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   SG Düsseldorf, 29.05.2007 - S 23 AS 3/06   

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https://dejure.org/2007,23049
SG Düsseldorf, 29.05.2007 - S 23 AS 3/06 (https://dejure.org/2007,23049)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.05.2007 - S 23 AS 3/06 (https://dejure.org/2007,23049)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Mai 2007 - S 23 AS 3/06 (https://dejure.org/2007,23049)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Anspruchs auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung für erwerbsfähige Hilfebedürftige als Arbeitslosengeld II; Sozialgeld für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus SG Düsseldorf, 29.05.2007 - S 23 AS 3/06
    Diese stellt eine Ausnahmen von dem kindergeldrechtlichen Grundsatz dar, dass Kindergeldberechtigter im Sinne des Einkommensteuerrechts eigentlich der Elternteil ist und das Kindergeld grundsätzlich dem Kindergeldberechtigten als Einkommen sozialhilferechtlich zuzurechnen wäre (BSG, Urteil vom 07.11.2006, Az.: B 7b AS 18/06 R).
  • BVerwG, 17.12.2003 - 5 C 25.02

    Einkommen, Kindergeld als - dessen, an den es gezahlt wird; Kindergeld als

    Auszug aus SG Düsseldorf, 29.05.2007 - S 23 AS 3/06
    Danach ist das Kindergeld Einkommen dessen, der es erhält; aus dem Zweck des Kindergeldes folgt keine von der Auszahlung unabhängige Zuordnung als Einkommen des Kindes; denn ein Zweck des Kindergeldes ist es, die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrages in Höhe des Existenzminimums eines Kindes zu bewirken; mit diesem wird Kindergeld nicht dem Kind selbst als Einkommen zur Sicherung seines Existenzminimums gewährt, sondern es bleibt der Teil des elterlichen Einkommens steuerfrei, den diese zur Existenzsicherung ihres Kindes benötigen; den Eltern steht ein für ihre Kinder einsetzbares Einkommen sozialhilferechtlich allerdings erst zur Verfügung, wenn sie es nicht selbst zur Deckung ihres eigenen Existenzminimums benötigen (BVerwG, Urteil vom 17.12.2003, Az.: 5 C 25.02).
  • SG Berlin, 29.03.2011 - S 115 AS 30483/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Aufhebung der Bewilligung von Leistungen;

    Den Eltern steht ein für ihre Kinder einsetzbares Einkommen sozialhilferechtlich allerdings erst zur Verfügung, wenn sie es nicht selbst zur Deckung ihres eigenen Existenzminimums benötigen (SG Düsseldorf, Urteil vom 29. Mai 2007, Az.: S 23 AS 3/06, juris).
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