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   SG Dresden, 24.06.2009 - S 18 KR 2/09   

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https://dejure.org/2009,25471
SG Dresden, 24.06.2009 - S 18 KR 2/09 (https://dejure.org/2009,25471)
SG Dresden, Entscheidung vom 24.06.2009 - S 18 KR 2/09 (https://dejure.org/2009,25471)
SG Dresden, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - S 18 KR 2/09 (https://dejure.org/2009,25471)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Versorgung eines pflegebedürftigen Klägers mit einem Rollstuhl durch die Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Bereitstellung eines Rollstuhls mit Sicherheitsgurt als Leistung der Krankenkasse für einen halbseitig gelähmten Pflegeheimbewohner; Beseitigung oder Milderung der Auswirkungen der Behinderung im täglichen Leben als Voraussetzungen für die Gewährung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 10.02.2000 - B 3 KR 26/99 R

    Bereitstellung von einem Rollstuhl als Hilfsmittel für Pflegebedürftige

    Auszug aus SG Dresden, 24.06.2009 - S 18 KR 2/09
    Durch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 10.02.2000, Az. B 3 KR 26/99 R, ist geklärt, dass die Anwendung des § 33 SGB V nicht dadurch ausgeschlossen ist, dass der Rollstuhl auch der Erleichterung der Pflege dient, wenn der Versicherte - wie hier - das Hilfsmittel regelmäßig auch außerhalb des Pflegeheimes und des Heimgeländes benötigt.

    Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 10.02.2000, Az. B 3 KR 26/99 R, klargestellt, dass der Versicherte sich hierauf nicht verweisen lassen muss, sondern einen Rollstuhl auch zur Erschließung des Nahbereichs außerhalb des Heimgeländes beanspruchen kann, und ausgeführt:.

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

    Auszug aus SG Dresden, 24.06.2009 - S 18 KR 2/09
    In seinem Urteil vom 16.09.1999, Az. B 3 KR 8/98 R, hat es das auf die Fähigkeit konkretisiert, sich in der eigenen Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang "an die frische Luft zu kommen" oder um die - üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden - Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind.
  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 5/03 R

    Krankenversicherung - Pflegeheim - Abgrenzung der Leistungsverpflichtung bei

    Auszug aus SG Dresden, 24.06.2009 - S 18 KR 2/09
    Denn die Regelung ist als Folge der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 22.07.2004, Az. B 3 KR 5/03 R, erforderlich geworden, das den Anspruch einer schwerstbehinderten Heimbewohnerin auf Versorgung mit einem speziellen Lagerungsrollstuhl, der ihr noch ein gewisses Maß an passiver Teilhabe am Gemeinschaftsleben ermöglicht hätte, wegen fehlender Rehabilitationsfähigkeit verneint hat.
  • BSG, 24.05.2006 - B 3 KR 16/05 R

    Krankenversicherung - Ausstattung mit Liegedreirad anstelle eines

    Auszug aus SG Dresden, 24.06.2009 - S 18 KR 2/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung gehören zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens das Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, die Nahrungsaufnahme, das Ausscheiden, die (elementare) Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie das Erschließen eines körperlichen Freiraums im Nahbereich der Wohnung und das Bedürfnis, bei Krankheit oder Behinderung Ärzte und Therapeuten aufzusuchen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 24.05.2006, Az. B 3 KR 16/05 R).
  • BSG, 08.06.1994 - 1 RK 13/93

    Krankenversicherung - Hilfsmittel Rollstuhlboy - Erforderlichkeit

    Auszug aus SG Dresden, 24.06.2009 - S 18 KR 2/09
    So hat das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 08.06.1994, Az. 3/1 RK 13/93, zwar die Bewegungsfreiheit als Grundbedürfnis bejaht, aber dabei nur auf diejenigen Entfernungen abgestellt, die ein Gesunder zu Fuß zurücklegt.
  • SG Dresden, 23.05.2012 - S 25 KR 175/11

    Kostenübernahme für die Gewährung einer elektrischen Bremshilfe und Schiebehilfe

    Dies wird von der Rechtsprechung auch so vorausgesetzt (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 10.02.2000, Az. B 3 KR 26/99 R, juris, Rdnr. 21; Sächsisches LSG, Beschluss vom 11.05.2011, Az. L 1 KR 8/11 B ER, juris, Rdnr. 35; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.01.2010, Az. L 9 KR 356/09 B ER, juris; SG Dresden, Gerichtsbescheid vom 24.06.2009, Az. S 18 KR 2/09, juris, Rdnr. 17; SG Dresden, Urteil vom 07.12.2011, Az. S 25 KR 310/11, Berufung anhängig unter L 1 KR 117/10; SG Dresden Urteil vom 12.05.2010, Az. S 25 KR 513/09 , Berufung anhängig unter L 1 KR 38/12).
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