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SG Speyer, 11.06.2014 - S 14 AS 855/11 |
Verfahrensgang
- SG Speyer, 11.06.2014 - S 14 AS 855/11
- LSG Rheinland-Pfalz, 16.03.2016 - L 6 AS 403/14
Wird zitiert von ...
- LSG Rheinland-Pfalz, 16.03.2016 - L 6 AS 403/14
Kein Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung bei Laktoseintoleranz
Der Kläger hat am 26.05.2011 Klage zum Sozialgericht (SG) Speyer erhoben (Az. S 14 AS 855/11).Mit Beschluss vom 28.05.2013 hat das SG die Verfahren S 14 AS 855/11, S 14 AS 119/12, S 14 AS 773/12 sowie S 14 AS 1461/12 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter dem führenden Aktenzeichen S 14 AS 855/11 verbunden.
Dies ergibt sich auch eindeutig aus den Erklärungen der Beteiligten zum Protokoll über das am gleichen Tag verhandelte Verfahren S 14 AS 855/11, in dem festgehalten worden ist, dass als Streitgegenstand der verbundenen Verfahren lediglich der Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung verbleibe, während der Streitpunkt betreffend die neuen Regelsätze in dem Verfahren S 14 AS 272/11 verglichen worden sei (Blatt 275 der Gerichtsakte).
Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass das SG entgegen seiner Verpflichtung aus § 106 Abs. 1 SGG den Vergleich in dieser Form protokolliert hat, obwohl es bei korrekter Vorgehensweise auf eine Klagerücknahme in dem Verfahren S 14 AS 855/11 hätte hinwirken oder zumindest die Verfahren S 14 AS 855/11 und S 14 AS 272/11 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung hätte verbinden müssen.
Vor diesem Hintergrund ist daher ausnahmsweise davon auszugehen, dass die Beteiligten mit der "Erledigungserklärung" nicht die Bestandskraft der den Bewilligungsabschnitt vom 01.02.2011 bis zum 31.07.2011 betreffenden Bescheide herbeiführen wollten, sondern sich vielmehr einig waren, dass über diesen Zeitraum und diese Bescheide noch in dem Verfahren S 14 AS 855/11 zu entscheiden wäre.