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   SG Dresden, 28.07.2005 - S 18 KR 398/02   

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SG Dresden, 28.07.2005 - S 18 KR 398/02 (https://dejure.org/2005,7555)
SG Dresden, Entscheidung vom 28.07.2005 - S 18 KR 398/02 (https://dejure.org/2005,7555)
SG Dresden, Entscheidung vom 28. Juli 2005 - S 18 KR 398/02 (https://dejure.org/2005,7555)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kostenübernahme für ein Schwerhörigentelefon durch die Krankenkasse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchbrechung oder Umgehung des im Sozialrecht verankerten Naturalleistungsprinzips; Abgrenzung von Hilfsmitteln der Versorgung zu Gegenständen des alltäglichen Lebens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Telefonieren ist ein menschliches Grundbedürfnis

  • krankenkassen.de (Kurzinformation)

    Krankenkasse muss Schwerhörigen-Telefon bezahlen - Telefonieren ist ein menschliches Grundbedürfnis

  • krankenkassen.de (Kurzinformation)

    Krankenkasse muss Schwerhörigen-Telefon bezahlen - Telefonieren ist ein menschliches Grundbedürfnis

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Telefonieren ist ein menschliches Grundbedürfnis - Krankenkasse muss Kosten für Schwerhörigentelefon übernehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB V § 13 Abs. 3 § 33 Abs. 1 S. 1
    Versorgung mit Hilfsmitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung, Telefonieren als allgemeines Grundbedürfnis, Anspruch auf Ausstattung mit einem Schwerhörigentelefon

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 1/99 R

    Bindung des Tatsachengerichts an rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts,

    Auszug aus SG Dresden, 28.07.2005 - S 18 KR 398/02
    Umgekehrt ist ein Gegenstand als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens einzustufen, wenn er schon von der Konzeption her nicht vorwiegend für Kranke und Behinderte gedacht ist (Bundessozialgericht, Urteil vom 16.09.1999, Az. B 3 KR 1/99 R).
  • BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95

    Elektronische Lese-Sprechgeräte als Hilfsmittel der Krankenversicherung,

    Auszug aus SG Dresden, 28.07.2005 - S 18 KR 398/02
    Als Maßstab ist deshalb der allgemein praktizierte Informationsbedarf heranzuziehen (Bundessozialgericht, Urteil vom 23.08.1995, Aktenzeichen 3 RK 7/95, zu einem Scanner mit Sprachausgabe für Blinde).
  • BSG, 22.05.1984 - 8 RK 33/83

    Hilfsmittel - Telefonverstärker

    Auszug aus SG Dresden, 28.07.2005 - S 18 KR 398/02
    Ob eine bestimmte Betätigung als kommunikatives Grundbedürfnis anzusehen ist, hat das Bundessozialgericht in einem Urteil vom 22.05.1984, Az. 8 RK 33/83, an der tatsächlichen Verbreitung des jeweiligen Kommunikationsweges bemessen.
  • BSG, 28.09.1976 - 3 RK 9/76

    Orthopädische Schuhe als Hilfsmittel

    Auszug aus SG Dresden, 28.07.2005 - S 18 KR 398/02
    Soweit ein Hilfsmittel einen Gebrauchsgegenstand darstellt, ist eine wirtschaftliche Trennung vorzunehmen und dem Versicherten ein entsprechender Eigenanteil an den Kosten der Versorgung aufzuerlegen (Bundessozialgericht, Urteil vom 28.09.1976, Az. 3 RK 9/76).
  • BSG, 25.10.1995 - 3 RK 30/94

    Schreibtelefon als notwendiges Hilfsmittel in der Krankenversicherung

    Auszug aus SG Dresden, 28.07.2005 - S 18 KR 398/02
    Etwas Gegenteiliges lässt sich nicht dem von der Beklagten für ihre Auffassung herangezogenen Urteil des Bundessozialgericht vom 25.10.1995, Az. 3 RK 30/94, entnehmen, das die Versorgung eines Hörbehinderten mit einem Schreibtelefon für Behinderte betraf.
  • SG Oldenburg, 01.06.2011 - S 61 KR 354/09

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung von Kindern mit Orthesenschuhen -

    (SG Dresden, Urt. v. 28.07.2005 - S 18 KR 398/02).

    Die Höhe des Eigenanteils hat sich am üblichen Preis für Gebrauchsgegenstände in nicht speziell auf die Bedürfnisse Behinderter zugeschnittener Ausführung zu bemessen (SG Dresden, Urt. v. 28.07.2005 - S 18 KR 398/02).

  • LSG Sachsen, 17.10.2007 - L 1 KR 18/06

    Krankenversicherung - Kein Anspruch auf Versorgung mit einem Bildtelefon

    Die Argumentation, auf Grund der inzwischen vorhandenen Verbreitung von Telefonen in der Bevölkerung müsse auch einem Hörgeschädigten zur Verwirklichung seines Grundbedürfnisses auf Kommunikation auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung umfassend die Möglichkeit des Telefonierens eingeräumt werden (so neben der erstinstanzlichen Entscheidung: SG München, Urteil vom 04.10.2001 - S 44 KR 624/99 - juris S. 3-4; SG Dresden, Urteil vom 28.07.2005 - S 18 KR 398/02 - juris Rn. 19-24, und Urteil vom 01.08.2006 - S 25 KR 157/05 - juris Rn. 22-26), vermag nicht zu überzeugen.
  • SG Dresden, 01.08.2006 - S 25 KR 157/05

    Leistungspflicht der Krankenversicherung bei einem Spezialtelefon für

    Die 18. Kammer des Sozialgerichts Dresden hat im Urteil vom 28. Juli 2005, Az. S 18 KR 398/02, ausgeführt:.
  • SG Würzburg, 30.04.2008 - S 4 KR 393/07

    Anspruch auf Übernahme der Kosten eines Telefons für Hörgeschädigte; Nicht

    Sie verwies auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Dresden vom 28.07.2005 (Az.: S 18 KR 398/02).
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