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   SG Berlin, 25.09.2009 - S 160 AS 27361/09 ER   

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https://dejure.org/2009,29520
SG Berlin, 25.09.2009 - S 160 AS 27361/09 ER (https://dejure.org/2009,29520)
SG Berlin, Entscheidung vom 25.09.2009 - S 160 AS 27361/09 ER (https://dejure.org/2009,29520)
SG Berlin, Entscheidung vom 25. September 2009 - S 160 AS 27361/09 ER (https://dejure.org/2009,29520)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Annahme der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Bescheid über die Erstattung von vorläufig bewilligten Leistungen infolge der endgültigen gerichtlichen Entscheidung; Zuordnung eines Erstattungsbescheids zu den von § 39 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, aufschiebende Wirkung von Widersprüchen gegen Erstattungsbescheide

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 4/06 R

    Regelaltersrente - Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers auf eine

    Auszug aus SG Berlin, 25.09.2009 - S 160 AS 27361/09
    Zweifel im Sinne dieser Vorschrift bestehen schon dann, wenn der Adressat den Zugang schlicht bestreitet (Bundessozialgericht, Urteil vom 26. Juli 2007, B 13 R 4/06 R [20]).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2006 - L 19 B 587/06

    Widerspruch gegen Erstattungsbescheid hat aufschiebende Wirkung

    Auszug aus SG Berlin, 25.09.2009 - S 160 AS 27361/09
    In entsprechender Anwendung des § 86b SGG kann das Gericht im einstweiligen Rechtsschutz die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs feststellen, wenn ein Widerspruch zwar aufschiebende Wirkung entfaltet, die zuständige Behörde diese jedoch missachtet und den Verwaltungsakt faktisch vollzieht oder dies ankündigt (Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl. 2008, § 86b Rn. 15, m.w.N.; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. September 2006, L 19 B 587/06 AS ER).
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