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   SG Düsseldorf, 17.03.2015 - S 1 U 163/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,10791
SG Düsseldorf, 17.03.2015 - S 1 U 163/13 (https://dejure.org/2015,10791)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.03.2015 - S 1 U 163/13 (https://dejure.org/2015,10791)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. März 2015 - S 1 U 163/13 (https://dejure.org/2015,10791)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Anerkennung eines tödlichen Unfalls als Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Tödlicher Unfall eines Kampfrichters beim Speerwurfwettkampf - Kein Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 10a SGB VII - Keine "Wie-Beschäftigung", sondern Freizeittätigkeit - Kein Versicherungsschutz in der GUV wegen der "Gefährlichkeit des Tuns"

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Tödlicher Unfall eines Kampfrichters beim Speerwurfwettkampf - Kein Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 10a SGB VII - Keine "Wie-Beschäftigung", sondern Freizeittätigkeit - Kein Versicherungsschutz in der GUV wegen der "Gefährlichkeit des Tuns"

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsunfall durch Speerwurf?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tödlicher Speerwurf ist kein Arbeitsunfall

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kampfrichter vom Speer getroffen - Witwe erhält keine Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Speerwurfkampfrichter leben gefährlich

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Ehrenamtliche Kampfrichtertätigkeit unterliegt nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Speerwurf verletzt Kampfrichter tödlich - kein Arbeitsunfall

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn ein Speerwurfkampfrichter während eines Speerwurfwettkampfes durch einen Speerwurf tödlich verletzt wird

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Witwe eines tödlich verunglückten Speerwurfkampfrichters hat keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Tödlicher Speerwurf ist kein Arbeitsunfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 730
  • NZS 2015, 511
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 17.03.2015 - S 1 U 163/13
    Denn es fehlt bereits an der Unfallkausalität (zur Begrifflichkeit vergl. BSG vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R = BSGE 96, 196).
  • LSG Bayern, 07.05.2014 - L 17 U 5/13

    Wer aufgrund seiner eigenen Fachkenntnis die Aufgabe übernimmt, bei einem

    Auszug aus SG Düsseldorf, 17.03.2015 - S 1 U 163/13
    Auch die besondere Gefährlichkeit des Tuns, die sich im Fall d. G. in tragsicher Weise konkretisiert hat, verursacht keinen Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung (vergl. Bayrisches LSG vom 07.05.2014 L 17 U 5/13).
  • BSG, 30.06.1993 - 2 RU 40/92

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 17.03.2015 - S 1 U 163/13
    Diese Handlungstendenz kommt ausschlaggebende Bedeutung zu (vergl. BSG vom 30.06.1993, 2 RU 40/92 = HV Info 1993, 2215 bis 2222).
  • SG Dortmund, 06.06.2019 - S 18 U 452/18

    Fütterung der städtischen Streunerkatzen führt zu keinem Versicherungsschutz in

    Nicht dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnen sind alle Tätigkeiten, die als Freizeitbeschäftigung aufgrund z.B. der Liebe zum Sport ausgeübt werden (Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2015, AZ.: S 1 U 163/13).
  • OLG Düsseldorf, 29.09.2015 - 1 U 151/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kommt es zu einer Haftungsverteilung im Verhältnis von 1/3 zu 2/3 zu Lasten eines trotz unklarer Verkehrslage überholenden Kraftfahrzeugführers, wenn dieser mit einem Linksabbieger in ein Grundstück kollidiert, dem ein Verstoß gegen dessen doppelte Rückschaupflicht anzulasten ist (Urteile vom 30. September 2014, Az.: I-1 U 163/13 sowie I-1 U 208/13).
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