Rechtsprechung
   SG Berlin, 25.03.2010 - S 128 AS 9212/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17859
SG Berlin, 25.03.2010 - S 128 AS 9212/09 (https://dejure.org/2010,17859)
SG Berlin, Entscheidung vom 25.03.2010 - S 128 AS 9212/09 (https://dejure.org/2010,17859)
SG Berlin, Entscheidung vom 25. März 2010 - S 128 AS 9212/09 (https://dejure.org/2010,17859)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,17859) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 1 S 3 SGB 2 vom 20.07.2006, § 22 Abs 1 S 3 SGB 2 vom 21.12.2008, § 20 Abs 1 SGB 2
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Überschreitung der Angemessenheitsgrenze - Heiz- und Betriebskostennachforderung - Kosten für die Warmwasserversorgung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Aufwendungen für eine Heizkostennachforderung und Betriebskostennachforderung; Kostenübernahme in tatsächlicher Höhe bei nicht klarer Bestimmbarkeit der Beträge als Aufwendungen für Warmwasserversorgung oder für Heizung in einer Betriebskostenabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Übernahme der Forderung aus einer Heiz- und Betriebskostennachforderung auch bei nachträglich festgestellter Unangemessenheit der Wohnung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.12.2009 - L 32 AS 1592/09

    Kosten der Unterkunft; Miete; Betriebskosten; Betriebskostenabrechnung;

    Auszug aus SG Berlin, 25.03.2010 - S 128 AS 9212/09
    Übernimmt ein SGB-2-Leistungsträger die tatsächlichen monatlichen - möglicherweise unangemessenen - Unterkunfts- und Heizkosten, muss er grundsätzlich auch die für diesen Zeitraum aus einer Heiz- und Betriebskostennachforderung resultierenden Kosten übernehmen, auch wenn sie erst zu einem Zeitpunkt fällig gewesen sind, an dem sich möglicherweise die Unangemessenheit der Wohnung herausgestellt hat (Anschluss an LSG Berlin-Potsdam vom 28.12.2009 - L 32 AS 1592/09).

    Daraus folgt, dass der Beklagte alle bis September 2007 tatsächlich entstandenen Kosten übernehmen muss, auch wenn sie erst zu einem Zeitpunkt fällig gewesen sind, an den sich möglicherweise die Unangemessenheit der Wohnung herausgestellt hat (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Dezember 2009 - L 32 AS 1592/09 - juris; Revision hiergegen anhängig unter B 14 AS 12/10 R).

  • LSG Sachsen, 15.01.2009 - L 3 AS 29/08

    Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen gem.

    Auszug aus SG Berlin, 25.03.2010 - S 128 AS 9212/09
    Nicht enthalten sind darin aber sonstige Kosten, die mit der Warmwasserversorgung im Zusammenhang stehen, namentlich die Mietservicegebühren für Warm- und Kaltwasserzähler, Mietservicegebühr Heizkostenverteiler, Pumpenwartung, Kundendienstgebühr sowie die Kosten für Kalt- und Abwasser (Anschluss an LSG Chemnitz vom 15.1.2009 - L 3 AS 29/08).

    Nicht enthalten sind darin aber sonstige Kosten, die mit der Warmwasserversorgung im Zusammenhang stehen, namentlich die Mietservicegebühren für Warm- und Kaltwasserzähler, Mietservicegebühr Heizkostenverteiler, Pumpenwartung, Kundendienstgebühr sowie die Kosten für Kalt- und Abwasser (vgl. LSG Sachsen, Urteil vom 15. Januar 2009 - L 3 AS 29/08 - juris; Revision hiergegen anhängig unter B 14 AS 86/09 R).

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

    Auszug aus SG Berlin, 25.03.2010 - S 128 AS 9212/09
    Kommt es nach Abrechnung der tatsächlich verbrauchten Wärme dagegen zu Nachzahlungsverlangen des Vermieters, gehören solche einmalig geschuldeten Zahlungen zum aktuellen Bedarf im Fälligkeitsmonat (vgl. BSG, Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R - juris; vgl. dazu Neunaber in jurisPR-SozR 26/2009 Anm. 1).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus SG Berlin, 25.03.2010 - S 128 AS 9212/09
    Zwar sind die Kosten der Warmwasserbereitung keine Kosten für Unterkunft und Heizung im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II, sondern als Kosten der Haushaltsenergie im Sinne von § 20 Abs. 1 SGB II aus der pauschal gewährten Regelleistung, die nicht erhöht werden kann (vgl. § 3 Abs. 3 Satz 2 SGB II), zu decken (vgl. BSG, Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14/11b AS 15/07 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 5).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2009 - L 7 AS 44/08

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Unterkunft und

    Auszug aus SG Berlin, 25.03.2010 - S 128 AS 9212/09
    Daraus folgt aber hier nicht, dass der Klägerin ein höherer als der über den Regelsatz gewährte Anteil für Warmwasser (sechs mal 5, 60 ?, sechs mal 5, 63 ?, ergibt 67, 38 ?) abzuziehen wäre (so aber LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Januar 2009 - L 7 AS 44/08- juris).
  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 86/09 R

    Arbeitslosengeld II - Beschränkung des Streitgegenstandes - Angemessenheit der

    Auszug aus SG Berlin, 25.03.2010 - S 128 AS 9212/09
    Nicht enthalten sind darin aber sonstige Kosten, die mit der Warmwasserversorgung im Zusammenhang stehen, namentlich die Mietservicegebühren für Warm- und Kaltwasserzähler, Mietservicegebühr Heizkostenverteiler, Pumpenwartung, Kundendienstgebühr sowie die Kosten für Kalt- und Abwasser (vgl. LSG Sachsen, Urteil vom 15. Januar 2009 - L 3 AS 29/08 - juris; Revision hiergegen anhängig unter B 14 AS 86/09 R).
  • SG Dresden, 02.09.2009 - S 34 AS 634/08

    Arbeitslosengeld II-ARGE darf Betriebskostennachzahlung nicht pauschal ablehnen

    Auszug aus SG Berlin, 25.03.2010 - S 128 AS 9212/09
    Damit geht vorliegend aber selbst aus der einigermaßen detaillierten Heiz- und Betriebskostenabrechnung nicht mit letzter Gewissheit hervor, welche Kosten konkret im Jahre 2007 für die Warmwasserbereitung, also die Haushaltsenergiekosten zur Erwärmung des Wassers (vgl. SG Dresden, Urteil vom 2. September 2009 - S 34 AS 634/08 - juris), angefallen sind.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2018 - L 31 AS 1600/15

    Berücksichtigung einer Nachforderung von Betriebskosten als vom

    Vielmehr müsse der Leistungsträger anteilig die Forderung aus der Betriebskostenabrechnung insoweit übernehmen, als er die Unterkunfts- und Heizkosten erbracht habe (vergleiche SG Berlin, Urteil vom 25. März 2010, S 128 AS 9212/09).

    Diese "alles-oder-nichts"-Lösung finde im Gesetz keine Stütze (vergleiche SG Berlin, Urteil vom 25. März 2010, S 128 AS 9212/09).

  • SG Berlin, 22.02.2013 - S 37 AS 30006/12

    Arbeitslosengeld II - Absenkung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung -

    auf die Übernahme einer Betriebs- und Heizkostennachforderung auswirken (s. dazu SG Berlin vom 25.3.2010 - S 128 AS 9212/09).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht