Rechtsprechung
SG Würzburg, 03.11.2009 - S 2 SF 9/09 E |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung der Wartezeit vor dem Termin bei der Bestimmung der Höhe der Terminsgebühr
Wird zitiert von ...
- SG Kassel, 26.06.2014 - S 10 SF 50/14
Sozialgerichtliche Beitragsrahmengebühr umfasst Terminsgebühr nach Umfang der …
Das Gericht sieht auch keine Grundlage dafür, Wartezeiten erst ab einer bestimmten Zeitdauer zu berücksichtigen (so aber SG Würzburg, Beschl. v. 03.11.2009 - S 2 SF 9/09 E, juris Rn. 21, wonach Wartezeiten bis zu einer Stunde hinzunehmen sind).