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   SG Leipzig, 19.09.2012 - S 17 AS 1142/12   

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SG Leipzig, 19.09.2012 - S 17 AS 1142/12 (https://dejure.org/2012,53376)
SG Leipzig, Entscheidung vom 19.09.2012 - S 17 AS 1142/12 (https://dejure.org/2012,53376)
SG Leipzig, Entscheidung vom 19. September 2012 - S 17 AS 1142/12 (https://dejure.org/2012,53376)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 04.04.2019 - B 8 SO 12/17 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Im sich anschließenden Klageverfahren verurteilte das Sozialgericht (SG) Leipzig (Az: S 17 AS 1142/12) den Beigeladenen, als erstangegangenen Leistungsträger nach § 14 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX) Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII; Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft) für die Zeit vom 1.11.2011 bis 31.10.2012 in Höhe von 232 Euro monatlich zu zahlen (Urteil vom 19.9.2012; Ausführungsbescheid des Beigeladenen vom 26.10.2012) .

    Nachdem die Klägerin unter Verweis auf das Verfahren S 17 AS 1142/12 darüber hinaus Leistungen schon für die Zeit ab 1.11.2012 und - der Höhe nach - für den gesamten Zeitraum von 232 Euro geltend gemacht hatte (Schreiben vom 26.5.2013) , bewilligte der Beigeladene für die Zeit vom 1.11.2012 bis 8.1.2013 "vorläufig", gestützt auf § 40 Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) iVm § 328 Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung - (SGB III), monatlich 232 Euro (Bescheid vom 6.8.2013) ; ab 11.1.2013 wurden, ohne zuvor Bescheide zu erlassen, monatlich ebenfalls 232 Euro gezahlt.

    Die zeitabschnittsweise Betrachtung, die das SG in dem zunächst geführten Verfahren (Az: S 17 AS 1142/12) vorgenommen und den Beigeladenen deshalb nur bis 31.10.2012 verurteilt hat, begründet in der Sache keine für die Frage der Zuständigkeit im Rahmen des § 14 SGB IX maßgebliche Zäsur (vgl dazu auch BSG vom 4.4.2019 - B 8 SO 11/17 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2014 - L 9 SO 279/14

    Anspruch auf Sozialhilfe; Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei

    Der Lebensunterhalt ist dann grundsätzlich über die Ausbildungsförderung zu sichern, solange nicht besondere behinderungsbedingte Umstände vorliegen (vgl. SG Leipzig, Urt. v. 19.09.2012 - S 17 AS 1142/12 -, juris; Grube, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 22 Rn. 28).
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