Rechtsprechung
SG Köln, 14.07.2011 - S 17 AS 2387/10 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Köln, 14.07.2011 - S 17 AS 2387/10
- BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 164/11 R
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2010 - L 19 AS 1167/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die aufschiebende Wirkung der Klage (S 17 AS 2387/10, SG Köln) des Antragstellers gegen den Bescheid der Beklagten vom 02.06.2010 wird hergestellt.Diesen hat der Antragsteller nach Erteilung eines Änderungsbescheides vom 02.06.2010, mit dem die Leistungen für März 2010 auf 152, 13 EUR und für die Zeit von April bis einschließlich Juni 2010 auf 0,- EUR herabgesetzt wurden, mit Klage (S 17 AS 2387/10) vom 14.06.2010 angefochten.
Die Klage des Antragstellers in dem Rechtsstreit S 17 AS 2387/10 hat nach § 39 Nr. 1 SGB II keine aufschiebende Wirkung.
Dem Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 02.06.2010 in dem Rechtsstreit S 17 AS 2387/10 ist zu entsprechen, da an der Rechtmäßigkeit der mit Bescheiden vom 17.03.2010 und 02.06.2010 vorgenommenen Anrechnungen von Einkünften des Antragstellers ernstliche Zweifel bestehen.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2010 - L 19 AS 1166/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die aufschiebende Wirkung der Klage (S 17 AS 2387/10, SG Köln) des Antragstellers gegen den Bescheid der Beklagten vom 02.06.2010 wird hergestellt.Diesen hat der Antragsteller nach Erteilung eines Änderungsbescheides vom 02.06.2010, mit dem die Leistungen für März 2010 auf 152, 13 EUR und für die Zeit von April bis einschließlich Juni 2010 auf 0,- EUR herabgesetzt wurden, mit Klage (S 17 AS 2387/10) vom 14.06.2010 angefochten.
Die Klage des Antragstellers in dem Rechtsstreit S 17 AS 2387/10 hat nach § 39 Nr. 1 SGB II keine aufschiebende Wirkung.
Dem Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 02.06.2010 in dem Rechtsstreit S 17 AS 2387/10 ist zu entsprechen, da an der Rechtmäßigkeit der mit Bescheiden vom 17.03.2010 und 02.06.2010 vorgenommenen Anrechnungen von Einkünften des Antragstellers ernstliche Zweifel bestehen.