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   SG Dresden, 30.06.2004 - S 18 KR 587/04.ER   

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https://dejure.org/2004,29344
SG Dresden, 30.06.2004 - S 18 KR 587/04.ER (https://dejure.org/2004,29344)
SG Dresden, Entscheidung vom 30.06.2004 - S 18 KR 587/04.ER (https://dejure.org/2004,29344)
SG Dresden, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - S 18 KR 587/04.ER (https://dejure.org/2004,29344)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckung von Beitragsforderungen, Säumniszuschlägen und Kosten durch die Einzugsstelle des Gesamtsozialversicherungsbeitrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.01.1997 - II ZR 123/94

    Haftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH; Rechtsnatur der Verlustdeckungshaftung

    Auszug aus SG Dresden, 30.06.2004 - S 18 KR 587/04
    Grundsätzlich handelt es sich bei dieser Verlustdeckungshaftung ebenso wie bei der Vorbelastungs- (Unterbilanz-)haftung um eine Innenhaftung (Bundesgerichtshof Urteil vom 27.01.1997, Az. II ZR 123/94).

    Es liegen auch keine Hinweise dafür vor, dass einer der sonstigen Umstände gegeben gewesen sein könnte, unter denen an eine Außenhaftung gedacht werden könnte (nur ein Gesellschafter, nur ein Gläubiger, fehlender Geschäftsführer; vgl. Bundesgerichtshof Urteil vom 27.01.1997, Az. II ZR 123/94, unter II.2.b der Entscheidungsgründe).

  • BGH, 04.11.2002 - II ZR 204/00

    Verlustdeckungshaftung bei Scheitern der Gründung einer GmbH

    Auszug aus SG Dresden, 30.06.2004 - S 18 KR 587/04
    Werden dem entgegen die Geschäfte nach diesem Zeitpunkt fortgeführt, haben die Gründer für sämtliche Verbindlichkeiten der Vorgesellschaft, auch für die bis zum Scheitern entstandenen, nach personengesellschaftsrechtlichen Grundsätzen einzustehen (Bundesgerichtshof Urteil vom 04.11.2002, Az. II ZR 204/00).
  • BSG, 08.12.1999 - B 12 KR 10/98 R

    Haftung der Gesellschafter einer GmbH für rückständige Beiträge im Wege der

    Auszug aus SG Dresden, 30.06.2004 - S 18 KR 587/04
    Ergänzend bezog er sich mit Schreiben vom 19.01.2004 hinsichtlich der "Haftungsfrage" auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 08.12.1999, Az. B 12 KR 10/98 R; bis zur Klärung solle die Vollstreckung ruhend gestellt werden.
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