Rechtsprechung
SG Landshut, 14.09.2015 - S 13 AL 182/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sperrzeit wegen Umwandlung eines unbefristeten in befristeten Arbeitsvertrag durch Abschlusses eines Altersteilzeitvertrages
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe
Papierfundstellen
- NZS 2016, 37
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 6/08 R
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Abschluss eines Altersteilzeitvertrages im …
Auszug aus SG Landshut, 14.09.2015 - S 13 AL 182/14
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) mit Urteil vom 21. Juli 2009 - B 7 AL 6/08 R - kann bei Abschluss eines Altersteilzeitvertrages ein wichtiger Grund im Sinne der Sperrzeitregelungen vorliegen, wenn der Kläger im Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung die subjektive Absicht hatte, unmittelbar nach dem Auslaufen des Altersteilzeitvertrages aus dem Erwerbsleben auszuscheiden und diese Absicht auf der Grundlage objektiver Gesichtspunkte auch gerechtfertigt erscheint.Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 21. Juli 2009 - B 7 AL 6/08 R - in Bezug auf den Eintritt einer Sperrzeit wegen der Umwandlung eines unbefristeten in einen befristeten Arbeitsvertrag im Zuge des Abschlusses eines Altersteilzeitvertrages im Blockmodel ausgeführt, dass im Hinblick auf Sinn und Zweck des Altersteilzeitgesetzes (AltTZG) ein wichtiger Grund im Sinne der Sperrzeitregelungen dann vorliegen könnte, wenn der Kläger nahtlos von der Altersteilzeit in den Rentenbezug wechseln wollte.
- SG Karlsruhe, 06.07.2015 - S 5 AL 3838/14
Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe - …
Auszug aus SG Landshut, 14.09.2015 - S 13 AL 182/14
Das Verhalten des Klägers nach Abschluss des Altersteilzeitvertrages ist insofern nur noch von Interesse als es - im Rahmen der Beweiswürdigung - Rückschlüsse auf seine Motivation im Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung zulässt (zutreffend hierzu SG Karlsruhe, Urt. v. 06.07.2015 - S 5 AL 3838/14 - Rn. 24 zitiert nach juris).