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   SG Duisburg, 12.08.2010 - S 2 SO 175/09   

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https://dejure.org/2010,72661
SG Duisburg, 12.08.2010 - S 2 SO 175/09 (https://dejure.org/2010,72661)
SG Duisburg, Entscheidung vom 12.08.2010 - S 2 SO 175/09 (https://dejure.org/2010,72661)
SG Duisburg, Entscheidung vom 12. August 2010 - S 2 SO 175/09 (https://dejure.org/2010,72661)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2010 - L 12 (20) SO 3/09

    Sozialhilfe

    Auszug aus SG Duisburg, 12.08.2010 - S 2 SO 175/09
    Durch den dreimonatigen Aufenthalt in der Türkei haben die Kläger im vorliegenden Fall nach Auffassung des Gerichts nicht ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland aufgehoben und (vorübergehend) in der Türkei begründet (vgl. zu einem achtwöchigen Auslandsaufenthalt: LSG NRW, Urteil vom 03.02.2010, Az.: L 12 (20) SO 3/09).

    Nach Auffassung des Gerichts spricht bei Grundsicherungsempfängern nach dem SGB XII, die aufgrund von Alter oder Erwerbsminderung dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen und sich ihm auch nicht zur Verfügung stellen müssen grundsätzlich nichts dagegen, dass diese u.U. auch längere Verwandtenbesuche vornehmen (vgl. LSG NRW, Urteil vom 03.02.2010, aaO).

    Vielmehr soll ein Export von Grundsicherungsleistungen ins Ausland regelmäßig nur in den Fällen verhindert werden, in denen die betreffende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland hat (LSG NRW, Urteil vom 03.02.2010, aaO).

  • SG Hamburg, 12.10.2007 - S 56 SO 350/06

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Zuständigkeit für Kostenübernahme -

    Auszug aus SG Duisburg, 12.08.2010 - S 2 SO 175/09
    Nach Auffassung des Gerichts ist daher unter Rückgriff auf die grundsätzlich für alle Sozialgesetzbücher anwendbare Vorschrift des § 30 SGB I der gewöhnliche Aufenthalt maßgeblich (vgl. - 11 - ebenso: SG Hamburg, Urteil vom 12.10.2007, Az.: S 56 SO 350/06).

    Für die Frage des Bestehens eines Leistungsanspruchs trifft sie unmittelbar keine Regelungen (vgl. zu der entsprechenden Vorschrift im BSHG: OVG Hamburg, Urteil vom 04.07.1991, Az.: Bf IV 45/90; SG Hamburg, Urteil vom 12.10.2007, aaO).

  • OVG Hamburg, 04.07.1991 - Bf IV 45/90

    Sozialhilferecht: Hilfeanspruch bei mehrmonatigem Auslandsaufenthalt

    Auszug aus SG Duisburg, 12.08.2010 - S 2 SO 175/09
    Für die Frage des Bestehens eines Leistungsanspruchs trifft sie unmittelbar keine Regelungen (vgl. zu der entsprechenden Vorschrift im BSHG: OVG Hamburg, Urteil vom 04.07.1991, Az.: Bf IV 45/90; SG Hamburg, Urteil vom 12.10.2007, aaO).
  • BSG, 28.07.1967 - 4 RJ 411/66

    Gewöhnlicher Aufenthalt - Verweilen im Ausland - Ruhende Rente - Vorübergehende

    Auszug aus SG Duisburg, 12.08.2010 - S 2 SO 175/09
    Es kommt auch darauf an, dass tatsächliche Verhältnisse, also gewisse objektive Momente vorliegen, die auf einen Zustand längeren Verweilens schließen lassen, also dem Willen der Person nicht entgegenstehen (vgl BSG, Urteil vom 28.07.1967, Az.: 4 RJ 411/66).
  • LSG Hessen, 04.04.2006 - L 7 SO 12/06

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - längerer

    Auszug aus SG Duisburg, 12.08.2010 - S 2 SO 175/09
    So wurde in der Rechtsprechung ein (vorübergehender) gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland nämlich dann angenommen, wenn die Rückkehr nach Deutschland unvorhersehbar war (vgl. Hess. LSG, Beschluss vom 04.04.2006, Az.: L 7 SO 12/06 R), war hier gerade nicht der Fall ist.
  • BSG, 31.01.1980 - 8b RKg 4/79

    Anerkennungsverfahren - Asylsuchender Ausländer - Asylberechtigung - Anspruch auf

    Auszug aus SG Duisburg, 12.08.2010 - S 2 SO 175/09
    Dabei wurde aber nicht die dortige Regelung mitübertragen, daß die durch den gewöhnlichen Aufenthalt begründete Steuerpflicht stets bei einem länger als sechs Monate dauernden Inlandsaufenthalt eintrete (BSGE 45, 95, 98; 49, 254, 255), wobei jeder Anhalt für ein Versehen des Gesetzgebers fehlt.
  • BSG, 25.10.1977 - 12 RKg 8/77

    Anspruch auf Kindergeld für in Dänemark wohnende Kinder - Auseinanderfallen von

    Auszug aus SG Duisburg, 12.08.2010 - S 2 SO 175/09
    Dabei wurde aber nicht die dortige Regelung mitübertragen, daß die durch den gewöhnlichen Aufenthalt begründete Steuerpflicht stets bei einem länger als sechs Monate dauernden Inlandsaufenthalt eintrete (BSGE 45, 95, 98; 49, 254, 255), wobei jeder Anhalt für ein Versehen des Gesetzgebers fehlt.
  • Drs-Bund, 13.06.1975 - BT-Drs 7/3786
    Auszug aus SG Duisburg, 12.08.2010 - S 2 SO 175/09
    Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Definition in Absatz 3 für alle Fälle gelten, in denen in besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs auf den gewöhnlichen Aufenthalt abgestellt wird (s. BT-Drucks 7/3786 S 5).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - L 20 SO 194/14

    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

    Denn derartige "Strukturprinzipien" des Sozialhilferechts, die ehedem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum BSHG noch für die Beurteilung sozialhilferechtlicher Ansprüche herangezogen wurden, können nicht als "Supranormen" fungieren, welche eine eindeutige gesetzliche Regelung konterkarieren könnten (st. Rspr. des BSG, zuletzt Urteil vom 27.05.2014 - B 8 SO 1/13 R Rn. 20 m.w.N.; ebenso bereits LSG NRW, Urteil vom 03.02.2010 - L 12 (20) SO 3/09 Rn. 38; SG Duisburg, Urteil vom 12.08.2010 - S 2 SO 175/09; a.A. weiterhin Wahrendorf, a.a.O., § 41 Rn. 10 ff.).
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