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   SG Düsseldorf, 16.11.2015 - S 36 EG 5/14   

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https://dejure.org/2015,76304
SG Düsseldorf, 16.11.2015 - S 36 EG 5/14 (https://dejure.org/2015,76304)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.11.2015 - S 36 EG 5/14 (https://dejure.org/2015,76304)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. November 2015 - S 36 EG 5/14 (https://dejure.org/2015,76304)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 1/13 R

    Anspruch auf Elterngeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 16.11.2015 - S 36 EG 5/14
    Obwohl die Aufenthaltserlaubnis nach § 104 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG ihrem Zweck nach den Weg in ein dauerhaften Aufenthalt ebnen sollte, ist angesichts dieser klaren gesetzlichen, insbesondere zeitlich überschaubaren (Befristung bis 31.12.2009) Perspektive bei Ausschluss einer Verlängerungsmöglichkeit unter unveränderten Voraussetzungen und des sogar möglichen Rückfalls in eine Duldung ausgeschlossen, im Zeitraum des Besitzes dieses Aufenthaltstitels von einer hinreichenden Bleibeprognose auszugehen (Bundessozialgericht, Urteil vom 10.07.2014, Az. B 10 EG 1/13 R).

    Eine grundsätzliche Bedeutung kann der Streitsache nach Erlass des Urteils des BSG vom 10.07.2014 (B 10 EG 1/13 R) nicht mehr beigemessen werden.

  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 9/09 R

    Elterngeld - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Beschäftigungserlaubnis -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 16.11.2015 - S 36 EG 5/14
    Ein Leistungsanspruch auf Elterngeld entsteht nach dem im Elterngeld geltenden Lebensmonatsprinzip (§ 4 Abs. 2 BEEG in der Fassung vom 05.12.2006 - alte Fassung - a.F) nämlich nach Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen erst mit dem Beginn des nächsten Lebensmonats des Kindes (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Teilurteil vom 30.09.2010, Az. B 10 EG 9/09 R).
  • BVerfG, 04.12.2012 - 1 BvL 4/12

    Unzulässiger Normenkontrollantrag zum Elterngeld für Inhaber einer

    Auszug aus SG Düsseldorf, 16.11.2015 - S 36 EG 5/14
    Dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 04.12.2012 (Az. 1 BvL 4/12), mit dem die Vorlage des Bundessozialgerichts zur Prüfung von § 1 Abs. 7 d BEEG in Verbindung mit § 104 a AufenthG als unzulässig zurückgewiesen worden sei, sei zu entnehmen, dass eine Verfassungswidrigkeit der Norm vorliegen könne, wenn Ausländer mit positiver Prognose für einen dauerhaften Aufenthalt vom Bezug des Elterngeldes ausgeschlossen werden.
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