnis oder Vorstellung, nicht auch vom bloßen Kennenmüssen der Erkrankung ab (…vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 - IV ZR 227/09, NJW-RR 2012, 362 Rn. 5 f.;… OLG Karlsruhe VersR 2014, 1125 unter II 1 [juris Rn. 35]; LG Duisburg…, Urteil vom 12. Oktober 2012 - 7 S 187/11, juris Rn. 8; Wandt, VersR 2012, 89, 91;… Beckmann/Matusche-Beckmann/Staudinger, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl. § 41 Rn. 102;… Roth in Tonner/Bergmann/Blankenburg, Reiserecht 2. Aufl. § 7 Rn. 43; Fajen, VersR 2015, 820, 822; a.A. OLG Köln r+s 2013, 445 unter II 1 a [juris Rn. 29];… Looschelders/Pohlmann/Benzenberg, VVG 3. Aufl. Anhang N Rn. 116;… Prölss/Martin/Dörner, VVG 31. Aufl. VBRR 2008/2018 Abs. 2 Ziff. 2 Versicherte Ereignisse und Risikopersonen Rn. 12;… Staudinger in Staudinger/Halm/Wendt, Fachanwaltskommentar Versicherungsrecht 2. Aufl. 2 VB-Reiserücktritt 2008 - Versicherte Ereignisse und Risikopersonen Rn. 8). - OLG Koblenz, 13.07.2016 - 10 U 946/15
Auslandsreise-Krankenversicherung: Wirksamkeit einer Vertragsklausel zur …
Auf die Ausführungen des angefochtenen Urteils wird Bezug genommen (vgl. zum Begriff "unerwartete akute Erkrankung" BGH, Beschluss vom 21.09.2011 - IV ZR 227/09 - VersR 2012, 89; OLG Köln, Urt. v. 18.05.2012 - 20 U 111/11 - R+S 2013, 445 ff.; LG Bonn, Urteil vom 02.03.2009 - 9 O 485/07, jeweils zitiert nach Juris). - KG, 08.11.2016 - 6 U 52/16
Auslandsreisekrankenversicherung: Vorvertraglichkeit des versicherten Risikos
Die entsprechenden Ausführungen auf S. 5 ff. und 8 ff. der Berufungsbegründung und die in diesem Zusammenhang zitierten Urteil (vgl. u. a. OLG Köln, Urteile vom 18.5.2012 - 20 U 111/11 - und vom 30.10.2009 - 20 U 62/09 -, sowie den die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschluss des BGH vom 21.9.2011 - IV ZR 227/09 -, jeweils zitiert nach Juris) betreffen Reisekrankenversicherungen, die bedingungsgemäß Versicherungsschutz (u. a.) bei akuten, unerwartete (bzw. unvorhersehbaren) Erkrankungen versprechen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 18.5.2012 a.a.O. Rn. 3;… Urteil vom 30.10.2009 a.a.O. Rn. 2 bis 5).Rn. 35 Selbst wenn der Klägerin Versicherungsschutz bei akuten, unerwarteten oder unvorhersehbaren Erkrankungen versprochen worden wäre und die hierzu ergangene Rechtsprechung anwendbar wäre, wonach das Vorliegen einer Grunderkrankung dem Versicherungsschutz nicht entgegensteht, wenn hierauf beruhende Akuterkrankungen auftreten (vgl. OLG Köln; Urteil vom 18.5.2012 a.a.O. Rn. 29), würde dies vorliegend nicht zu einer Eintrittspflicht der Beklagten führen.
- OLG Köln, 16.06.2023 - 20 U 360/22 Unvorhergesehen - hier gilt nichts anderes als im Hinblick auf die gebräuchlichere Formulierung "unerwartet" - ist ein im Ausland eingetretener Versicherungsfall dann, wenn der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person ihn tatsächlich nicht vorhergesehen hat und auch nicht vorhersehen konnte (Senat, Urteil vom 18.05.2012, Az. 20 U 111/11 - juris-Rz. 29).
- KG, 17.06.2016 - 6 U 142/14
Reisekrankenversicherung in Form einer "Incoming-Versicherung": "Akute, …
Rn. 26 Der Begriff der "akuten Erkrankung" ist nach dem maßgeblichen Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers dahin auszulegen, dass durch das Vorliegen einer chronischen Grunderkrankung nicht von vornherein jede weitere Erkrankung, die eine Folge jener Grunderkrankung ist, vom Versicherungsschutz ausgenommen sein soll, sondern der Versicherungsschutz jede nachteilige Veränderung des Gesundheitszustandes, die sich von einem Tag auf den anderen einstellt, erfasst (vgl. OLG Köln, RuS 2013, 445 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 29;… VersR 2010, 379 - zitiert nach juris: Rdnr. 33; OLG Saarbrücken ZfS 2003, 86, 87), mithin im versicherten Zeitraum neu und plötzlich auftretende Erkrankungen Versicherungsschutz genießen (…BGH VersR 2012, 89 - zitiert nach juris: Rdnr. 7).
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