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   SG Ulm, 08.08.2002 - S 10 RA 1802/02 ER   

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SG Ulm, 08.08.2002 - S 10 RA 1802/02 ER (https://dejure.org/2002,34303)
SG Ulm, Entscheidung vom 08.08.2002 - S 10 RA 1802/02 ER (https://dejure.org/2002,34303)
SG Ulm, Entscheidung vom 08. August 2002 - S 10 RA 1802/02 ER (https://dejure.org/2002,34303)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Baden-Württemberg, 03.02.2004 - L 11 KR 1160/03

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - geschuldetes Arbeitsentgelt - Zufluss- bzw

    Bei Begründung der Arbeitsverhältnisse sei insbesondere nicht abzusehen gewesen, ob die Arbeitnehmerinnen einen "fälligen" Anspruch auf diesbezügliche Arbeitsentgelte erlangen würden (so auch Beschluss des SG Ulm vom 08.08.2002 - S 10 RA 1802/02 ER - und Urteil des SG Hamburg vom 29.01.2003 S - 10 RA 55/01 -).
  • LSG Hamburg, 17.08.2004 - L 3 RA 42/03

    Bestehen einer Sozialversicherungspflicht für als geringfügig beschäftigt

    Es hat hiervon ausgehend unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Sozialgerichts Ulm vom 8. August 2002 - S 10 RA 1802/02 - die Auffassung vertreten, dass bei der erforderlichen vorausschauenden Betrachtung im Falle der Beschäftigten der Klägerin nicht mit hinreichender Sicherheit festgestanden habe, dass Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld entstehen würden.
  • SG Hamburg, 29.01.2003 - S 10 RA 55/01

    Sozialversicherungspflicht - Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze - nicht

    Versicherungspflicht tritt jedoch gerade nicht rückwirkend ein, wenn infolge nicht sicher voraussehbarer Umstände falsch geschätzt worden ist (vgl. SG Ulm, Beschluss vom 8.8.2002, Az. S 10 RA 1802/02 ER, veröffentlicht in Juris mit weiteren Nachweisen).
  • SG Ulm, 13.12.2002 - S 10 RA 2198/01
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die beigezogene Verwaltungsakte der Beklagten, die SG-Akte S 10 RA 1802/02 ER und die Prozessakte Bezug genommen.
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