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   SG Münster, 16.03.2016 - S 15 SO 37/16 ER   

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https://dejure.org/2016,6699
SG Münster, 16.03.2016 - S 15 SO 37/16 ER (https://dejure.org/2016,6699)
SG Münster, Entscheidung vom 16.03.2016 - S 15 SO 37/16 ER (https://dejure.org/2016,6699)
SG Münster, Entscheidung vom 16. März 2016 - S 15 SO 37/16 ER (https://dejure.org/2016,6699)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer nur befristet gewährten Hilfe zum Lebensunterhalt aufgrund der Feststellung einer nur befristeten vollen Erwerbsminderung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf Sozialhilfe für einen per Haftbefehl gesuchten Straftäter

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Per Haftbefehl gesuchter Straftäter beantragt Sozialhilfe

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Sozialhilfe für einen per Haftbefehl gesuchten Straftäter

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wer in das Gefängnis soll, benötigt keine Sozialhilfe

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Sozialhilfe für einen per Haftbefehl gesuchten Straftäter

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus SG Münster, 16.03.2016 - S 15 SO 37/16
    Wie bei Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII üblich, liegt in diesen Auszahlungen vielmehr zugleich die Bewilligung der Leistung (nur) für den betreffenden Monat (vgl. zur konkludenten Bewilligung durch "Monatsbescheide" etwa BSG, Urteil vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R m.w.N.).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Münster, 16.03.2016 - S 15 SO 37/16
    Scheidet eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren aus, ist auf Grundlage einer an der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes orientierten Folgenabwägung zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2012 - L 20 SO 55/12

    Sozialhilfe

    Auszug aus SG Münster, 16.03.2016 - S 15 SO 37/16
    Denn in der Strafhaft werden die nach § 27a Abs. 1 SGB XII vom notwendigen Lebensunterhalt erfassten Bedarfe vollständig gedeckt, zumal Strafhäftlingen - anders als Untersuchungshäftlingen oder nach § 126a StPO untergebrachten Personen (vgl. LSG NRW, Urteil vom 07.05.2012 - L 20 SO 55/12 -, juris) - ein zuschussweise gewährtes Taschengeld bzw. die Möglichkeit zur Erzielung von Arbeitseinkommen gewährt werden.
  • BGH, 20.07.1962 - 4 StR 485/61

    Gefangene - Gemeinsame Flucht - Strafbarkeit der Selbstbefreiung - Beihilfe -

    Auszug aus SG Münster, 16.03.2016 - S 15 SO 37/16
    Zwar ist allgemein anerkannt, dass dem Menschen ein Freiheitsdrang innewohnt, aufgrund dessen die Selbstbefreiung eines bereits Inhaftierten als nicht strafbar bzw. strafwürdig angesehen wird (BT-Drs. 4/650, S. 610; RGSt 3, 140, 141; BGHSt 17, 369, 374).
  • RG, 29.11.1880 - 2826/80

    Ist die von einem Gefangenen bewirkte Anstiftung einer anderen Person dazu, ihn

    Auszug aus SG Münster, 16.03.2016 - S 15 SO 37/16
    Zwar ist allgemein anerkannt, dass dem Menschen ein Freiheitsdrang innewohnt, aufgrund dessen die Selbstbefreiung eines bereits Inhaftierten als nicht strafbar bzw. strafwürdig angesehen wird (BT-Drs. 4/650, S. 610; RGSt 3, 140, 141; BGHSt 17, 369, 374).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2017 - L 7 AS 1360/17

    SGB II - Leistungen; Eilverfahren; Keine Erwerbsfähigkeit einer zur Festnahme

    Sie kann ihren Lebensunterhalt dadurch sicherstellen, dass sie der Ladung zum Strafantritt nachkommt (für die insoweit parallele Fragestellung zu § 19 Abs. 1 SGB XII ausdrücklich SG Münster Beschluss vom 16.03.2016 - S 15 SO 37/16 ER).

    Der Antragsgegner ist nicht verpflichtet, die Flucht der Antragstellerin vor der Strafhaft durch Leistungen zu erleichtern oder zu ermöglichen (ebenso SG Münster Beschluss vom 16.03.2016 - S 15 SO 37/16 ER).

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