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   SG Mannheim, 09.09.2010 - S 14 AL 3538/09   

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https://dejure.org/2010,18289
SG Mannheim, 09.09.2010 - S 14 AL 3538/09 (https://dejure.org/2010,18289)
SG Mannheim, Entscheidung vom 09.09.2010 - S 14 AL 3538/09 (https://dejure.org/2010,18289)
SG Mannheim, Entscheidung vom 09. September 2010 - S 14 AL 3538/09 (https://dejure.org/2010,18289)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Arbeitslosengeldanspruch - Rahmenfrist - Verschiebung des Stammrechts auf Arbeitslosengeld - anhängiges Kündigungsschutzverfahren - Beratungspflicht über die Wahlmöglichkeit des § 118 Abs 2 SGB 3 - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beratungspflicht gegenüber Versicherten über die Möglichkeit einer Verschiebung des Arbeitslosengeld-Stammrechts bei Bestehen eines konkreten Anlasses; Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch als Konsequenz der Verletzung der Beratungspflicht

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verschiebung des Stammrechts auf Arbeitslosengeld

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 239 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Baden-Württemberg, 24.09.2003 - L 12 AL 224/03

    Nichterfüllung der Anwartschaftszeit beim Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Auszug aus SG Mannheim, 09.09.2010 - S 14 AL 3538/09
    Der Beginn der Rahmenfrist des § 124 Abs. 1 SGB III knüpft an die materiellen Voraussetzungen für die Entstehung des Stammrechts, nicht jedoch an den Zeitpunkt der Antragstellung an (LSG Baden-Württemberg, 24.09.03, L 12 AL 224/03).
  • BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 34/98 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Gleichwohlgewährung - Wiederbewilligung -

    Auszug aus SG Mannheim, 09.09.2010 - S 14 AL 3538/09
    Grundsätzlich ändert sich in einem solchen Fall nichts an der Bemessung der Rahmenfrist, da der Kläger in der Zeit vom 19.08.09 bis 10.09.09 beschäftigungslos war und die Arbeitslosigkeit im Sinne des § 117 SGB III lediglich Beschäftigungslosigkeit voraussetzt (st. Rspr. BSG, 11.06.87, 7 RAr 40/86; 03.12.1998, B 7 AL 34/98 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2007 - L 1 AL 62/06

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus SG Mannheim, 09.09.2010 - S 14 AL 3538/09
    Der Kläger machte in seinem Antrag ausführliche Angaben dazu, warum die Kündigung seiner Meinung nach unwirksam war und er arbeitsrechtlich dagegen vorgehen wollte (vgl. LSG NRW, 29.01.2007, L 1 AL 62/06).
  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R

    Arbeitslosengeld - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht -

    Auszug aus SG Mannheim, 09.09.2010 - S 14 AL 3538/09
    Die Beklagte ist gemäß § 14 Erstes Sozialgesetzbuch Buch (SGB I) rechtlich verpflichtet, bei Vorliegen eines konkreten Anlasses auf klar zu Tage tretende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig ist, dass ein verständiger Versicherter sie mutmaßlich nutzen würde (vgl. BSG, 05.08.1999, B 7 AL 38/98 R).
  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 40/86

    Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld - Erwerb einer neuen Anwartschaft - Neuer

    Auszug aus SG Mannheim, 09.09.2010 - S 14 AL 3538/09
    Grundsätzlich ändert sich in einem solchen Fall nichts an der Bemessung der Rahmenfrist, da der Kläger in der Zeit vom 19.08.09 bis 10.09.09 beschäftigungslos war und die Arbeitslosigkeit im Sinne des § 117 SGB III lediglich Beschäftigungslosigkeit voraussetzt (st. Rspr. BSG, 11.06.87, 7 RAr 40/86; 03.12.1998, B 7 AL 34/98 R).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.02.2009 - L 1 AL 81/07
    Auszug aus SG Mannheim, 09.09.2010 - S 14 AL 3538/09
    Denn auch die auf einer fehlerhaften Beratung beruhende Nichtausübung des Dispositionsrecht kann im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs korrigiert werden (vgl. LSG RP, 26.02.2009, L 1 AL 81/07).
  • BSG, 11.12.2014 - B 11 AL 2/14 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Feststellung des

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Beklagte den Kläger über die Möglichkeit der Ausübung des Wahlrechts (§ 118 Abs. 2 SGB III aF, § 137 Abs. 2 SGB III) hätte beraten müssen (so das LSG unter Hinweis auf SG Mannheim, Urteil vom 9.9.2010 - S 14 AL 3538/09 - Juris; Schweiger, Arbeitsförderungsrechtliche Folgen der Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitsleistung, NZS 2013, 767, 770 f) .
  • LSG Hessen, 06.12.2013 - L 7 AL 141/12

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Feststellung des

    Die Beklagte hätte den Kläger überhaupt über das Bestehen eines Wahlrechts und die Folgen der Ausübung des Wahlrechts aufklären müssen (so auch schon SG Mannheim, Urteil vom 9. September 2010, S 14 AL 3538/09, in juris).
  • LSG Sachsen, 12.07.2018 - L 3 AL 76/16

    Höhe eines Arbeitslosengeldanspruchs

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Sozialgerichts Mannheim (Urteil vom 9. September 2010 - S 14 AL 3538/09 -, juris Rdnr 27), wonach Versicherte über die Möglichkeit einer Verschiebung des Arbeitslosengeld-Stammrechts gemäß § 118 Abs. 2 SGB III (in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung) zu beraten seien, wenn ein konkreter Anlass hierfür bestehe und die Wahrnehmung der Gestaltungsmöglichkeit offensichtlich so zweckmäßig sei, dass ein verständiger Versicherter sie mutmaßlich nutzen würde.
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