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   SG Hamburg, 16.10.2008 - S 25 AS 159/07   

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https://dejure.org/2008,55680
SG Hamburg, 16.10.2008 - S 25 AS 159/07 (https://dejure.org/2008,55680)
SG Hamburg, Entscheidung vom 16.10.2008 - S 25 AS 159/07 (https://dejure.org/2008,55680)
SG Hamburg, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - S 25 AS 159/07 (https://dejure.org/2008,55680)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 1/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

    Widerspruch und Klage zum Sozialgericht (SG) Hamburg (Az: S 25 AS 159/07) , mit der die Kläger weitere Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe von 798, 66 Euro (für den gesamten Bewilligungsabschnitt) geltend gemacht hatten, blieben ohne Erfolg (Widerspruchsbescheid vom 19.12.2006 und Urteil des SG vom 16.10.2008).

    a) das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 16. Oktober 2008 (Az: S 25 AS 159/07) aufzuheben und den Bescheid des Beklagten vom 20. Juni 2006 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 27. November 2006 und des Widerspruchsbescheides vom 19. Dezember 2006 abzuändern und den Beklagten zu verpflichten, den Klägern für den Zeitraum vom 1. Juni 2006 bis 30. November 2006 über die mit Bescheid vom 20. Juni 2006 gewährten Leistungen hinaus weitere Leistungen zu bewilligen, und zwar für jeden Kläger eine Nutzungsentschädigung von 31, 04 Euro monatlich sowie für den Kläger zu 1 eine Instandhaltungsrücklage von 40 Euro.

  • LSG Hamburg, 08.09.2011 - L 5 AS 4/09
    Mit den am 20. Januar 2007 und am 10. August 2007 vor dem Sozialgericht Hamburg erhobenen Klagen (S 25 AS 159/07 und S 25 AS 1793/07) haben die Kläger geltend gemacht, die geschiedene Ehefrau des Klägers zu 1.) bzw. die Mutter der Kläger zu 2.) und 3.) habe aufgrund ihrer Miteigentümerstellung zur ideellen Hälfte einen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung.

    das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 16. Oktober 2008, Az.: S 25 AS 159/07, aufzuheben und den Bescheid des Beklagten vom 20. Juni 2006 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 19. Dezember 2006 abzuändern und den Beklagten zu verpflichten, den Klägern für den Zeitraum vom 1. Juni 2006 bis 30. November 2006 über die im Bescheid vom 20. Juni 2006 gewährten Leistungen hinaus, weitere Leistungen in Höhe von 40,- Euro monatlich zur Bildung einer Instandhaltungsrücklage und 93, 11 Euro monatlich für eine Nutzungsentschädigung zu bewilligen.

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