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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.05.2011 - I-20 W 4/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7342
OLG Hamm, 04.05.2011 - I-20 W 4/11 (https://dejure.org/2011,7342)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.05.2011 - I-20 W 4/11 (https://dejure.org/2011,7342)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - I-20 W 4/11 (https://dejure.org/2011,7342)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Nebenintervention und Hauptsache: Der Streitwert ist gleich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Dauerbrenner: Wie werden die Kosten der Streithilfe ermittelt? (IBR 2011, 1400)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2013, 632
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 16.01.2007 - 27 W 86/06

    Verfahrensrecht - Streitwert einer Nebenintervention

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2011 - 20 W 4/11
    Rn. 13 Nach anderer Ansicht deckt sich der Streitwert der Nebenintervention mit dem Wert der Hauptsache bzw. dem Interesse der unterstützten Hauptpartei jedenfalls dann, wenn sich der Streithelfer - wie hier - deren Anträgen angeschlossen hat (so u. a. BGH, Beschluss v. 30.10.1959, V ZR 204/57, NJW 1960, 42; OLG Hamm, Beschluss v. 16.01.2007, 27 W 86/06, Zitat nach juris = OLGR Hamm 2007, 607; OLG Celle, Beschluss v. 03.03.2011, 13 W 129/10, Zitat nach juris; OLG München, Beschluss v. 29.01.2010, 13 W 634/10, Zitat nach juris = BauR 2010, 942;… Baumbach/Lauterbach, ZPO, 69. Aufl., Anh § 3 Rn 106 "Streithilfe";… zahlreiche weitere Nachweise zur obergerichtlichen Rechtsprechung bei Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rn 4115).

    Deshalb kann für ihn auch der Streitwert kein anderer sein, als er im Verhältnis der Parteien zueinander festgesetzt wird (so schon BGH, Beschluss v. 30.10.1959, V ZR 204/57, NJW 1960, 42 (43); vgl. a. OLG Hamm, Beschluss v. 16.01.2007, 27 W 86/06, Zitat nach juris, Tz 8 = OLGR Hamm 2007, 607; OLG Celle, Beschluss v. 03.03.2011, 13 W 129/10, Zitat nach juris Tz 11).

    Der Wert der für das Rechtsmittel erforderlichen Beschwer richtet sich ebenfalls nicht nach dem eigenen (möglicherweise geringeren) Interesse des Nebenintervenienten, sondern nach der von der Hauptpartei erlittenen Beschwer (…vgl. BGH, Urt. v. 16.01.1997, I ZR 208/94, Zitat nach juris = VersR 1997, 1020; OLG Hamm, Beschluss v. 16.01.2007, 27 W 86/06, Zitat nach juris, Tz 7 = OLGR Hamm 2007, 607; OLG Celle, Beschluss v. 03.03.2011, 13 W 129/10, Zitat nach juris Tz 11).

    Rn. 17 Im Übrigen bezieht sich auch der Auftrag des Rechtsanwalts des Nebenintervenienten auf denselben Gegenstand wie derjenige des Rechtsanwalts der Hauptpartei; er muss denselben Streitstoff mit demselben Ziel bearbeiten (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 16.01.2007, 27 W 86/06, Zitat nach juris, Tz 8 = OLGR Hamm 2007, 607).

    Rn. 18 Zudem würde ein Abstellen auf die wirtschaftlichen Belange des Nebenintervenienten, die hinter seinem Beitritt stehen, erhebliche Unsicherheiten in das Wertfestsetzungsverfahren hineintragen, und das Gericht hätte zur Ermittlung des Interesses des Nebenintervenienten für die Streitwertfestsetzung Rechtsbeziehungen zu untersuchen, die nicht Gegenstand des Rechtsstreits sind (so schon BGH, Beschluss v. 30.10.1959, V ZR 204/57, NJW 1960, 42 (43); OLG Hamm, Beschluss v. 16.01.2007, 27 W 86/06, Zitat nach juris, Tz 9 = OLGR Hamm 2007, 607).

  • BGH, 30.10.1959 - V ZR 204/57

    Streitwert einer durchgeführten Nebenintervention?

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2011 - 20 W 4/11
    Rn. 13 Nach anderer Ansicht deckt sich der Streitwert der Nebenintervention mit dem Wert der Hauptsache bzw. dem Interesse der unterstützten Hauptpartei jedenfalls dann, wenn sich der Streithelfer - wie hier - deren Anträgen angeschlossen hat (so u. a. BGH, Beschluss v. 30.10.1959, V ZR 204/57, NJW 1960, 42; OLG Hamm, Beschluss v. 16.01.2007, 27 W 86/06, Zitat nach juris = OLGR Hamm 2007, 607; OLG Celle, Beschluss v. 03.03.2011, 13 W 129/10, Zitat nach juris; OLG München, Beschluss v. 29.01.2010, 13 W 634/10, Zitat nach juris = BauR 2010, 942;… Baumbach/Lauterbach, ZPO, 69. Aufl., Anh § 3 Rn 106 "Streithilfe";… zahlreiche weitere Nachweise zur obergerichtlichen Rechtsprechung bei Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rn 4115).

    Deshalb kann für ihn auch der Streitwert kein anderer sein, als er im Verhältnis der Parteien zueinander festgesetzt wird (so schon BGH, Beschluss v. 30.10.1959, V ZR 204/57, NJW 1960, 42 (43); vgl. a. OLG Hamm, Beschluss v. 16.01.2007, 27 W 86/06, Zitat nach juris, Tz 8 = OLGR Hamm 2007, 607; OLG Celle, Beschluss v. 03.03.2011, 13 W 129/10, Zitat nach juris Tz 11).

    Rn. 18 Zudem würde ein Abstellen auf die wirtschaftlichen Belange des Nebenintervenienten, die hinter seinem Beitritt stehen, erhebliche Unsicherheiten in das Wertfestsetzungsverfahren hineintragen, und das Gericht hätte zur Ermittlung des Interesses des Nebenintervenienten für die Streitwertfestsetzung Rechtsbeziehungen zu untersuchen, die nicht Gegenstand des Rechtsstreits sind (so schon BGH, Beschluss v. 30.10.1959, V ZR 204/57, NJW 1960, 42 (43); OLG Hamm, Beschluss v. 16.01.2007, 27 W 86/06, Zitat nach juris, Tz 9 = OLGR Hamm 2007, 607).

  • OLG Celle, 03.03.2011 - 13 W 129/10

    Mögliche Auswirkungen auf den Streitwert bei Beitritt des Streithelfers; …

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2011 - 20 W 4/11
    Rn. 13 Nach anderer Ansicht deckt sich der Streitwert der Nebenintervention mit dem Wert der Hauptsache bzw. dem Interesse der unterstützten Hauptpartei jedenfalls dann, wenn sich der Streithelfer - wie hier - deren Anträgen angeschlossen hat (so u. a. BGH, Beschluss v. 30.10.1959, V ZR 204/57, NJW 1960, 42; OLG Hamm, Beschluss v. 16.01.2007, 27 W 86/06, Zitat nach juris = OLGR Hamm 2007, 607; OLG Celle, Beschluss v. 03.03.2011, 13 W 129/10, Zitat nach juris; OLG München, Beschluss v. 29.01.2010, 13 W 634/10, Zitat nach juris = BauR 2010, 942;… Baumbach/Lauterbach, ZPO, 69. Aufl., Anh § 3 Rn 106 "Streithilfe";… zahlreiche weitere Nachweise zur obergerichtlichen Rechtsprechung bei Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rn 4115).

    Deshalb kann für ihn auch der Streitwert kein anderer sein, als er im Verhältnis der Parteien zueinander festgesetzt wird (so schon BGH, Beschluss v. 30.10.1959, V ZR 204/57, NJW 1960, 42 (43); vgl. a. OLG Hamm, Beschluss v. 16.01.2007, 27 W 86/06, Zitat nach juris, Tz 8 = OLGR Hamm 2007, 607; OLG Celle, Beschluss v. 03.03.2011, 13 W 129/10, Zitat nach juris Tz 11).

    Der Wert der für das Rechtsmittel erforderlichen Beschwer richtet sich ebenfalls nicht nach dem eigenen (möglicherweise geringeren) Interesse des Nebenintervenienten, sondern nach der von der Hauptpartei erlittenen Beschwer (…vgl. BGH, Urt. v. 16.01.1997, I ZR 208/94, Zitat nach juris = VersR 1997, 1020; OLG Hamm, Beschluss v. 16.01.2007, 27 W 86/06, Zitat nach juris, Tz 7 = OLGR Hamm 2007, 607; OLG Celle, Beschluss v. 03.03.2011, 13 W 129/10, Zitat nach juris Tz 11).

  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 208/94

    Rechtliches Interesse des Nebenintervenienten

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2011 - 20 W 4/11
    Der Nebenintervenient agiert in einem fremden Prozess; er unterstützt nur das Interesse der Partei, auf deren Seite er beigetreten ist, ist aber nicht selbst Partei (vgl. BGH, Urt. v. 16.01.1997, I ZR 208/94, Zitat nach juris = VersR 1997, 1020).

    Der Wert der für das Rechtsmittel erforderlichen Beschwer richtet sich ebenfalls nicht nach dem eigenen (möglicherweise geringeren) Interesse des Nebenintervenienten, sondern nach der von der Hauptpartei erlittenen Beschwer (vgl. BGH, Urt. v. 16.01.1997, I ZR 208/94, Zitat nach juris = VersR 1997, 1020; OLG Hamm, Beschluss v. 16.01.2007, 27 W 86/06, Zitat nach juris, Tz 7 = OLGR Hamm 2007, 607; OLG Celle, Beschluss v. 03.03.2011, 13 W 129/10, Zitat nach juris Tz 11).

  • OLG Rostock, 21.10.2009 - 3 W 50/08

    Streitwert: Grundlage für den Gebührenstreitwert der Nebenintervention bei …

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2011 - 20 W 4/11
    Rn. 12 Nach der einen Ansicht kommt es - unabhängig von den gestellten Anträgen - auf das zu schätzende wirtschaftliche Interesse des Streithelfers an, nach oben begrenzt durch den Streitwert des Rechtsstreits in der Hauptsache bzw. bis zur Höhe des Interesses der von ihm unterstützten Hauptpartei (so u. a. OLG München, Beschluss v. 06.11.2009, 28 W 1975/09, Zitat nach juris = BauR 2010, 668; OLG Rostock, Beschluss v. 21.10.2009,3 W 50/08, Zitat nach juris; OLG Schleswig, Beschluss v. 28.08.2008, 14 W 51/08, Zitat nach juris = NJW-RR 2009, 238; KG Berlin, Beschluss v. 23.08.2002, 4 W 219/01, NJW-RR 2003, 133;… Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 3 Rn 16 "Nebenintervention";… Musielak/Heinrich, ZPO, 7. Aufl., § 3 Rn 32 "Nebenintervention";… zahlreiche weitere Nachweise zur obergerichtlichen Rechtsprechung bei Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rn 4118).

    Denn im vorliegenden Fall geht es dem Streithelfer zu 2) mit seiner Nebenintervention darum, künftige Ansprüche abzuwehren, und jedenfalls für diesen Fall ist - unabhängig von den vorstehenden Ausführungen - ebenso wie bei einer negativen Feststellungsklage (vgl. dazu BGH, Beschluss v. 20.04.2005, XII ZR 248/04, Zitat nach juris = NJW-RR 2005, 938;… Musielak/Heinrich, ZPO, 7. Aufl., § 3 Rn 27 "Feststellungsklagen" m.w.N.) ein entsprechender Streitwertabzug nicht gerechtfertigt (vgl. OLG Rostock, Beschluss v. 21.10.2009, 3 W 50/08, Zitat nach juris, Tz 38).

  • BGH, 20.04.2005 - XII ZR 248/04

    Streitwert einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2011 - 20 W 4/11
    Denn im vorliegenden Fall geht es dem Streithelfer zu 2) mit seiner Nebenintervention darum, künftige Ansprüche abzuwehren, und jedenfalls für diesen Fall ist - unabhängig von den vorstehenden Ausführungen - ebenso wie bei einer negativen Feststellungsklage (vgl. dazu BGH, Beschluss v. 20.04.2005, XII ZR 248/04, Zitat nach juris = NJW-RR 2005, 938;… Musielak/Heinrich, ZPO, 7. Aufl., § 3 Rn 27 "Feststellungsklagen" m.w.N.) ein entsprechender Streitwertabzug nicht gerechtfertigt (vgl. OLG Rostock, Beschluss v. 21.10.2009, 3 W 50/08, Zitat nach juris, Tz 38).
  • BGH, 12.02.1986 - IVa ZR 138/83

    Gegenvorstellung gegen Streitwertbeschluß des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2011 - 20 W 4/11
    Die Partei kann sich dabei grundsätzlich nur über eine zu hohe Wertfestsetzung beschweren, während im Fall der zu niedrigen Wertfestsetzung (nur) dem Anwalt ein Beschwerderecht aus eigenem Recht nach § 32 Abs. 2 RVG zusteht (vgl. BGH, Beschluss v. 12.02.1986, IVa ZR 138/83, Zitat nach juris = NJW-RR 1986, 737;… Hartmann, Kostengesetze 41. Aufl., § 68 GKG, Rn 5 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 28.08.2008 - 14 W 51/08

    Streitwertfestsetzung hinsichtlich eines Streitverkündeten

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2011 - 20 W 4/11
    Rn. 12 Nach der einen Ansicht kommt es - unabhängig von den gestellten Anträgen - auf das zu schätzende wirtschaftliche Interesse des Streithelfers an, nach oben begrenzt durch den Streitwert des Rechtsstreits in der Hauptsache bzw. bis zur Höhe des Interesses der von ihm unterstützten Hauptpartei (so u. a. OLG München, Beschluss v. 06.11.2009, 28 W 1975/09, Zitat nach juris = BauR 2010, 668; OLG Rostock, Beschluss v. 21.10.2009,3 W 50/08, Zitat nach juris; OLG Schleswig, Beschluss v. 28.08.2008, 14 W 51/08, Zitat nach juris = NJW-RR 2009, 238; KG Berlin, Beschluss v. 23.08.2002, 4 W 219/01, NJW-RR 2003, 133;… Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 3 Rn 16 "Nebenintervention";… Musielak/Heinrich, ZPO, 7. Aufl., § 3 Rn 32 "Nebenintervention";… zahlreiche weitere Nachweise zur obergerichtlichen Rechtsprechung bei Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rn 4118).
  • OLG München, 29.01.2010 - 13 W 634/10

    Nebenintervention im Bauprozess: Bemessung des Streitwerts

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2011 - 20 W 4/11
    Rn. 13 Nach anderer Ansicht deckt sich der Streitwert der Nebenintervention mit dem Wert der Hauptsache bzw. dem Interesse der unterstützten Hauptpartei jedenfalls dann, wenn sich der Streithelfer - wie hier - deren Anträgen angeschlossen hat (so u. a. BGH, Beschluss v. 30.10.1959, V ZR 204/57, NJW 1960, 42; OLG Hamm, Beschluss v. 16.01.2007, 27 W 86/06, Zitat nach juris = OLGR Hamm 2007, 607; OLG Celle, Beschluss v. 03.03.2011, 13 W 129/10, Zitat nach juris; OLG München, Beschluss v. 29.01.2010, 13 W 634/10, Zitat nach juris = BauR 2010, 942;… Baumbach/Lauterbach, ZPO, 69. Aufl., Anh § 3 Rn 106 "Streithilfe";… zahlreiche weitere Nachweise zur obergerichtlichen Rechtsprechung bei Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rn 4115).
  • KG, 23.08.2002 - 4 W 219/01

    Anfechtung des Streitwerts im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2011 - 20 W 4/11
    Rn. 12 Nach der einen Ansicht kommt es - unabhängig von den gestellten Anträgen - auf das zu schätzende wirtschaftliche Interesse des Streithelfers an, nach oben begrenzt durch den Streitwert des Rechtsstreits in der Hauptsache bzw. bis zur Höhe des Interesses der von ihm unterstützten Hauptpartei (so u. a. OLG München, Beschluss v. 06.11.2009, 28 W 1975/09, Zitat nach juris = BauR 2010, 668; OLG Rostock, Beschluss v. 21.10.2009,3 W 50/08, Zitat nach juris; OLG Schleswig, Beschluss v. 28.08.2008, 14 W 51/08, Zitat nach juris = NJW-RR 2009, 238; KG Berlin, Beschluss v. 23.08.2002, 4 W 219/01, NJW-RR 2003, 133;… Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 3 Rn 16 "Nebenintervention";… Musielak/Heinrich, ZPO, 7. Aufl., § 3 Rn 32 "Nebenintervention";… zahlreiche weitere Nachweise zur obergerichtlichen Rechtsprechung bei Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rn 4118).
  • OLG München, 06.11.2009 - 28 W 1975/09

    Streitverkündung: Bemessung des Streitwerts des Streithelfers

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2015 - W (Kart) 1/15

    Gebührenstreitwert der Nebenintervention

    Rn. 4 2. Wie bereits im angefochtenen Beschluss dargelegt, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob sich der Gebührenstreitwert der Nebenintervention (§ 66 ZPO) (grundsätzlich) mit dem Wert der Hauptsache bzw. dem Interesse der unterstützten Hauptpartei deckt (so etwa - zumindest - für den Fall, dass der Nebenintervenient im Prozess die gleichen Anträge wie die von ihm unterstützte Hauptpartei stellt: BGH, Beschluss v. 30.10.1959 - V ZR 204/57, BGHZ 31, 144 = NJW 1960, 42; BGH, Beschluss v. 11.12.2012 - II ZR 233/09, JurBüro 2013, 477; OLG Düsseldorf [24. Zivilsenat], Beschluss v. 10.1.2006 - I-24 W 64/05, MDR 2006, 1017 = OLGR Düsseldorf 2006, 743; OLG Hamm [20. Zivilsenat], Beschluss v. 4.5.2011 - I-20 W 4/11, RuS 2013, 632; ferner - ausdrücklich auch - für den Fall, dass der Nebenintervenient keinen eigenen Antrag stellt oder seinen Beitritt nicht abgrenzbar auf einen bestimmten Umfang beschränkt: OLG Karlsruhe, Beschluss v. 7.10.2002 - 9 W 38/02, NJW-RR 2003, 1007; KG Berlin [2. Zivilsenat], Beschluss v. 26.7.2004 - 2 W 18/04, MDR 2004, 1445, alle m.w.N.) oder sich (grundsätzlich) nach dem zu schätzenden wirtschaftlichen Interesse des Streithelfers bestimmt (so etwa OLG Köln, Beschluss v. 12.3.2004 - 11 W 13/04, MDR 2004, 1025; OLG Düsseldorf [10. Zivilsenat], Beschluss v. 1.12.2011 - I-10 W 116/11, BauR 2012, 548; OLG Rostock, Beschluss v. 22.9.2014 - 7 W 36/13, zit. nach juris, jew. m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 28.07.2014 - 37 O 200/09
    Ein solches Erfordernis würde dem Beschleunigungsgrundsatz und der Prozessökonomie widersprechen (vgl. BGH, Beschluss v. 30.10.1959, Az.: V ZR 204/57; OLG Celle, MDR 2004, 1445; OLG Hamm, Beschluss v. 04.05.2011, Az.: 20 W 4/11).
  • OLG München, 23.12.2016 - 28 W 2118/16

    Erfolglose sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Rn. 27 bb) Nach anderer Ansicht deckt sich der Streitwert der Nebenintervention mit dem Wert der Hauptsache jedenfalls dann, wenn sich der Streithelfer den Anträgen der unterstützten Partei angeschlossen hat (so jedenfalls BGH Beschluss v. 11.12.2012, Az. II ZR 233/09; OLG München Beschluss v. 29.01.2010 - 13 W 634/10, IBR 2011, 121; OLG München Beschluss v. 19.09.2016 - 9 W 1577/16 Bau; OLG Hamm Beschluss v. 4.5.2011 - 20 W 4/11, Runds.
  • OLG München, 25.07.2017 - 9 W 1040/17

    Streitwert der Nebenintervention bei selbständigem Beweisverfahren

    Rn. 7 Nach anderer Ansicht deckt sich der Streitwert der Nebenintervention mit dem Wert der Hauptsache jedenfalls dann, wenn sich der Streithelfer den Anträgen der unterstützten Partei angeschlossen hat (so jedenfalls BGH Beschluss v. 11.12.2012, Az. II ZR 233/09, OLG Hamm Beschluss v. 4.5.2011 - 20 W 4/11, Runds.
  • OLG Hamm, 04.06.2020 - 21 U 125/18

    Schadensersatz und Minderung aus einem gekündigten Bauvertrag Unwirksamkeit der …

    Rn. 95 Der Streitwert für eine durchgeführte Nebenintervention stimmt jedenfalls dann mit dem Streitwert der Hauptsache überein, wenn sich der Nebenintervenient den Anträgen der von ihm unterstützten Partei anschließt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.05.2011 - I-20 W 4/11 -, juris).
  • OLG München, 19.09.2016 - 9 W 1577/16

    Streitwert der Nebenintervention?

    Nach anderer Ansicht deckt sich der Streitwert der Nebenintervention mit dem Wert der Hauptsache jedenfalls dann, wenn sich der Streithelfer den Anträgen der unterstützten Partei angeschlossen hat (so jedenfalls BGH Beschluss v. 11.12.2012, Az. II ZR 233/09, OLG Hamm Beschluss v. 4.5.2011 - 20 W 4/11, Runds.
  • LG München I, 30.04.2025 - 33 O 8738/23

    Streitwertfestsetzung, Nebenintervention, Streitverkündung, uneingeschränkter …

    Rn. 3 3. Tritt ein Streitverkündeter unbeschränkt einer Partei bei und schließt er sich den Anträgen der von ihm unterstützten Partei uneingeschränkt an, so ist der Wert der Hauptsache maßgeblich (OLG München Beschl. v. 11.6.2019 - 9 W 635/19, BeckRS 2019, 11871; OLG Hamm, Beschl. v. 4.5.2011 - 20 W 4/11; NJOZ 2012, 490; BGH Beschl. v. 11.12.2012 - II ZR 233/09, BeckRS 2013, 01256; a.A. OLG Dresden v. 19.2.2018 - 10 W 30/18 - BeckRS 2018, 7499).
  • OLG Dresden, 23.06.2017 - 10 W 290/16

    Gegenstandswert bei Streit über die Zulässigkeit eines Streitbeitritts?

    Nach der mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Einklang stehenden Auffassung, auf der der Beschluss vom 28.02.2017 beruht, stimmt der Streitwert der Nebenintervention mit dem Wert der Hauptsache bzw. dem Interesse der unterstützten Hauptpartei überein, jedenfalls dann, wenn sich der Streithelfer den Anträgen der Hauptpartei angeschlossen hat (BGH, Beschluss vom 30.10.1959 - V ZR 204/57; OLG Hamm, Beschluss vom 04.05.2011 - 20 W 4/11, IBRRS 2011, 3547, jeweils m.w.N.).
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