Rechtsprechung
SG Hamburg, 21.05.2003 - S 3 KA 49/01 |
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Vertragsarztangelegenheiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit einer Schiedsamtsentscheidung zur Höhe des Gesamtvergütungsanteils für psychotherapeutische Leistungen für das Jahr 2000; Gerichtliche Überprüfbarkeit eines Schiedsspruches; Bestimmung der Veränderungen einer Gesamtvergütung; Einhaltung des Grundsatzes der ...
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 21.05.2003 - S 3 KA 49/01
- LSG Hamburg, 09.02.2005 - L 2 KA 19/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 06.11.2002 - B 6 KA 21/02 R
Psychotherapeutische Leistung - Begrenzung des Ausgabenvolumens im Jahr 1999 - …
Auszug aus SG Hamburg, 21.05.2003 - S 3 KA 49/01
Dabei handelt es sich um eine auf 1999 beschränkte Übergangsregelung (siehe hierzu BSG, Urteil vom 6.11.2002, B 6 KA 21/02 R S. 6), die - wie noch auszuführen ist - allein der besonderen Situation des Jahres 1999 prospektiv Rechnung tragen sollte.Grund für die gesetzliche Festlegung des Budgets war der Umstand, dass im Zusammenhang mit der Neuordnung der psychotherapeutischen Versorgung weder abschätzbar war, wie viele Psychotherapeuten die Zulassung erreichen würden, noch voraussehbar war, in welcher Menge psychotherapeutische Leistungen erbracht und dafür Honorare angefordert würden, und einer übermäßigen finanziellen Belastung des Gesundheitssystems im Interesse des wichtigen Gemeinwohlbelanges der finanziellen Stabilität und Funktionsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung vorgebeugt werden sollte (BSG, Urteil vom 6.11.2002, B 6 KA 21/02 R).
- BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 20/99 R
Keine Klagebefugnis des Schiedsamtes zur Anfechtung einer Aufsichtsverfügung, bei …
Auszug aus SG Hamburg, 21.05.2003 - S 3 KA 49/01
Dem Schiedsamt kommt nach ständiger Rechtsprechung des BSG, der die Kammer folgt, bei der Festsetzung des Inhalts eines Gesamtvertrages über die vertragsärztliche Versorgung gemäß § 89 Abs. 1 SGB V ein weiter Beurteilungsspielraum zu; seine Vertragsgestaltungsfreiheit, die der gerichtlichen Nachprüfung Grenzen setzt, ist nicht geringer als diejenige der Vertragspartner bei einer im Wege freier Verhandlungen erzielten Vereinbarung (vgl. Urteil des BSG vom 10.5.2000, B 6 KA 20/99 R S. 15/16 m.w.N.). - BSG, 15.05.1991 - 6 RKa 22/90
Klagebefugnis niedergelassener Kassenärzte
Auszug aus SG Hamburg, 21.05.2003 - S 3 KA 49/01
Soweit sich die Kläger auf den Grundsatz der Angemessenheit der Vergütung (§ 72 Abs. 2 SGB V) beziehen, geht dieser Einwand ins Leere, da dieser die Angemessenheit der einzelnen ärztlichen Leistung bestimmt und sich auf die Vergütung vergleichbarer Tätigkeiten bezieht (BSGE 68, 291, 296). - BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 58/98 R
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Ausgleich - …
Auszug aus SG Hamburg, 21.05.2003 - S 3 KA 49/01
So hat das BSG zutreffend auf die Zulässigkeit getrennter Vergütungsverhandlung (§ 82 Abs. 2 Satz 2 SGB V) verwiesen, die in einem regionalisierten Krankenversicherungssystem schon immer und notwendigerweise unterschiedlich hohe Vergütungen zur Folge gehabt hätten (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 34, S. 263, 267 f.).
- SG Frankfurt/Main, 30.05.2007 - S 5/27 KA 2031/04 Im Übrigen ergäben sich anderenfalls nicht nur - besonders bei einer Vielzahl betroffener Krankenkassen wie etwa im Bereich der Betriebskrankenkassen - praktische Umsetzungsschwierigkeiten, sondern es würde die jeweils finanziell schwächste Krankenkasse das höchstzulässige Maß der Erhöhung der Gesamtvergütungen bestimmen, was eine unangemessene Bevorteilung der übrigen Krankenkassen und eine gravierende Benachteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen nach sich ziehen würde (vgl. SG Hamburg, Urteil vom 21. Mai 2003 - S 3 KA 49/01, in Juris dokumentiert, dort Rn. 37;… Engelhard, a.a.O., Rn. 57c).