Rechtsprechung
SG Dresden, 29.10.2007 - S 10 AS 957/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit um die Höhe gewährter Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) hinsichtlich der Anrechnung von Einkünften aus Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ; Ausbildungsförderung nach dem BAföG in Höhe des für die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Sachsen, 25.10.2007 - L 2 AS 43/07
Berücksichtigung von mit einer Ausbildung in Zusammenhang stehenden Ausgaben bei …
Auszug aus SG Dresden, 29.10.2007 - S 10 AS 957/06
Die Zweckbestimmung muss nicht ausdrücklich im Gesetz benannt sein, sie kann sich auch aus der erkennbaren Zweckbestimmung des Gesetzes ergeben (SächsLSG, Urteil vom 25.10.2007 - L 2 AS 43/07 - Beschluss vom 16.07.2007 - L 3 B 414/06 AS-ER -, jeweils mit weiteren Nachweisen).Dass die Ausbildungsförderung auch noch einem anderen Zweck als die Leistung nach dem SGB II dient, steht ihrer Qualifizierung als zweckbestimmte Einnahme im Sinne von § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a SGB II nicht entgegen (vgl. SächsLSG, Urteil vom 25.10.2007 - L 2 AS 43/07 - Beschluss vom 16.07.2007 - L 3 B 414/06 AS-ER -, jeweils mit weiteren Nachweisen).
Als zweckbestimmte Einnahmen im Sinne von § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a SGB II ist der Anteil der Ausbildungsförderung zu berücksichtigen, der mit Nachweisen belegt und in angemessenem Umfang auf die Ausbildungsförderung entfällt (SächsLSG, Urteil vom 25.10.2007 - L 2 AS 43/07 - Beschluss vom 16.07.2007 - L 3 B 414/06 AS-ER -).
Die für die täglichen Fahrten zur Ausbildungsstätte entstehenden tatsächlichen Kosten sind abzuziehen, wenn sie konkret nachgewiesen sind (SächsLSG, Urteil vom 25.10.2007 - L 2 AS 43/07 -).
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum - …
Auszug aus SG Dresden, 29.10.2007 - S 10 AS 957/06
Insoweit besteht zwischen den Beteiligten auch kein Streit, so dass sich der Rechtsstreit auf die Frage der Höhe der Leistungen der Kosten der Unterkunft und Heizung nicht erstreckt (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R -). - BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 17/06 R
Verfassungsmäßigkeit der Erklärung nach § 428 Abs. 1 SGB III
Auszug aus SG Dresden, 29.10.2007 - S 10 AS 957/06
Bei der Berechnung des genauen Anspruches des Klägers wird die Beklagte die Rundungsvorschrift des § 41 Abs. 2 SGB II zu beachten haben, BSG, Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 17/06 R -.