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   SG Oldenburg, 15.06.2007 - S 2 SO 24/07 ER   

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https://dejure.org/2007,47969
SG Oldenburg, 15.06.2007 - S 2 SO 24/07 ER (https://dejure.org/2007,47969)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 15.06.2007 - S 2 SO 24/07 ER (https://dejure.org/2007,47969)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 15. Juni 2007 - S 2 SO 24/07 ER (https://dejure.org/2007,47969)
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Wird zitiert von ... (5)

  • SG Oldenburg, 12.04.2013 - S 21 SO 15/08

    Übernahme der durch eine Unterbringung und Pflege in einer ambulanten

    Bereits am 05. Februar 2007 hatte sich der Kläger erstmals mit der Bitte um Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes an das erkennende Gericht (S 2 SO 24/07 ER) gewandt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes sowie des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte im vorliegenden Verfahren sowie in den Verfahren S 2 SO 24/07 ER, S 2 SO 100/07 ER, S 2 SO 166/07 ER, S 2 SO 167/07, S 21 SO 170/07, S 21 SO 16/08, S 2 SO 158/08 ER, S 2 SO 184/08 und auf S 21 SO 163/09 ER sowie auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten.

    Dies hat das erkennende Gericht in dem Eilbeschluss vom 15. Juni 2007 (S 2 SO 24/07 ER) - auf den auch in der Kommentierung von Hauck / Noftz a.a.O. ausdrücklich Bezug genommen wird - zutreffend festgestellt.

    Die Ausführungen in dem Eilbeschluss des erkennenden Gerichts vom 15. Juni 2007 (S 2 SO 24/07 ER) sind richtig und überzeugend.

    Dies hat das erkennende Gericht in dem genannten Beschluss vom 15. Juni 2007 (S 2 SO 24/07 ER) ausdrücklich festgestellt.

  • SG Oldenburg, 15.01.2008 - S 2 SO 166/07

    Sozialgericht Oldenburg ermöglicht "Behinderten-WG" menschenwürdiges Wohnen und

    Dem am 05. Februar 2007 gestellten Antrag des Antragstellers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes entsprach das Sozialgericht Oldenburg mit (mittlerweile rechtskräftigem) Beschluss vom 15. Juni 2007 (Verfahren S 2 SO 24/07 ER).

    Er ist unter Bezugnahme auf den Beschluss der Kammer vom 15.06.2007 in dem Verfahren S 2 SO 24/07 ER der Ansicht, dass der von der Antragsgegnerin vorgenommene Kostenvergleich unzutreffend ist, seine Betreuung in der Wohngemeinschaft nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz 4 SGB XII verbunden ist.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2011 - L 8 SO 63/10
    Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren S 2 SO 24/07 ER verpflichtetet das Sozialgericht Oldenburg (SG) die Antragsgegnerin mit Beschluss vom 15. Juni 2007, die ungedeckten Kosten für die ambulante Betreuung und Pflege des Antragstellers in seiner Wohngemeinschaft vorläufig für die Zeit vom 26. Januar 2007 bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache, längstens bis 30. September 2007, zu übernehmen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.09.2008 - L 8 SO 40/08
    In dem sich daran anschließenden vorläufigen Rechtsschutzverfahren vor dem SG Oldenburg (- S 2 SO 24/07 ER -) wurde die Antragsgegnerin durch rechtskräftigen Beschluss vom 15. Juni 2007 verpflichtet, die ungedeckten Kosten für die ambulante Betreuung des Antragstellers in seiner Wohngemeinschaft in der K. in H. vorläufig für die Zeit vom 26. Februar 2007 bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Hauptsache, längstens bis zum 30. September 2007 zu übernehmen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.07.2009 - L 8 SO 108/09
    In dem sich daran anschließenden vorläufigen Rechtsschutzverfahren vor dem SG Oldenburg ( S 2 SO 24/07 ER ) wurde die Antragsgegnerin durch rechtskräftigen Beschluss vom 15. Juni 2007 verpflichtet, die ungedeckten Kosten für die ambulante Betreuung des Antragstellers in seiner Wohngemeinschaft in der G. H. in Oldenburg vorläufig für die Zeit vom 26. Januar 2007 bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache, längstens bis 30. September 2007 zu übernehmen.
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