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   SG Darmstadt, 07.03.2018 - S 10 R 162/16   

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SG Darmstadt, 07.03.2018 - S 10 R 162/16 (https://dejure.org/2018,64855)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 07.03.2018 - S 10 R 162/16 (https://dejure.org/2018,64855)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 07. März 2018 - S 10 R 162/16 (https://dejure.org/2018,64855)
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  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - selbständige Tätigkeit - abhängige

    Auszug aus SG Darmstadt, 07.03.2018 - S 10 R 162/16
    Demgegenüber ist eine selbständige Tätigkeit vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte und eigener Betriebsmittel, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft, die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet (Vergleiche BSG, Urteil vom 19.08.2003 - Az.: B 2 U 38/02 R mit weiteren Nachweisen).

    So hat das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 19.08.2003 (B 2 U 38/02 R) entschieden, dass selbst die Bezeichnung der Entlohnung als Provision keinen ausreichenden Ansatzpunkt dafür bildet, dass es sich um eine selbständige Tätigkeit handelt.

    Denn die bloße "formalvertragliche" Berechtigung, Arbeiten durch andere durchführen zu lassen, wenn von dieser tatsächlich aber nicht oder kaum Gebrauch gemacht wird, vielmehr die persönliche Leistungserbringung die Regel darstellt, ist kein relevantes Indiz für das Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit (vgl. BSG, Urteil vom 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R; LSG Baden Württemberg, Urteil vom 23.01.2013 - L 5 R 2323/11).

  • LSG Bayern, 11.11.2014 - L 5 R 910/12

    Ob ein Fahrlehrer sozialversicherungspflichtig tätig ist, bestimmt die

    Auszug aus SG Darmstadt, 07.03.2018 - S 10 R 162/16
    Im Übrigen sei die vom Kläger zitierte Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 14.09.2012 durch Urteil des Bayrischen Landessozialgerichts vom 11.11.2014 (L 5 R 910/12) ausdrücklich aufgehoben worden.

    Dementsprechend war der Kläger zur rechtmäßigen Ausübung einer selbständigen Fahrlehrertätigkeit neben der Fahrlehrererlaubnis notwendigerweise auf eine Fahrschulerlaubnis angewiesen (wie hier auch: Bayrisches Landesozialgericht, Urteil vom 11.11.2014 - L 5 R 910/12), der er jedoch ab dem 02.03.2015 nicht besaß.

  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2013 - L 5 R 2323/11
    Auszug aus SG Darmstadt, 07.03.2018 - S 10 R 162/16
    Denn die bloße "formalvertragliche" Berechtigung, Arbeiten durch andere durchführen zu lassen, wenn von dieser tatsächlich aber nicht oder kaum Gebrauch gemacht wird, vielmehr die persönliche Leistungserbringung die Regel darstellt, ist kein relevantes Indiz für das Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit (vgl. BSG, Urteil vom 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R; LSG Baden Württemberg, Urteil vom 23.01.2013 - L 5 R 2323/11).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

    Auszug aus SG Darmstadt, 07.03.2018 - S 10 R 162/16
    Eine Beschäftigung in einem fremden Betrieb liegt vor, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und dabei einem, hinsichtlich Zeit, Dauer, Ort, und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt (vgl. aktuell bestätigend: BSG, Urteil vom 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus SG Darmstadt, 07.03.2018 - S 10 R 162/16
    Maßgeblich ist damit die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktische Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urteil vom 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.06.2015 - L 1 KR 132/14).
  • BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R

    Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung

    Auszug aus SG Darmstadt, 07.03.2018 - S 10 R 162/16
    Weichen die vertraglichen Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag (vergleiche BSGE 87, 53, 55, 85, 214, 216; 45, 199, 200).
  • BSG, 12.01.2011 - B 12 KR 17/09 R

    Arbeitslosen- und Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit von

    Auszug aus SG Darmstadt, 07.03.2018 - S 10 R 162/16
    Zu den tatsächlichen Verhältnissen gehört danach unabhängig von ihrer tatsächlichen Ausübung auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (vgl. BSG, Urteil vom 28.09.2011 - B 12 KR 17/09 R mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

    Auszug aus SG Darmstadt, 07.03.2018 - S 10 R 162/16
    Weichen die vertraglichen Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag (vergleiche BSGE 87, 53, 55, 85, 214, 216; 45, 199, 200).
  • BSG, 25.10.1990 - 12 RK 40/89

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Arbeitsentgelt - Beitragspflicht -

    Auszug aus SG Darmstadt, 07.03.2018 - S 10 R 162/16
    Die eigenständige Entscheidung über Einstellung von Personal, Einsatz von Kapital und Maschinen, die Zahlungsweise der Kunden sowie Art und Umfang evtl. Werbemaßnahmen für das eigene Unternehmen lassen dabei eine Charakterisierung der Tätigkeit als Selbständige zu, denn für die rechtliche Qualifizierung einer Tätigkeit ist maßgeblich auf den tatsächlich mit ihr verfolgten Zweck beziehungsweise ihr äußeres Erscheinungsbild abzustellen (vergleiche BSG, Urteil vom 25.10.1990 - Az. 12 RK 40/89).
  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 289/99

    Arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten

    Auszug aus SG Darmstadt, 07.03.2018 - S 10 R 162/16
    Arbeitnehmer ist demnach derjenige, der aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (BAG, Urteil vom 11.10.2000 - Az. 5 AZR 289/99 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 10.06.1992 - 7 AZR 446/91
  • SG Darmstadt, 18.12.2013 - S 10 KR 49/13
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