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   SG Düsseldorf, 05.11.2015 - S 31 U 427/14   

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https://dejure.org/2015,44785
SG Düsseldorf, 05.11.2015 - S 31 U 427/14 (https://dejure.org/2015,44785)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.11.2015 - S 31 U 427/14 (https://dejure.org/2015,44785)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. November 2015 - S 31 U 427/14 (https://dejure.org/2015,44785)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines aus der gesetzlichen Unfallversicherung entschädigungspflichtigen Arbeitsunfalls

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Sturz während nächtlichem Toilettengang auf einer Dienstreise ist kein Arbeitsunfall

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Sturz während nächtlichem Toilettengang auf einer Dienstreise ist kein Arbeitsunfall

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Sturz bei nächtlichem Toilettengang auf Dienstreise ist kein Arbeitsunfall

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Auf Dienstreise - Sturz beim Toilettengang in der Nacht - Arbeitsunfall?

  • Jurion (Kurzinformation)

    Sturz bei nächtlichem Toilettengang auf Dienstreise ist kein Arbeitsunfall

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Sturz bei nächtlichem Toilettengang auf Dienstreise kein Arbeitsunfall

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Sturz bei nächtlichem Toilettengang auf Dienstreise kein Arbeitsunfall

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Turbulente Dienstreise - Ein nächtlicher Sturz im Hotelzimmer während einer Dienstreise stellt keinen Arbeitsunfall dar

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Sturz im Hotelzimmer während Dienstreise ist kein Arbeitsunfall

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Sturz nachts im Hotelzimmer auf Dienstreise - kein Arbeitsunfall

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Sturz im Hotelzimmer bei nächtlichem Toilettengang während einer Dienstreise ist kein Arbeitsunfall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sturz auf Dienstreise bei Toilettengang ist kein Arbeitsunfall

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 470
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 13/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - sachlicher

    Auszug aus SG Düsseldorf, 05.11.2015 - S 31 U 427/14
    Denn allein die Durchführung einer Dienstreise reicht entgegen dem Vortrag des Klägers für sich alleine zur Begründung eines rechtlich bedeutsamen inneren Zusammenhanges mit der versicherten Tätigkeit nicht aus (vgl. zum Folgenden BSG, Urteil vom 18.03.2008, B 2 U 13/07 R).

    So kann ein rechtlich wesentlicher innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit auch dadurch begründet werden, dass der Reisende gezwungen ist, sich bei seiner privaten Lebensgestaltung am Aufenthaltsort Risiken auszusetzen, die ihm während seines normalen Verweilens am Wohn- oder Beschäftigungsort nicht begegnet wären (zuletzt BSG, Urteil vom 18.03.2008, B 2 U 13/07 R m.w.N.).

    Dies hätte nämlich zur Folge, dass Versicherte auf Geschäftsreisen über die Figur der dienstreisespezifischen Unfallgefahr auch bei privaten Verrichtungen einen weitgehenden Versicherungsschutz genießen würden, da sich die Verhältnisse am Wohn- und Arbeitsort und auswärtigem Dienstort praktisch nie vollkommen gleichen (so BSG, Urteil vom 18.03.2008, B 2 U 13/07 R).

  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 21/01 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Dienstreise - eigenwirtschaftliche

    Auszug aus SG Düsseldorf, 05.11.2015 - S 31 U 427/14
    Demgegenüber entfällt der Unfallversicherungsschutz, wenn Gefährdungen mitursächlich sind, denen sich der Reisende bei privaten Unternehmungen freiwillig aussetzt (vgl. BSG, Urt. v. 04.06.2002, B 2 U 21/01 R).

    Nach dem Dafürhalten der Kammer ist die latent vorhandene Gefahr, in der Dunkelheit über einen Gegenstand zu stolpern, als allgemein bekannt zu qualifizieren und kann diese ohne vorhandene Besonderheiten die Annahme einer besonderen Gefahrenquelle am Ort der Dienstreise nicht rechtfertigen (vgl. zur latent vorhandenen Gefahr, auf nassen Fliesen in Saunabädern oder Duschräumen auszurutschen BSG, Urteil vom 27.07.1989, 2 RU 3/98 und Urteil vom 04.06.2002, B 2 U 21/01 R).

  • BSG, 22.09.1966 - 2 RU 101/66

    Unfallversicherungsschutz - Berufsschüler - Klassenreise - Eigentümliche

    Auszug aus SG Düsseldorf, 05.11.2015 - S 31 U 427/14
    Die Nachtruhe im Hotel und die damit zusammenhängenden Verrichtungen - und mithin auch der Gang zur Toilette - sind grundsätzlich dem persönlichen, vom Versicherungsschutz nicht mehr umfassten Bereich zuzurechnen (BSG, Urteil vom 22.09.1966, 2 RU 101/66, Bayerisches LSG, Urteil vom 01.02.2006, L 3 U 141/03).
  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

    Auszug aus SG Düsseldorf, 05.11.2015 - S 31 U 427/14
    Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang, vgl. BSG Urteil vom 28.06.1988, 2 RU 60/87, BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92 S 257, zitiert nach Juris; BSG, Urteil vom 05.05.1994, 2 RU 26/93, SozR 3-2200 § 548 Nr. 19), dass die Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und letzteres einen Gesundheits(-erst-)schaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 05.11.2015 - S 31 U 427/14
    Das Entstehen von längerandauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheits(-erst-)schadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG Urteil vom 12.04.2005, B 2 U 11/04 R, BSGE 94, 262; Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R, BSGE 96, 196; Urteil vom 05.09.2006, B 2 U 24/05 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 18; Urteil vom 12.12.2006, B 2 U 9/08 R, BSGE 103, 59).
  • BSG, 13.02.1975 - 8 RU 86/74

    Versicherungsschutz - Unfallversicherung - Dienstreise - Eigenwirtschaftliche

    Auszug aus SG Düsseldorf, 05.11.2015 - S 31 U 427/14
    Es gibt aber keinen lückenlosen Versicherungsschutz auf Geschäftsreisen mit der Erwägung, dass der Reisende gezwungen sei, sich an einem fremden Ort in einer fremden Umgebung aufzuhalten (grundlegend BSG, Urteil vom 13.02.1975, 8 RU 86/74).
  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

    Auszug aus SG Düsseldorf, 05.11.2015 - S 31 U 427/14
    Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang, vgl. BSG Urteil vom 28.06.1988, 2 RU 60/87, BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92 S 257, zitiert nach Juris; BSG, Urteil vom 05.05.1994, 2 RU 26/93, SozR 3-2200 § 548 Nr. 19), dass die Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und letzteres einen Gesundheits(-erst-)schaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität).
  • LSG Bayern, 01.02.2006 - L 3 U 141/03

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls; Innerer Zusammenhang zwischen einem

    Auszug aus SG Düsseldorf, 05.11.2015 - S 31 U 427/14
    Die Nachtruhe im Hotel und die damit zusammenhängenden Verrichtungen - und mithin auch der Gang zur Toilette - sind grundsätzlich dem persönlichen, vom Versicherungsschutz nicht mehr umfassten Bereich zuzurechnen (BSG, Urteil vom 22.09.1966, 2 RU 101/66, Bayerisches LSG, Urteil vom 01.02.2006, L 3 U 141/03).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 05.11.2015 - S 31 U 427/14
    Das Entstehen von längerandauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheits(-erst-)schadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG Urteil vom 12.04.2005, B 2 U 11/04 R, BSGE 94, 262; Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R, BSGE 96, 196; Urteil vom 05.09.2006, B 2 U 24/05 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 18; Urteil vom 12.12.2006, B 2 U 9/08 R, BSGE 103, 59).
  • BSG, 04.08.1992 - 2 RU 43/91

    Abgrenzbare eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Wegeunfall

    Auszug aus SG Düsseldorf, 05.11.2015 - S 31 U 427/14
    Nach Auffassung der Kammer ist aber die weitere Voraussetzung für die Annahme eines betrieblichen Zusammenhangs, nämlich, dass es sich um eine Gefahrenquelle handelt, die in ihrer besonderen Eigenart dem Versicherten am Wohn- oder Betriebsort nicht begegnet wäre (BSG SozR Nr. 3 und Nr. 5 zu § 548 RVO; SozR 2200 § 539 Nr. 110 S 306; SozR 3-2200 § 539 Nr. 17), nicht erwiesen.
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 43/02 R

    Arbeitsunfall - Dienstreise - Unterkunft - Weg - Nahrungsaufnahme

  • LSG Sachsen, 03.04.2008 - L 3 AL 54/06

    Unbeachtlichkeit der Verletzung der Widerspruchsfrist im sozialgerichtlichen

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