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SG Köln, 03.06.2005 - S 21 SO 227/05 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- SG Köln, 03.06.2005 - S 21 SO 227/05
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2005 - L 9 B 14/05
Wird zitiert von ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2010 - L 9 SO 163/10
Sozialhilfe
Wie bereits der mit Beschluss des erkennenden Senats vom 15.05.2005 (Az.: L 9 B 14/05 SO ER) bestätigte Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 06.03.2005 (Az.: S 21 SO 227/05 ER) zeigt, mit dem die Kosten einer Ferienfreizeit für eine im ambulant betreuten Wohnen lebenden Hilfebedürftigen übernommen worden ist, scheidet auch in einer solchen Konstellation eine Kostenübernahme nicht von vornherein aus.